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Kann ich die SmartBox als Grenzwertgeber oder Überfüllsicherung einsetzen?

Kategorie: Tank & Versorgung

Die SmartBox ist für die Füllstandsüberwachung ausgelegt, darf jedoch nicht als Grenzwertgeber oder Überfüllsicherung eingesetzt werden.

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Die SmartBox® samt Pegelsonde ist rein für die Inhaltsmessung von drucklosen Tanks mit flüssigen Medien ausgelegt.

Zwar haben verschiedene Varianten der SmartBox®-Geräteserie die Möglichkeit, Grenzwerte anzuzeigen oder zu melden, jedoch fehlt die entsprechende Zulassung.

Nur für Inhaltsmessung, nicht als Grenzwertgeber oder Überfüllsicherung zugelassen: die SmartBox®.
Nur für Inhaltsmessung, nicht als Grenzwertgeber oder Überfüllsicherung zugelassen: die SmartBox®.

Deshalb lautet die Antwort auf die Frage: Nein! Die SmartBox® (Bild) in Verbindung mit einer Pegelsonde ersetzt nicht Grenzwertgeber oder Überfüllsicherung.

Sie müssen weiterhin bei Medien wie zum Beispiel Heizöl, Heizöl Bio oder Dieselkraftstoff einen Grenzwertgeber einsetzen.

Ähnliches System

Im Gegensatz zum Grenzwertgeber ist die Überfüllsicherung BC-2 nicht direkt mit dem Tankwagen gekoppelt. Per Alarmsignal meldet Sie dem Befüller, wann der Maximalstand erreicht ist.

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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.