Kann ich 30 mbar-Gasgeräte betreiben, wenn die Gasanlage von Caravan oder Wohnmobil 50 mbar hat?
Brandneue Wohnwagen oder Wohnmobile sind mittlerweile immer mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet, deren Betriebsdruck bei 30 mbar (Millibar) liegt. Das ist in einer Norm geregelt, die für Mitgliedsländer der EU bindend ist – die EN 1949. Dementsprechend sind die meisten Gasgeräte für die Freizeitfahrzeuge, wie Boiler, Gasgrill, Kocher oder Heizungen auch für den Nenndruck von 30 mbar ausgelegt. Was aber, wenn die Gasanlage noch mit 50 mbar läuft? Weiterlesen




