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Gibt es eine gesetzliche Eichfrist für den Braun Ölzähler HZ3?

Kategorie: Tank & Versorgung

Gemäß dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) muss der Braun Ölzähler Typ HZ 3 nicht mehr nachgeeicht werden.

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Lange Zeit war die Eichfrist für diesen Typ von Ölzähler auf zehn Jahre nach der Ersteichung festgesetzt. Diese Frist wurde allerdings durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) 2013 gekippt.

1700100_Strichzeichnung Das heißt: Wenn Sie einen Braun Ölzähler Typ HZ 3 (Bild) neu kaufen, sind Sie nicht verpflichtet, den Zähler nach Ablauf von zehn Jahren erneut eichen zu lassen. Auch wenn es nicht mehr vorgeschrieben ist, empfiehlt der Hersteller Braun, das Messinstrument nach einer Nutzungsdauer von acht bis zehn Jahren werksseitig zu überprüfen.

Kontakt zum Hersteller

Auf Anforderung kann der Hersteller gebührenpflichtig nacheichen und eine entsprechende Dokumentation erstellen. Hierzu wendet sich der Besitzer des Zählers direkt an den Hersteller und muss die Fabrikationsnummer des Geräts angeben.

Weitere Informationen zu dem Ölzähler Typ HZ 3 finden Sie auf der GOK-Website. Eine Montageanleitung finden Sie direkt auf dem Online-Angebot des Herstellers.

 

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