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Wie kann es beim Einbau einer Hebersicherung in die Einstranganlage zu einer Verblockung kommen?

Kategorie: Tank & Versorgung

Das Antiheberventil/Hebersicherung von GOK schützt Heizöltanks vor Aushebern. Bei falschem Einbau führt es zu einer Störung der Anlage.

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Ein Großteil der Tankentnahmearmaturen für Heizölanlagen hat ein Rückschlagventil, auch Rückflussverhinderer genannt, integriert. Unter Umständen kann dies mit einer Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern zur Störung der Anlage führen.

Wie die Produktbezeichnung bereits andeutet, bewirkt der Rückflussverhinderer, dass Heizöl nicht wieder in den Tank fließt, sobald der Brenner stillsteht und die Saugleitung ohne Heizöl ist. Wenn Sie nun eine Hebersicherung (Bild), auch Anti-Heberventil genannt, einbauen, kann es im Leitungsabschnitt zwischen den beiden Armaturen zu einem Druckanstieg kommen.

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So entsteht ein Überdruck

Steht der Brenner still, schließen infolgedessen beide Ventile. Zwischen Rückflussverhinderer und Hebersicherung ist Heizöl eingeschlossen. Erwärmt sich der Raum, dehnt sich das Medium aus und erzeugt einen Überdruck.

Folgen von Überdruck

Die Rohrleitung und deren Armaturen sowie Verbinder sind lediglich für einen Betriebsdruck von 6 Bar ausgelegt; steigt der Druck darüber, sind undichte Verbindungen und zerstörte Armaturen die Folge.  Wenn Sie den Brenner wieder in Betrieb nehmen, kann die Brennerpumpe die Hebersicherung nicht mehr öffnen, weil der Gegendruck zu hoch ist. Die Anlage geht auf Störung.

Verblockung verhindern

Abhilfe:

  • Tausch der Tankentnahmearmatur gegen eine ohne Rückflussverhinderer
  • Tausch des Kipphebelventils mit Demontage des Rückflussverhinderers der verbauten Tankentnahmearmatur
  • Einbau eines sogenannten Druckausgleichsventils in die Leitung

Die korrekte Wirkweise letztgenannter Möglichkeit ist abhängig von der Leitungslänge und dem Durchmesser der Saugleitung. Ihre Heizungsfachfirma berät Sie sicherlich gerne über die Details und kann beispielsweise den Einbau vornehmen.

Bitte beachten Sie unseren Hinweis, dass die oben beschriebenen Arbeiten an der Anlage nur eine befähigte Person durchführen darf.

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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.