Sind die gespeicherten Parameter des elektronischen Füllstandsanzeigers SmartBox bei einem Stromausfall oder bewusster Spannungsunterbrechung gelöscht? Wir erklären, ob und wenn ja, wie lange die Daten zwischengespeichert werden.
Wie lange kann ich die SmartBox stromlos belassen?
Fragen, die uns immer häufiger erreichen: Was passiert mit den eingestellten Werten der SmartBox®, wenn der Strom ausfällt? Oder: Ich bin mehrere Wochen im Urlaub. Kann ich die SmartBox ® vom Netz nehmen, ohne dass alle Einstellwerte verschwinden? Auf beide Fragen gibt es eine klare Antwort.
Weniger als 15 Minuten pro Jahr. So lange fällt statistisch pro Haushalt in Deutschland in etwa der Strom aus. Das ist kein wirklich hoher Wert, dennoch könnte es unangenehme Folgen haben.
Der Installateur muss bei der Inbetriebnahme des Füllstandsanzeigers SmartBox® einige Parameter eingeben, damit die SmartBox einen möglichst genauen Wert anzeigen kann. Zu diesen Werten gehören unter anderem:
- die Tankform
- die Tankhöhe
- das Tankvolumen
- der Messbereich der Sonde
Stromausfall oder Reise
Jeder kann sich vorstellen, wie nervig es wäre, wenn nach jedem Stromausfall all die gespeicherten Daten weg wären. Der Betreiber müsste den Fachinstallateur benachrichtigen, damit dieser die Werte erneut eingibt.
Oder stellen Sie sich vor, Sie verreisen über einen längeren Zeitraum und möchten alle Stromverbraucher vom Netz nehmen. Können Sie den Netzstecker der SmartBox® nach dem Urlaub dann einfach wieder einstecken oder die Spannungsversorgung wiederherstellen und der angezeigte Tankinhalt stimmt?
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Aus dieser Erkenntnis resultiert aber natürlich eine weitere Frage: Gibt es ein zeitliches Limit für die Zwischenspeicherung der eingestellten Werte? Die Daten werden über einen sehr langen Zeitraum zwischengespeichert. Und wie lange ist „sehr lang“. Es exakt zu beziffern, ist unmöglich, aber wir reden hier von Jahren. Also in jedem Fall mehr als 15 Minuten.
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.