An Druckregler für Flüssiggasanlagen auf Booten, Schiffen und Yachten existieren spezielle Anforderungen. GOK zeigt, worauf Sie achten müssen.
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An Druckregler für Flüssiggasanlagen auf Booten, Schiffen und Yachten existieren spezielle Anforderungen. GOK zeigt, worauf Sie achten müssen.
Druckregler auf Booten müssen viel aushalten, beispielsweise salzhaltige Meeresluft. Deshalb gibt es spezielle Anforderungen.
Aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit auf Gewässern würden normale Druckregler schnell beginnen zu korrodieren. Um dies zu vermeiden, beschäftigt sich das technische Regelwerk intensiv mit dem Thema. In der europäischen Norm DIN EN 16129 Anhang M ist festgeschrieben, dass die Druckregler einer sogenannten Salzsprühnebelprüfung standhalten müssen. Insgesamt 500 Stunden lang sprüht eine Vorrichtung einen Nebel aus einer Natriumchloridlösung auf die Armatur. Der Druckregler muss nach der Prüfung noch einwandfrei funktionieren.
Um diesen Test zu bestehen, setzt GOK ein spezielles Lackierungsverfahren ein, zu erkennen an dem blauen Lack auf dem Druckregler.
Trotz dieser besonderen Vorkehrungsmaßnahmen sind die Austauschfristen für Druckregler auf Booten und Wasserfahrzeugen ziemlich eng gesteckt. Das Arbeitsblatt G 608 (A) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) schreibt den Tausch der Armatur vor Ablauf von sechs Jahren vor. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist immer das Herstelldatum des Druckreglers und nicht dessen Einbaudatum.
Für eine einfache Dichtheitsprüfung der Flüssiggasanlagen auf Ihrem Boot müssen Sie entweder einen Druckregler mit Manometer oder ein Leckagetestgerät für die Leitung verwenden.
Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.