Die Gasrücktrittsicherung des automatischen Umschaltventils verhindert, dass Flüssiggas beim Flaschenwechsel während des Betriebs austritt.
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Die Gasrücktrittsicherung des automatischen Umschaltventils verhindert, dass Flüssiggas beim Flaschenwechsel während des Betriebs austritt.
Die sogenannte Gasrücktrittsicherung ermöglicht es dem Betreiber einer Mehrflaschenanlage, eine Gasflasche zu tauschen sowie gleichzeitig Flüssiggas zu entnehmen.
Wie der Name „automatisches Umschaltventil” bereits sagt, erfolgt der Wechsel von Betriebs- auf Reserveseite automatisch. Das Umschaltventil erkennt, wenn der Druck der Betriebsflasche(n) nicht mehr ausreicht und schaltet auf die Reserveflasche(n) um.
GOK hat zwei unterschiedliche automatische Umschaltventile im Sortiment: den Typ 0225AUV und den Typ AUV. Die Grundfunktion – automatische Umschaltung auf die Reserveseite – ist bei beiden gleich, technische Daten, Aussehen und Innenleben allerdings ein wenig anders.
Beide Armaturen haben eine Rot-/Grün-Sichtanzeige. So erkennt der Betreiber, dass die Anlage umgeschaltet hat und dass er die leere Gasflasche baldmöglichst tauschen muss.
Die häufig gestellte Frage dabei: Kann Flüssiggas austreten, wenn ich während des Betriebs die leergefahrene Seite auswechsle? Nein, nicht wenn Sie ein automatisches Umschaltventil von GOK in Ihrer Anlage haben! Eine integrierte Gasrücktrittsicherung verhindert, dass Flüssiggas austritt, wenn Sie den Anschluss zur Flasche hin lösen.
Sowohl auf der Betriebs- als auch der Reserveseite des automatischen Umschaltventils Typ 0225AUV dichtet eine Kugel (rote Kreise) ab, sobald der Flaschenanschluss gelöst wird. In Abhängigkeit von der Strömungsrichtung des Flüssiggases bewegen sich die Kugeln im automatischen Umschaltventil. Diese Funktion übernimmt beim Typ AUV ein federbelastetes Ventil.
Egal um welches automatische Umschaltventil es sich handelt, wenn Sie den Flaschenanschluss lösen, um die Gasflasche zu tauschen, kann kein Flüssiggas austreten.
Diese Tatsache soll allerdings kein Freifahrtschein sein, die Anlage dauerhaft zu betreiben, ohne eine Gasflasche auf einer der beiden Seiten angeschlossen zu haben. Wenn der Betreiber merkt, dass das automatische Umschaltventil auf die Reserveseite umgeschaltet hat, sollte die leere Gasflasche nach Lösen des Flaschenanschlusses schnellstmöglich durch eine volle ersetzt werden.
Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.