Gasflasche leer, Füllstelle schon zu, Gasgrill geht nicht, Partygäste hungrig. So oder so ähnlich vermutlich schon mal einigen passiert. So mancher kommt dann auf die Idee, zur nächsten Tankstelle zu fahren und dann die Gasflasche selbst mit Flüssiggas (LPG) zu befüllen. Da gibt es allerdings ein Problem!
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Die Frage nach dem Selbstbefüllen von Propangasflaschen an einer Tankstelle schien eigentlich schon beantwortet. Aber: Totgesagte leben länger und dank einiger Hersteller ist die Fragestellung aktueller denn je. Immer wieder kommen Gasflaschen auf den Markt, die angeblich jeder an Tankstellen befüllen darf – mit Zulassung. In diesem Beitrag sagen wir Ihnen, ob da wirklich etwas dran ist oder ob es nach wie vor verboten ist, selbst zu befüllen.
Die Gartenparty steht an. Der Gasgrill ist präpariert. Die weiteren Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Alles prima. Dann: Der Gastgeber will den Gasgrill zünden, schafft es aber nicht – Gas leer! Wo bekommt er nun am Samstagabend um 18 Uhr Gas her?
Vermeintlich Clevere denken da als Erstes an die Autogas-Tankstelle: „Na klar, das ist doch mehr oder weniger dasselbe Gas und offen hat die Tanke auf jeden Fall auch noch!“ Und im Internet hat der Gastgeber gelesen, dass die dort gekaufte Flasche samt Adapter für das Selbstbefüllen geeignet und zugelassen ist. Also: Auf zur Tankstelle und den Abend retten.
Wenn die Gasflasche plötzlich leer ist und die Füllstelle bereits geschlossen hat: Kann ich dann die Flasche an der Tankstellen selbst befüllen? Die technischen Regeln haben eine klare Antwort parat! Quelle: Pixabay.com
Betreiberpflicht an der Tankstelle
An der Zapfsäule angekommen, pfeift der Tankstellenbetreiber den Gastgeber zurück, was ihm denn einfalle. Wieso, meldet der sich – keiner Schuld bewusst, der Hersteller der Gasflasche habe das Befüllen doch freigegeben und zugelassen sei sie dafür auch. Der Tankstellenbetreiber sagt ihm jedoch unmissverständlich, dass jegliches Befüllen durch Privatpersonen an der Tankstelle verboten sei – egal ob die Flasche eine Zulassung hätte oder nicht.
Der Gastgeber guckt verdattert und sieht seine Gartenparty bereits ins Wasser fallen. Aber: Hat der Tankstellenbetreiber recht?
Ja, gemäß einer Fachinformation des Deutschen Verbands Flüssiggas (DVFG) liegt der Tankstellenbetreiber richtig. Für deutsche Tankstellen gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die wiederum in den Technischen Regeln (TRBS) konkretisiert wird.
Zulassung unerheblich
Aus den TRBS lässt sich unmissverständlich herauslesen: Das Füllen von Flüssiggasflaschen an Tankstellen ist verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gasflasche nun angeblich eine Zulassung hat und schon gar nicht, ob sie dafür geeignet ist.
Dieses Verbot gilt für alle in Deutschland verwendeten Flüssiggasflaschen, egal ob nun 5, 8, 11 oder 33 Kilogramm Füllgewicht. Im Übrigen gilt es auch in weiten Teilen Europas. Ein wichtiger Hinweis für Camper, denn es kursieren immer mal wieder Geschichten, wonach man im Ausland seine Gasflaschen gefühlt überall bedenkenlos befüllen kann.
Egal welche Gasflasche Sie im Einsatz haben, Sie dürfen diese unter keinen Umständen selbst an der Tankstelle mit Autogas befüllen. Bitte wenden Sie sich unbedingt an das autorisierte Fachpersonal an der Füllstelle. Quelle: Pixabay.com
Gastankflasche?!
Seit einiger Zeit werden die sogenannten Gastankflaschen oder auch Tankgasflaschen immer beliebter. Das ist gewissermaßen ein Hybrid aus der oben erwähnten Gasflasche und dem nachfolgenden Flüssiggastank für Freizeitfahrzeuge.
Immer beliebter bei Campern: die Gastankflasche als Alternative zu herkömmlichen Gasflaschen und Gastanks.
Flüssiggastank im Fahrzeug
Ein Sonderfall sind fest im Fahrzeug, also einem Wohnwagen oder Wohnmobil, verbaute Flüssiggastanks. Sie haben im Gegensatz zu handelsüblichen Gasflaschen einen speziellen Füllanschluss, weshalb sich der Camper auch an LPG-Tankstellen mit Flüssiggas versorgen kann.
Während Camper ihre Gasflaschen auf keinen Fall selbst befüllen dürfen, ist die Sachlage bei fest im Wohnmobil oder Wohnwagen installierten Gastanks anders.
Gasmangel vermeiden
Wir haben nun geklärt, dass es strikt verboten ist, normale Gasflaschen selbst zu befüllen. Welche Möglichkeiten hat der Gastgeber aber, um in Zukunft ein ähnliches Desaster zu vermeiden?
Hinter den Beiträgen stehen Fachautoren aus den Bereichen Flüssiggas, Heizöl, flüssige Medien, Tankmanagement und Sicherheitstechnik, die ihr Wissen aus Produktmanagement, Entwicklung, technischer Kundenbetreuung, Schulung und Normungsarbeit einbringen.
Die Mitglieder des Redaktionsteams verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Planung, Anwendung und Weiterentwicklung technischer Lösungen für die sichere Versorgung mit Flüssiggas und flüssigen Brennstoffen. Mehrere Autoren engagieren sich in Fachgremien und Arbeitskreisen des DVGW, DVFG und der figawa sowie in nationalen und europäischen Normungsausschüssen. Zum Team gehören unter anderem Sachkundige nach G 607 und G 608, Befähigte Personen nach TRF sowie Experten, die an der Entwicklung und Bewertung technischer Regelwerke und Branchenstandards mitwirken.
Neben Informationen zu Produkten und Lösungen von GOK vermittelt die Redaktion insbesondere Wissen rund um Sicherheit, Vorschriften, Wartung, Betrieb und zukünftige Technologien im Bereich Flüssiggas und flüssige Medien.
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.