Zum Inhalt springenZum Footer springen

Kann ich eine deutsche Flüssiggasflasche im Ausland füllen lassen?

Kategorie: Sicherheit

Eine Flüssiggasflasche mit deutschem Anschluss auch im Ausland zu befüllen, geht mit Adaptern von GOK. Besonders hilfreich für Halter von Caravans und Wohnmobilen, wenn Sie länger in Europa unterwegs sind.

Leider sind selbst innerhalb Europas die Anschlüsse für Flüssiggasflaschen nicht immer gleich. Das macht es für Camper schwieriger, auf längeren Reisen mit Caravan und Wohnmobil für eine dauerhafte Versorgung mit Flüssiggas zu sorgen – aber selbstverständlich nicht unmöglich.

Adapter für die Befüllung einer deutschen Gasflasche mit Propan und/oder Butan im Ausland sind die Lösung. Im sogenannten Euro-Füll-Set D finden Sie vier Füllstutzen, speziell für den europäischen Raum. Damit können Sie Ihre Gasflasche mit deutschem Anschluss von autorisierten Füllstellen in unter anderem folgenden Ländern befüllen lassen:

Euro-Füll-Set D Länder

Eine komplette Liste der Länder, in denen Sie Gasflaschen mit dem Euro-Füll-Set D befüllen lassen können, finden Sie in der Produktbeschreibung auf der GOK-Website. Dort können Sie auch einzelne Füllstutzen aus dem Set auswählen. Alle vier Füllstutzen des Sets passen auf deutsche Gasflaschen mit einem Füllgewicht von 5 oder 11 Kilogramm.

Allerdings sei auch erwähnt, dass es nicht in allen – auch wenn Sie den entsprechenden Füllstutzen haben – so einfach ist, die Flasche befüllen zu lassen. Einen lesenswerten Artikel zu dem Thema hat das Online-Portal caravaning.de verfasst: Gut versorgt mit Camping-Gas im Urlaub.

Wichtiger Hinweis

Gasflaschen
Die Füllstutzen des Euro-Füll-Sets D passen auf 5 und 11 Kilogramm-Gasflaschen.              © by-Studio / Fotolia

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie normale 5 oder 11 Kilogramm-Gasflaschen nicht an Autogas-Tankstellen mit der Zapfpistole befüllen dürfen. Das ist strikt untersagt. Suchen Sie auch im Ausland eine autorisierte Füllstelle auf. Aufgrund verstärkter Nachfrage hat der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) eine lesenswerte Fachinformation herausgegeben: „Füllen von Gasflaschen/Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen“.

 

Autor

Beitrag teilen

Weiterführende Beiträge

Es wurden keine Ergebnisse gefunden.

Dies könnte auch interessant sein

Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.