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Inside GOK

Wie gebe ich eine Schadstofferklärung an GOK ab?

31. März 2016/in Allgemeines, Inside GOK

Ende 2013 haben wir erstmals von all unseren Lieferanten eine Schadstofferklärung eingeholt. Eckpunkte sind Stellungnahmen zu den Richtlinien RoHS und ELV beziehungsweise zur Verordnung REACH. Weiterlesen

https://www.gok-blog.de/wp-content/uploads/2016/03/Abgabe-einer-Schadstofferklaerung-bei-GOK.jpg 601 900 GOK Media https://www.gok-blog.de/wp-content/uploads/2020/10/GOK-BLOG-Logo.svg GOK Media2016-03-31 16:00:352024-10-30 13:00:27Wie gebe ich eine Schadstofferklärung an GOK ab?
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Hinweis technische Anlage

Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.

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Regler- und Armaturen-Gesellschaft mbH & Co. KG

Anschrift

Obernbreiter Straße 2-18
97340 Marktbreit / Germany

Telefon: +49 9332 404-0
Telefax: +49 9332 404-49

E-Mail: info@gok.de
Web: www.gok.de

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