Die Gasströmungswächter von GOK sind für Flüssiggas (Propan, Butan) und Erdgas zugelassen.
Sind die Gasströmungswächter GS von GOK für Erdgasanlagen zugelassen?
Klare Antwort: Ja, Sie können die Gasströmungswächter GS auch in Anlagen verbauen, die mit Erdgas betrieben werden.
Die Zulassung der Sicherheitseinrichtung ist sowohl gültig für gasförmiges Flüssiggas (Propan, Butan) als auch für Erdgas gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260.
Den Gasströmungswächter GS (Bild) gibt es in verschiedenen Ausführungen hinsichtlich der Anschlüsse, Nennweiten, Einbaulagen und Nenndurchfluss.
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.