Sollte einmal die Batterie an dem Füllstandsanzeiger SmartBox MINI leer sein oder muss gewechselt werden, bleiben alle gespeicherten Parameter erhalten.
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Sollte einmal die Batterie an dem Füllstandsanzeiger SmartBox MINI leer sein oder muss gewechselt werden, bleiben alle gespeicherten Parameter erhalten.
Vor der Inbetriebnahme muss der Monteur verschiedene Parameter an dem batteriebetriebenen, elektronischen Inhaltsfernanzeiger eingeben, so zum Beispiel Tankhöhe, Art des Mediums oder Tankvolumen.
Es wäre enorm ärgerlich, wenn alle gespeicherten Daten gelöscht wären, sollte die SmartBox MINI® einmal stromlos sein. Das kann eigentlich nur der Fall sein, wenn die Batterien bereits leer sind oder Sie die Batterien wechseln.
Aber: Sollte das einmal passieren beziehungsweise nötig werden, speichert der Prozessor der SmartBox MINI® alle eingegebenen Parameter. Sprich: Auch wenn mal der Strom von dem Anzeigegerät weg war, müssen Sie die relevanten Daten kein zweites Mal eingeben.
Die SmartBox MINI ist ein batteriebetriebener, elektronischer Inhaltsfernanzeiger für einen drucklose Tanks mit flüssigem Betriebsmedium, wie zum Beispiel:
Das System besteht aus einem digitalen Anzeigegerät und einem mechanischen Füllstandsanzeiger.
Der mechanische Füllstandsanzeiger misst die Füllhöhe nach dem Schwimmerprinzip. Mittels elektronischer Schnittstelle übergibt der mechanische Füllstandsanzeiger das Signal via Kabel an das digitale Anzeigegerät SmartBox MINI. Der Prozessor rechnet das Signal in den eingestellten Ausgabewert um und gibt es auf dem Display aus.
Berührt der Nutzer einen deutlich sichtbaren Sensor zeigt das Gerät den Tankinhalt – je nach individueller Einstellung – in Liter, Volumenprozent bzw. als Füllhöhe in Zentimeter für einige Sekunden an.
Übrigens: An der Skala des mechanischen Füllstandsanzeigers kann der Betreiber der Anlage den Tankinhalt als Füllhöhe kontinuierlich in Zentimeter ablesen.
Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.