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Was ändert sich bei GFK-Tanks durch die AwSV?

Kategorie: Tank & Versorgung

Das Inkrafttreten der AwSV hat für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen und Fachbetriebe einiges geändert; unter gewissen Voraussetzungen auch für Besitzer von GFK-Tanks zur Lagerung von Heizöl. Wir sagen in diesem Beitrag, welche Voraussetzungen das sind.

Seit 01. August 2017 ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, kurz: AwSV, in Kraft. Im Gegensatz zu den vormaligen Länder-VAwS gilt sie für alle Bundesländer Deutschlands. Das heißt: Egal, ob Ihr GFK-Tank in Flensburg oder Berchtesgaden steht, es gibt eine Neuerung zu beachten.

Einige wichtige Neuerungen haben wir bereits kurz nach dem Inkrafttreten der Verordnung in einem Artikel zusammengefasst.

Was wir in diesem Beitrag noch nicht beschrieben haben, sind die Auswirkungen auf bestehende Heizölverbraucheranlagen mit GFK-Tanks. Auch wenn andere Tankarten weiter verbreitet sind, befindet sich schätzungsweise immerhin eine knappe Million der mit Glasfaser verstärkten Kunststofftanks deutschlandweit im Einsatz.

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Konkretisierung AwSV

Die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) fungieren als technische Konkretisierung der AwSV. In der TRwS 791-2 steht: „Falls nicht vorhanden, sind einwandige GFK-Tanks mit einer Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung […] und einer Dichtfläche mit Aufkantung […] nachzurüsten.“ Dies gilt allerdings nur, wenn der GFK-Tank nicht in einer geeigneten Rückhalteeinrichtung, beispielsweise einer  Auffangwanne, aufgestellt  ist.

Installierter Druckwächter auf einem GFK-Tank von CEMO. Gemäß der AwSV sollten Druckwächter nachgerüstet werden.
Installierter Druckwächter auf einem GFK-Tank von CEMO.
Quelle und ©: CEMO

Dieser Passus wird wirksam, wenn:

  • es die zuständige Behörde anordnet,
  • der Fachbetrieb eine wesentliche Änderung an der Anlage vornimmt, was eine Meldung an die Wasserbehörde nach sich zieht.

Eine wesentliche Änderung der Anlage kann sein:

  • Neuverlegung einer Ölleitung, wenn aufgrund der Umstellung von Zwei- auf Einstrangsystem der Leitungsquerschnitt reduziert werden muss
  • Ersetzen von oberirdischen nicht bau- oder typengleichen Tanks

Auch wenn aus den Vorschriften hervorgeht, dass die Nachrüstpflicht lediglich bei oben genannten Voraussetzungen in Kraft tritt, geben wir Folgendes zu bedenken: Gemäß der Interpretation aus § 62 Absatz 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes müssen Ölheizungsanlagen nach dem neuesten Stand der technischen Regeln betrieben werden. Sie dürfen keine Gefährdung für Gewässer darstellen.

Empfehlung

Und wenn die neueste technische Regel eine Nachrüstung fordert, sollte das auch für alle GFK-Tanks gelten. Es muss doch das Bestreben aller Beteiligten sein, das  Sicherheitsniveau der Anlage zu gewährleisten. Deshalb empfehlen wir hier, alle im Feld befindlichen GFK-Tanks mit einem Druckwächter und einer Dichtfläche mit Aufkantung nachzurüsten. Diese Empfehlung wird sich auch in der TRÖl 2.1 wiederfinden.

Mehr Informationen kann unser Partner CEMO geben. Der GFK-Tankhersteller hat bereits Nachrüstsets für die eigenen Tanks im Lieferprogramm und arbeitet an solchen für die Fabrikate anderer Hersteller.

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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.