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Wie gebe ich eine Langzeit-Lieferantenerklärung bei GOK ab?

31. März 2016/in Allgemeines, Inside GOK
Ungefähre Lesedauer: 1 Minute

Die Langzeit-Lieferantenerklärung (kurz: LLE) ist ein Nachweis über den Ursprung einer Ware. Der Empfänger weiß somit, woher die Waren ursprünglich stammen, die er von seinem Lieferanten bezogen hat.

GOK bittet seine Lieferanten am Jahresende, eine Langzeit-Lieferantenerklärung für die im abgelaufenen Jahr bezogenen Waren abzugeben. Zusätzlich zu dem Schreiben geht unseren Lieferanten eine Information über neu geschlossene Abkommen zwischen einzelnen Ländern und der Europäischen Union zu – sofern es welche gab.

Auf Wunsch können wir Ihnen eine aktuelle Vorlage zusenden.

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Sie können die LLE gerne uns vorab per E-Mail zukommen lassen. Darüber hinaus benötigen wir unbedingt das unterschriebene Original für unsere Unterlagen.

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Hinweis technische Anlage

Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.

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Regler- und Armaturen-Gesellschaft mbH & Co. KG

Anschrift

Obernbreiter Straße 2-18
97340 Marktbreit / Germany

Telefon: +49 9332 404-0
Telefax: +49 9332 404-49

E-Mail: info@gok.de
Web: www.gok.de

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