Das DVGW-Arbeitsblatt G 607 ist die zentrale Grundlage für Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen, Wohnwagen und bei entsprechender Installation in Mobilheimen. Mit der Ausgabe Juni 2026 wurden wichtige Punkte präzisiert und erweitert: unter anderem zu Druckbehältern zur Selbstbefüllung (im Volksmund Gastankflasche oder Tankgasflasche genannt), Sachkundigen, Prüfplaketten und prüfpflichtigen Änderungen.
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Was ändert sich mit dem DVGW-Arbeitsblatt G 607:2026?
Das DVGW-Arbeitsblatt G 607, Ausgabe 2026, konkretisiert die Anforderungen an Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen, Wohnwagen und Mobilheimen. Neu beziehungsweise präzisiert sind vor allem Regelungen zu Druckbehältern zur Selbstbefüllung, prüfpflichtigen Änderungen, Sachkundigen, Prüfplaketten und Dokumentation. Die wiederkehrende G 607-Prüfung bleibt spätestens alle 24 Monate erforderlich.
Die Gasprüfung nach G 607 ist erstmals in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) im neuen § 60 als rechtliche Grundlage geregelt und endgültig unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) des Fahrzeuges. Die Einhaltung der geforderten Gasprüfung nach G 607 kann nun von der Polizei als Kontroll- und Überwachungsbehörde überprüft werden.
Bedeutung für Gasprüfung
Was bedeutet das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 konkret für die Gasprüfung im Wohnmobil oder Wohnwagen? Diese Frage wird für Betreiber, Werkstätten und Sachkundige wichtiger, weil die Ausgabe Juni 2026 mehrere praxisrelevante Punkte neu fasst. Die Technische Regel bleibt die maßgebliche Orientierung für Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die zu Wohnzwecken in Freizeitfahrzeugen und Mobilheimen betrieben werden.
Neu ist vor allem, dass moderne Versorgungsformen wie Druckbehälter zur Selbstbefüllung (auch Gastankflasche oder Tankgasflasche genannt) klarer beschrieben werden. Zugleich werden Anforderungen an das Sachkundewesen, Sachkundige, Prüfplaketten, Dokumentation und prüfpflichtige Änderungen präziser. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Änderungen und zeigt, was sie für den sicheren Betrieb und die wiederkehrende Gasprüfung im Caravan bedeuten.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Mit der Ausgabe Juni 2026 ersetzt das DVGW-Arbeitsblatt G 607 die Fassung von August 2022. Für die Praxis sind vor allem diese Punkte relevant:
Druckbehälter zur Selbstbefüllung werden erstmals ausdrücklich aufgenommen.
Prüfpflichtige Änderungen werden klarer eingeordnet.
Anforderungen an Sachkundige/Schulungswesen werden ausführlicher geregelt.
Prüfplaketten, deren Ausgabe und Bezug werden präziser beschrieben.
Die Dokumentation der Prüfung erhält mehr Gewicht.
Der Anwendungsbereich wird klarer abgegrenzt.
Anforderungen zur Außerbetriebnahme von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen werden ergänzt.
Damit ist das DVGW-Arbeitsblatt G 607:2026 nicht nur eine redaktionelle Aktualisierung. Es reagiert auf technische Entwicklungen im Caravaning und schafft mehr Klarheit für Betreiber, Sachkundige, Werkstätten und Händler.
Bild generiert mit Hilfe von ChatGPT von OpenAI.
Warum das DVGW-Arbeitsblatt G 607 für Mobile Reisen und Mobilheime so wichtig ist
Wer im Wohnmobil oder Wohnwagen kocht, heizt oder kühlt, verlässt sich häufig auf Flüssiggas. Damit diese Versorgung dauerhaft sicher funktioniert, reicht eine einmal korrekt installierte Anlage nicht aus. Schläuche, Druckregelgeräte, Absperreinrichtungen, Verbindungen und Geräteanschlüsse unterliegen Alterung, Verschleiß und mechanischen Belastungen.
Die G 607-Prüfung ist deshalb ein sicherheitsrelevanter Check der gesamten Flüssiggasanlage. Sie soll feststellen, ob die Anlage dicht ist, ordnungsgemäß betrieben werden kann und keine erkennbaren Mängel vorliegen.
Das Arbeitsblatt beschreibt die Anforderungen an Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, sofern sie zu Wohnzwecken in Freizeitfahrzeugen oder Mobilheimen genutzt werden. Für Betreiber ist wichtig: Die Prüfung ist kein rein formaler Termin, sondern ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt des sicheren Betriebs.
Auch für Fachbetriebe, Händler und Sachkundige ist das DVGW-Arbeitsblatt G 607 eine zentrale Orientierung. Es schafft einen gemeinsamen technischen Maßstab für Prüfung, Dokumentation und Bewertung. Das ist besonders wichtig, weil moderne Freizeitfahrzeuge heute häufig komplexer ausgestattet sind als früher: mit automatischen Umschalteinrichtungen, externen Anschlüssen, Gastanks, Generatoren oder neuen Versorgungsformen.
Das DVGW-Arbeitsblatt G 607 in der Fassung 2026 stößt einige Änderungen bei der Gasprüfung und für Sachkundige an.
DVGW-Arbeitsblatt G 607:2026: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die Ausgabe Juni 2026 ersetzt die Fassung von August 2022. Dabei bleibt der grundsätzliche Zweck gleich: Das DVGW-Arbeitsblatt G 607 regelt weiterhin Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen und Mobilheimen. Mehrere Themen werden nun jedoch deutlich präziser gefasst.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören ein geänderter Titel, aktualisierte normative Verweise und ergänzte Begriffe. Neu aufgenommen wurden außerdem Druckbehälter zur Selbstbefüllung. Ergänzt wurden auch Anforderungen zur Außerbetriebnahme von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen sowie genauere Vorgaben zur Ausgestaltung und Ausgabe von Prüfplaketten.
Besonders relevant sind die neuen Regelungen zur Sachkunde. Das DVGW-Arbeitsblatt G 607:2026 beschreibt ausführlicher, welche Anforderungen an Sachkundige, Schulungen, Schulungsträger und Sachkundenummern gestellt werden. Für Werkstätten und Organisationen, die Gasprüfungen anbieten, ist das ein wichtiger Punkt.
Druckbehälter zur Selbstbefüllung: klare Anforderungen statt Graubereich
Ein zentrales neues Thema des DVGW-Arbeitsblatts G 607:2026 sind Druckbehälter zur Selbstbefüllung. Gemeint sind im Fahrzeug fixierte Tankgasflaschen oder Gastankflaschen zur Versorgung der Gasgeräte, die für die Selbstbefüllung mit Flüssiggas vorgesehen sind.
Wichtig ist dabei die klare Trennung zwischen Einbau und Befüllung: Das DVGW-Arbeitsblatt G 607:2026 beschreibt erstmals konkrete Anforderungen an den Einbau und die sichere Verwendung solcher Druckbehälter in Freizeitfahrzeugen. Die Installation ist immer nach der Betriebsanleitung /Einbauanleitung des Herstellers auszuführen.
Die Befüllung an öffentlichen Tankstellen ist damit in Deutschland aber nicht automatisch erlaubt. Nach der Einordnung des DVFG ist die Befüllung von Flaschen und Tankflaschen an Tankstellen in Deutschland derzeit noch nicht zulässig. Eine entsprechende Regelung ist laut DVFG in Vorbereitung.
Für die Praxis besonders relevant sind diese Punkte:
Gastankflaschen müssen im Flaschenkasten fixiert sein.
Die Fixierung muss werkzeuglos lösbar sein.
Zwischen Druckbehälter und Außenfülleinrichtung ist eine Sicherheitskupplung in der Füllanschlussleitung erforderlich.
Die Fixierung im Flaschenkasten muss nach Herstellerangaben versiegelt sein.
Wird die Versiegelung der Füllleitung beschädigt oder der Druckbehälter entfernt, gilt dies als prüfpflichtige Änderung.
Der Füllanschluss muss außen am Fahrzeug liegen und definierte Abstände zu Lüftungsöffnungen, zu öffnenden Fenstern und Abgasaustritten einhalten.
Druckbehälter zur Selbstbefüllung (Gastankflaschen) unterliegen einer Prüffrist von zehn Jahren.
Betreiber sollten daraus vor allem eines mitnehmen: Ein solcher Druckbehälter ist kein Bauteil, das beliebig entnommen, umgebaut oder verändert werden darf. Eingriffe an Befestigung, Versiegelung oder Füllanschluss können sicherheitsrelevant sein und eine Prüfung erforderlich machen.
Flüssiggasflasche, Flüssiggastank oder Gastankflasche?
In der Praxis werden Begriffe rund um die Gasversorgung im Wohnwagen häufig vermischt. Für die Bewertung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 ist die Unterscheidung jedoch wichtig.
Eine klassische Flüssiggasflasche ist ein ortsbewegliches Druckgerät, das üblicherweise entnommen und getauscht wird. Ein Flüssiggastank ist fest im Fahrzeug installiert und wird in seiner Einbaulage wiederbefüllt.
Ein Druckbehälter zur Selbstbefüllung (Gastankflasche oder Tankgasflasche) ist nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607:2026 ein im Freizeitfahrzeug fixierter Druckbehälter mit spezifischen Anforderungen an Armaturen, Befestigung, Füllanschlussleitung und Versiegelung. Die Betankung ist nur im fixierten und versigelten Zustand zulässig.
Diese Unterscheidung ist nicht nur sprachlich relevant. Sie entscheidet darüber, welche Anforderungen bei Einbau, Prüfung, Dokumentation und Betrieb zu beachten sind. Besonders bei Nachrüstungen sollte deshalb vorab geklärt werden, welches Versorgungssystem tatsächlich vorliegt.
Befüllung Gastankflasche an öffentlichen Tankstellen
Die neue Regelung im DVGW-Arbeitsblatt G 607 darf nicht so verstanden werden, dass Tankflaschen in Deutschland bereits an öffentlichen Tankstellen befüllt werden dürfen. Nach der DVFG-Übersicht gilt: Unabhängig vom Einbau dürfen Flaschen und Tankflaschen in Deutschland derzeit nicht an Tankstellen befüllt werden.
Das betrifft nach DVFG-Angaben sowohl Privatpersonen als auch Tankwarte beziehungsweise eingewiesenes Personal. Hintergrund ist die TRBS 3151 zu Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen.
Für Beratung, Werkstattpraxis und Betreiberkommunikation ist diese Unterscheidung entscheidend: Das DVGW-Arbeitsblatt G 607:2026 schafft Anforderungen für den Einbau. Die Befüllung an öffentlichen Tankstellen bleibt in Deutschland derzeit noch unzulässig.
Wichtig: Das Befüllverbot für Gastankflaschen gilt derzeit in Deutschland. In Europa oder auf der Welt kann sich das wiederum anders verhalten. Am besten informieren sich Camper vor Reiseantritt über die Vorgaben im jeweiligen Reiseland. Wir versuchen, mit unseren Beiträgen zu beliebten Urlaubszielen zu helfen.
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Was Betreiber bei Prüfung, Instandhaltung und Änderungen beachten müssen
Für Betreiber bleibt die wiederkehrende Prüfung ein zentraler Punkt. Flüssiggasanlagen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 sind spätestens alle 24 Monate durch einen Sachkundigen zu prüfen. Die Prüfung ist fristgerecht, wenn sie bis zum Ende des Fälligkeitsmonats durchgeführt wird.
Zur Prüfung gehören unter anderem die Identifizierung des Fahrzeugs beziehungsweise Mobilheims, eine Sichtprüfung der Anlage, die Kontrolle von Flaschen- oder Tankkasten, Schläuchen, Druckregelgeräten und Absperreinrichtungen sowie eine Dichtheits- und Funktionsprüfung. Werden keine Mängel festgestellt, wird das Ergebnis dokumentiert und eine Prüfplakette angebracht.
Die Verantwortung für die Veranlassung der Prüfung liegt beim Betreiber. Werden Mängel festgestellt, darf die Anlage nicht weiter betrieben werden. Das ist ein wichtiger Punkt, der in der Praxis manchmal unterschätzt wird: Eine beanstandete Flüssiggasanlage ist kein kleiner Hinweis auf späteren Handlungsbedarf, sondern ein sicherheitsrelevanter Befund.
Auch die Instandhaltung bleibt klar geregelt. Druckregelgeräte, automatische Umschalteinrichtungen und Schlauchleitungen sind spätestens nach Herstelljahr plus zehn Jahre gegen neue Teile auszutauschen. Bei sichtbaren Schäden, Undichtheiten, Rissen, Blasenbildung oder anderen Auffälligkeiten kann ein Austausch auch früher erforderlich sein.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen prüfpflichtige Änderungen. Dazu zählen Maßnahmen, die Beschaffenheit, Anordnung oder Betriebsweise der Anlage beeinflussen können. Bei Druckbehältern zur Selbstbefüllung stellt bereits das Lösen der Befestigung, das beschädigte Siegel oder der Austausch des Behälters eine prüfpflichtige Änderung dar. Auch bei Austausch von Druckregler oder Schlauchleitung muss die Flüssiggasanlage erneut geprüft und die Dokumentation angepasst werden.
Mehr Klarheit für Sachkundige, Werkstätten und Händler
Das DVGW-Arbeitsblatt G 607:2026 regelt das Sachkundewesen ausführlicher als die Vorgängerausgabe. Das ist für alle relevant, die Prüfungen durchführen, organisieren oder Kunden dazu beraten.
Sachkundige benötigen eine anerkannte Sachkunde, um Prüfungen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 durchführen zu dürfen. Die Sachkunde wird über eine entsprechende Schulung mit Erfolgskontrolle erlangt. Die Anerkennung ist zeitlich befristet und muss durch eine Schulung alle 5 Jahre zur Aufrechterhaltung verlängert werden.
Neu beziehungsweise deutlich präzisiert sind unter anderem Anforderungen an die Erlangung der Sachkunde, die Gültigkeit der Anerkennung, Sachkundenummern, Schulungsinhalte sowie Aufgaben von Primär- und Sekundär-Schulungsträgern. Auch Ausgabe, Weitergabe und Bezug von Prüfplaketten werden genauer geregelt.
Für Werkstätten und Händler bedeutet das: Wer Gasprüfungen anbietet oder vermittelt, sollte seine Prozesse sauber prüfen. Dazu gehören gültige Sachkundenachweise, korrekt bezogene Prüfplaketten, vollständige Dokumentation und ein sicherer Umgang mit neuen Anlagentypen wie Druckbehältern zur Selbstbefüllung.
Auch in der Beratung wird die neue Fassung wichtiger. Kunden fragen häufig nicht nach Normabschnitten, sondern nach einfachen Antworten: Darf ich das einbauen? Muss ich das prüfen lassen? Wann muss der Schlauch ersetzt werden? Was passiert, wenn die Plakette abgelaufen ist? Genau hier hilft ein fachlich sauberer, aber verständlicher Bezug zum DVGW-Arbeitsblatt G 607.
Für Gasprüfer und Sachkundige hält die Neufassung des Arbeitsblatts G 607 Konkretisierungen bereit. Bild generiert mit Hilfe von ChatGPT von OpenAI.
Für welche Anlagen gilt das DVGW-Arbeitsblatt G 607:2026 nicht?
So wichtig das DVGW-Arbeitsblatt G 607 ist: Es gilt nicht für jede Flüssiggasanlage. Sein Anwendungsbereich ist klar begrenzt. Nicht erfasst sind zum Beispiel Anlagen zum Fahrzeugantrieb, gewerblich genutzte Fahrzeuge, Boote oder bestimmte ortsveränderliche Flüssiggasanlagen im Freizeitbereich zur Verwendung im Freien.
Auch bei Mobilheimen ist die Abgrenzung wichtig. Flüssiggasanlagen in Mobilheimen mit mehr als 1,5 kg/h Höchstverbrauch oder mit einem Betriebsdruck von 50 mbar fallen nicht unter das DVGW-Arbeitsblatt G 607, sondern müssen nach den einschlägigen Anforderungen für Haushaltsanlagen (TRF – Technische Regel Flüssiggas) behandelt werden.
Für Betreiber und Fachbetriebe heißt das: Vor jeder Bewertung muss der konkrete Anwendungsfall geklärt werden. Fahrzeugart, Nutzung, Höchstverbrauch, Betriebsdruck und Versorgungsart entscheiden darüber, welches Regelwerk maßgeblich ist.
Gerade bei Nachrüstungen oder Umbauten sollte deshalb nicht vorschnell verallgemeinert werden. Was bei einem typischen Wohnmobil mit 30 mbar und Standardflaschenanlage gilt, kann bei Mobilheimen, Sonderaufbauten oder komplexeren Versorgungsanlagen anders zu bewerten sein.
Fazit: Das DVGW-Arbeitsblatt G 607:2026 bringt mehr Verbindlichkeit in die Praxis
Das DVGW-Arbeitsblatt G 607, Ausgabe Juni 2026, bringt mehr Klarheit in mehrere Bereiche, die in der Praxis zunehmend wichtig werden. Besonders die Aufnahme von Druckbehältern zur Selbstbefüllung, die genaueren Vorgaben zur Sachkunde und die Regelungen zu Prüfplaketten sorgen für mehr Verbindlichkeit.
Für Betreiber bleibt entscheidend: Flüssiggasanlagen müssen regelmäßig geprüft, fachgerecht instand gehalten und bei Änderungen neu bewertet werden. Für Sachkundige, Werkstätten und Händler steigt zugleich die Bedeutung sauberer Dokumentation und aktueller Fachkenntnis.
Hinter den Beiträgen stehen Fachautoren aus den Bereichen Flüssiggas, Heizöl, flüssige Medien, Tankmanagement und Sicherheitstechnik, die ihr Wissen aus Produktmanagement, Entwicklung, technischer Kundenbetreuung, Schulung und Normungsarbeit einbringen.
Die Mitglieder des Redaktionsteams verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Planung, Anwendung und Weiterentwicklung technischer Lösungen für die sichere Versorgung mit Flüssiggas und flüssigen Brennstoffen. Mehrere Autoren engagieren sich in Fachgremien und Arbeitskreisen des DVGW, DVFG und der figawa sowie in nationalen und europäischen Normungsausschüssen. Zum Team gehören unter anderem Sachkundige nach G 607 und G 608, Befähigte Personen nach TRF sowie Experten, die an der Entwicklung und Bewertung technischer Regelwerke und Branchenstandards mitwirken.
Neben Informationen zu Produkten und Lösungen von GOK vermittelt die Redaktion insbesondere Wissen rund um Sicherheit, Vorschriften, Wartung, Betrieb und zukünftige Technologien im Bereich Flüssiggas und flüssige Medien.
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Häufige Fragen zu DVGW-Arbeitsblatt G 607:2026
Das DVGW-Arbeitsblatt G 607 ist eine Technische Regel für Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen und Mobilheimen, sofern diese in den Anwendungsbereich des Arbeitsblatts fallen.
Die wiederkehrende Prüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 ist spätestens alle 24 Monate durch einen Sachkundigen durchzuführen. Verantwortlich für die Veranlassung ist der Betreiber.
Die Ausgabe 2026 präzisiert unter anderem Regelungen zu Druckbehältern zur Selbstbefüllung, prüfpflichtigen Änderungen, Sachkundigen, Prüfplaketten und Dokumentation.
Druckbehälter zur Selbstbefüllung sind im Freizeitfahrzeug fixierte Druckbehälter zur Versorgung der Gasgeräte, die für eine Befüllung im eingebauten Zustand mit Flüssiggas vorgesehen sind. Das DVGW-Arbeitsblatt G 607:2026 beschreibt dafür Anforderungen, etwa an Fixierung, Versiegelung und Füllanschlussleitung. Grundsätzlich gelten hierbei die Vorgaben wie in der Dokumentation des Herstellers festgelegt
Die Prüfung darf durch anerkannte Sachkundige durchgeführt werden. Das DVGW-Arbeitsblatt G 607:2026 beschreibt die Anforderungen an Sachkunde, Schulung, Anerkennung und Sachkundenummern genauer.
Nein, derzeit nicht. Nach der DVFG-Übersicht dürfen Flaschen und Tankflaschen in Deutschland aktuell nicht an Tankstellen befüllt werden, unabhängig davon, ob sie fest im Fahrzeug verbaut sind. Eine Regelung zur Befüllung ist laut DVFG in Vorbereitung.
Ja, sofern die Flüssiggasanlage des Mobilheims in den Anwendungsbereich des DVGW-Arbeitsblatts G 607 fällt. Bei Mobilheimen mit mehr als 1,5 kg/h Höchstverbrauch oder 50 mbar Betriebsdruck sind andere Regelwerke, insbesondere die DVFG/DVGW-TRF, maßgeblich.
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