Während man am Steuer des Campers sitzt, schießt einem plötzlich die Frage in den Kopf: Hab ich die Gasflasche oder den Gastank eigentlich vor der Fahrt zugedreht oder ist die Gasanlage noch offen? Darf sie vielleicht sogar dauerhaft offen sein? So oder so ähnlich ist es vermutlich schon einigen ergangen. Wir beantworten die Fragen im GOK-Blog.
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Während man am Steuer des Campers sitzt, schießt einem plötzlich die Frage in den Kopf: Hab ich die Gasflasche oder den Gastank eigentlich vor der Fahrt zugedreht oder ist die Gasanlage noch offen? Darf sie vielleicht sogar dauerhaft offen sein? So oder so ähnlich ist es vermutlich schon einigen ergangen. Wir beantworten die Fragen im GOK-Blog.
***Update***
Der nachfolgende Artikel bezieht sich lediglich auf die wandmontierten Gasdruckregelanlagen von GOK, um das Fahrzeug auch während der Fahrt mit Flüssiggas betreiben zu dürfen. Die neu entwickelte Caramatic SafeDrive hat ebenfalls einen Crash-Sensor integriert, aber einen komplett unterschiedlichen Anlagenaufbau.
Gasflasche während der Fahrt schließen?
Ganz grundsätzlich müssen Camperinnen und Camper Gasflasche oder Gastank bzw. das Ventil des Gasbehälters während der Fahrt schließen. Tut das der Fahrer nicht, kann das bei zum Beispiel einem Unfall mit dem Freizeitfahrzeug unschöne Folgen haben. Die Rohrleitung könnte abreißen oder massiven Schaden erleiden und unverbranntes Flüssiggas daraufhin austreten.
Deshalb ist es Pflicht, jedes Mal das Ventil der Gasflasche oder des Tanks komplett zuzudrehen, bevor man mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen startet. Am besten ist es, wenn Sie zunächst das Ventil schließen und anschließend nochmals kurz ein Verbrauchsgerät „öffnen“, um den Druckminderer und die Rohrleitung zu entlasten – also das eingeschlossene Gas entweichen zu lassen.
Vor der Fahrt mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen müssen Camperinnen und Camper die Gasflasche bzw. das Gasflaschenventil schließen, es sei denn…
Ausnahme bei…
Wie erwähnt, muss die Gasflasche während der Fahrt mit Wohnmobil oder Wohnwagen geschlossen sein. Es sei denn, die Flüssiggasanlage des Freizeitfahrzeugs verfügt über zwei spezielle Sicherheitseinrichtungen: Crash-Sensor und Schlauchbruchsicherung.
…Crash-Sensor
Der Crash-Sensor mit Pendel von GOK schützt im „Fall der Fälle“. Bei einem Unfall mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen löst der Crash-Sensor aus und sperrt den Gasdurchgang ab. So kann kein unverbranntes Flüssiggas austreten. Der Crash-Sensor ist integraler Bestandteil der Gasdruckregelanlagen Caramatic DriveOne (für Einflaschenanlagen) oder Caramatic DriveTwo (für Zweiflaschenanlagen).
Sie sind Voraussetzung für die Gasversorgung im Wohnmobil oder Wohnwagen während der Fahrt: die Caramatic DriveOne (li.) oder die Caramatic DriveTwo (re.) – jeweils mit Crash-Sensor.
…Schlauchbruchsicherung
Die Schlauchbruchsicherung sitzt zwischen Gasflasche und Gasdruckregelanlage bzw. Gasfilter – sofern dieser montiert ist. Reißt die Schlauchleitung oder entsteht ein großes Leck, sperrt die Schlauchbruchsicherung den Gasdurchfluss.
Das heißt nun: Wer eine Flüssiggasanlage mit zum Beispiel der Caramatic DriveTwo samt integriertem Crash-Sensor und einer Schlauchbruchsicherung im Fahrzeug hat, darf die Gasheizung auch während der Fahrt betreiben. Das wiederum bedeutet im Umkehrschluss, dass man in solch einem Fall sich nie fragen muss, ob man vor Fahrtbeginn die Gasflasche(n) oder den Tank zugedreht hat oder nicht.
Denn: Wer Crash-Sensor und Schlauchbruchsicherung hat, darf die Gasbehälter dauerhaft geöffnet lassen und genießt doppelten Komfort.
Für besonders Interessierte wollten wir noch die regulatorische Komponente der Vollständigkeit halber beleuchten. Viele Camperinnen und Camper kennen namentlich das DVGW-Arbeitsblatt G 607, das national den Betrieb und die Instandhaltung der Gasanlage regelt. Dieses Arbeitsblatt verweist auf die DIN EN 1949 (Europäischen Norm für die Installation von Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen), die unter anderem die Vorgaben festlegt , falls jemand Flüssiggasgeräte während der Fahrt nutzen möchte.
Darin ist wiederum festgeschrieben, dass es eben jener Sicherheitseinrichtungen (Crash-Sensor und Schlauchbruchsicherung) bedarf, um die Gasanlage auch während der Fahrt zu betreiben.
Sowohl im Arbeitsblatt G 607 als auch in der DIN EN 1949 ist klar festgehalten, dass das Ventil von Gasflasche oder Gastank während der Fahrt geschlossen sein muss, es sei denn Crash-Sensor und Schlauchbruchsicherung sind Bestandteil der Gasanlage.
Hinter den Beiträgen stehen Fachautoren aus den Bereichen Flüssiggas, Heizöl, flüssige Medien, Tankmanagement und Sicherheitstechnik, die ihr Wissen aus Produktmanagement, Entwicklung, technischer Kundenbetreuung, Schulung und Normungsarbeit einbringen.
Die Mitglieder des Redaktionsteams verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Planung, Anwendung und Weiterentwicklung technischer Lösungen für die sichere Versorgung mit Flüssiggas und flüssigen Brennstoffen. Mehrere Autoren engagieren sich in Fachgremien und Arbeitskreisen des DVGW, DVFG und der figawa sowie in nationalen und europäischen Normungsausschüssen. Zum Team gehören unter anderem Sachkundige nach G 607 und G 608, Befähigte Personen nach TRF sowie Experten, die an der Entwicklung und Bewertung technischer Regelwerke und Branchenstandards mitwirken.
Neben Informationen zu Produkten und Lösungen von GOK vermittelt die Redaktion insbesondere Wissen rund um Sicherheit, Vorschriften, Wartung, Betrieb und zukünftige Technologien im Bereich Flüssiggas und flüssige Medien.
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Häufige Fragen zum offen lassen der Gasflasche im Fahrzeug
Ohne spezielle Sicherheitsvorrichtungen muss die Gasflasche bzw. das Ventil vor Fahrtantritt vollständig geschlossen werden, um Gaslecks bei Unfällen oder Leckagen zu vermeiden.
Nur wenn die Flüssiggasanlage mit einem Crash-Sensor und einer Schlauchbruchsicherung ausgestattet ist, darf das Ventil dauerhaft offen bleiben.
Wenn ein Unfall geschieht, sperrt der Crash-Sensor automatisch den Gasfluss ab und verhindert so ein Austreten von unverbranntem Flüssiggas.
Sie unterbricht den Gasfluss, falls der Schlauch reißt oder beschädigt wird, zum Beispiel bei einem Leck oder größerem Riss.
Die für die Flaschenmontage vorgesehenen Modelle Caramatic SafeDrive und SafeDrive PLUS sowie die für die Wandmontage vorgesehenen Modelle Caramatic DriveOne und Caramatic DriveTwo, jeweils mit integriertem Crash-Sensor, ermöglichen die Gasnutzung während der Fahrt.
Laut DVGW‑Arbeitsblatt G 607 und DIN EN 1949 muss das Ventil während der Fahrt geschlossen sein, außer die Anlage verfügt über Crash-Sensor und Schlauchbruchsicherung.
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Wann empfiehlt GOK die Reglerheizung einzuschalten?
Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.