Zum Inhalt springenZum Footer springen

Muss ich bei Caravan oder Wohnmobil von 50 auf 30 mbar umrüsten?

Kategorie: Camping & Freizeit

Die Normung hat seit einiger Zeit 30 mbar als Druckstandard für die Flüssiggasanlagen neuer Caravans und Wohnmobile definiert. Eine Vielzahl der Campingfahrzeuge im Markt ist allerdings mit einem Betriebsdruck von 50 mbar ausgelegt. Müssen die Altanlagen jetzt sukzessive auf 30 mbar umgerüstet werden? Wir beantworten die Frage im neuen Blog-Beitrag.

Viele Camper haben es in Zusammenhang mit ihrer Gasanlage im Campingmobil bestimmt schon mal gehört: 30 mbar ist der Standarddruck. Jetzt haben Sie ein älteres Fahrzeug mit einem Betriebsdruck von 50 mbar, müssen den Druckregler aber austauschen, weil er älter als zehn Jahre ist. Heißt das dann: Druckregler mit 30 mbar und dann sämtliche angeschlossenen Gasgeräte gleich mit austauschen?

Was fordern die Technischen Regeln in diesem Fall? Die EN 1949 legt den Nenndruck der Flüssiggasanlage auf 30 mbar fest. Das heißt: Verlässt ein Campingfahrzeug das Fließband des Herstellers, muss die Gasanlage an Bord mit einem Nennbetriebsdruck von 30 mbar funktionieren.

Durchgängiger Standard

Der Druckregler nach der Gasflasche hat also einen Nennausgangsdruck von 30 mbar; die angeschlossenen Gasgeräte wie Gaskochfeld oder Kühlschrank müssen dementsprechend ebenfalls für diesen Druckstandard ausgelegt sein.

Die angeschlossenen Gasgeräte, wie zum Beispiel das Gaskochfeld, müssen dem Betriebsdruck der Gasanlage angepasst sein.
Die angeschlossenen Gasgeräte, wie zum Beispiel das Gaskochfeld, müssen dem Betriebsdruck der Gasanlage angepasst sein.

Umrüstung bei Gasprüfung

Aber: Auf Europas Campingplätzen gibt es natürlich eine Vielzahl an Fahrzeugen, die noch mit dem alten deutschen Standard von 50 mbar arbeitet. Müssen die Halter dann bei der nächsten Gasprüfung, beim Einbau neuer Geräte oder beim fristgemäßen Tausch des Druckreglers direkt auf 30 mbar umstellen (lassen)?

Das könnte Sie auch interessieren

Weitere hilfreiche Inhalte zum Thema entdecken.

Zu den verwandten Beiträgen

Blick in G 607

Zur Beantwortung dieser Frage hilft der Blick in das Arbeitsblatt G 607 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Und der verrät: 50 mbar-Anlagen haben nach wie vor einen Bestandsschutz.

Wer also eine Altanlage mit 50 mbar-Betriebsdruck hat und demnächst den Druckregler austauschen muss, kann schlichtweg das gleiche Modell mit demselben Ausgangsdruck wieder einsetzen. Auch wer eine Änderung an der Gasanlage geplant hat, muss nicht von 50 auf 30 mbar umstellen. So eine Änderung kann zum Beispiel der Austausch eines Gasgeräts sein.

Nützlicher Tipp

7144600 Zum Abschluss noch ein kleiner Hinweis für alle, die eine 50 mbar-Gasanlage haben, aber ein 30 mbar-Gasgerät anschließen möchten. Auch das ist möglich mit einem sogenannten Vordruckregler (Bild). Er wird in die 50 mbar-Leitung eingebaut und regelt den Druck von 50 auf 30 mbar herunter. So kann der Camper auch neue Gasgeräte, die vielleicht nur noch für 30 mbar hergestellt werden, im älteren Freizeitfahrzeuge betreiben.

Autor

Beitrag teilen

Weiterführende Beiträge

Dies könnte auch interessant sein

Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.