Sind Gas-Heizpilze, Gas-Heizstrahler, Gas-Terrassenstrahler in Gastronomie und Gewerbe verboten?
Mit Flüssiggas betriebene Geräte wie Heizpilze, Heizstrahler oder Terrassenstrahler sind für Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Bars und Kneipen nicht grundsätzlich tabu; es kommt auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde an, wie dort die Regelungen sind. Aufgrund des Coronavirus ergibt sich jedoch vermeintlich eine Änderung (Stand September 2020).