Obwohl sich der konstruktive Standard längst weiterentwickelt hat, existieren nach wie vor Grenzwertgeber mit sogenannter Lochhülse. In diesem Blog-Beitrag erläutern wir, warum der Umstieg auf zeitgemäße Technik lohnenswert ist und was passieren kann, wenn man nicht rechtzeitig austauscht.
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Nach wie vor existieren in Heizöltanks Grenzwertgeber in zwei Ausführungen: die allermeisten haben einen Schlitz in der Hülse; das ist der aktuelle Stand der Technik. Es sind aber auch noch veraltete Grenzwertgeber mit der sogenannten Lochhülse in den Heizöltanks eingebaut. Ob ein Tausch hin zur Schlitzausführung der Hülse bzw. Sensorhaube Sinn macht, klären wir in diesem Beitrag.
Welche grundsätzliche Funktion der Grenzwertgeber in Heizölanlagen hat und was es sonst noch zu dieser Sicherheitseinrichtung zu wissen gibt, haben wir bereits in weiteren Artikeln aufgezeigt: https://www.gok-blog.de/tag/grenzwertgeber/.
In kurzen Worten nochmals die Funktion: Der Grenzwertgeber verhindert einen Schaden durch Überfüllen, wenn der Tankwagenfahrer, das Heizöl in den Tank pumpen lässt und beispielsweise den Freiraum im Tank nicht richtig ermittelt hat.
Bedeutung des Grenzwertgebers
Grenzwertgeber mit Schlitzausführung
Sobald Heizöl mit dem Sensor am Grenzwertgeber in Kontakt kommt, ändert sich der elektrische Widerstand und schaltet die Pumpe am Tankwagenfahrzeug ab. So verhindert die Armatur, dass Öl aus dem Tank austritt und Schäden an der Umwelt auftreten.
Daher gilt: Die ordnungsgemäße Funktion des Grenzwertgebers ist von enormer Wichtigkeit für die gesamte Anlage und darüber hinaus für Haus und Umwelt. An dieser Stelle dann auch der Brückenschlag zur Thematik der Loch- und Schlitzhülse.
Gefahr durch „Verpilzung“
Die Lochhülse war bis in die Achtzigerjahre der Standard. Allerdings hat man nach und nach festgestellt, dass so mancher Grenzwertgeber nicht funktionierte, wie er sollte. Das wiederum lag an der sogenannten „Verpilzung“.
Bei der Befüllung des Tanks werden Sedimente vom Tankboden aufgewirbelt. Wenn dann der Grenzwertgeber die Befüllung stoppen muss, gelangt Öl inklusive der Ablagerungen an die Hülse des Grenzwertgebers. Hat diese nur zwei Löcher für den Zugang zum Sensor kann es durchaus passieren, dass sich diese Löcher zusetzen („verpilzen“).
So kann ein Grenzwertgeber mit Lochhülse im ungünstigsten Fall auch aussehen. Die Löcher haben sich im Laufe der Zeit komplett zugesetzt und das Risiko der Überfüllung ist deutlich erhöht.
Folgen
Kann dann beim nächsten Befüllvorgang kein Heizöl mehr an den Sensor kommen, droht der Worst Case: die Überfüllung des Heizöltanks, wenn der Tankwagenfahrer nicht rechtzeitig abschaltet beziehungsweise zu viel Heizöl für die Abfüllung eingeplant hat. Denn: Der Grenzwertgeber kann nicht mehr reagieren und das trotz erfolgreicher Funktionsprüfung vor der Befüllung. Eine solche „Verpilzung“ bzw. Verklebung kann bei Grenzwertgebern mit dem Schlitz in der Hülse aufgrund seiner Bauform nicht vorkommen.
Um nun auf die ursprüngliche Fragestellung zurückzukommen: Wir von GOK empfehlen dringend, alte Grenzwertgeber mit Löchern in der Hülse gegen solche mit Schlitz auszutauschen beziehungsweise austauschen zu lassen. Das Sicherheitsrisiko, das die mit Loch ausgeführten Grenzwertgeber verursachen, ist schlichtweg zu hoch. Die Empfehlung teilt übrigens auch das IWO.
Leider drücken sich die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und deren technische Konkretisierung, die Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS) 791-1 und 791-2 nicht ganz so klar aus. Sinngemäß interpretiert, hat der Betreiber zwar grundsätzlich dafür zu sorgen, dass die Anlage dem neusten Stand der Technik entspricht und daher abgesichert ist.
In den TRwS steht die Maßgabe, dass Heizölanlagen generell dem aktuellen technischen Stand entsprechen sollen. Ein Grenzwertgeber mit Lochhülse erfüllt dieses Kriterium unserer Meinung nach nicht.
Sicherheitsrisiko Lochhülse
Aber erlaubt ist der Grenzwertgeber mit Lochhülse auch weiterhin, obwohl er aus unserer Sicht ganz klar ein einfach zu vermeidendes Sicherheitsrisiko darstellt. Und darüber hinaus dem Betreiber auch noch mehr Arbeit und Kosten jährlich abverlangt. Denn wer auch weiterhin einen Grenzwertgeber mit Lochhülse im Tank behalten will, muss mindestens einmal jährlich einen Fachbetrieb beauftragen.
Dieser kontrolliert per Auge, ob sich die Löcher bereits zugesetzt haben oder noch frei sind und muss dies auch noch dokumentieren. Sind Löcher nicht „frei“, muss der Fachbetrieb die Lochhülse reinigen. Die Gefahr einer Beschädigung des Sensors (PTC/Kaltleiter) ist real.
Weitere Informationen
Für uns stellt dies eine unnötige Praxis dar, die den Betreiber zusätzlich belastet und das Sicherheitsniveau der Anlage herabsetzt. Deshalb legen wir jedem Betreiber einer Heizölanlage den Umstieg auf einen Grenzwertgeber mit Schlitzhülse ans Herz.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in der TRwS 791-2 unter den Punkten 8.1 und 9.1 sowie in der ÜWG-Fachinfo 6 unter 7.2.2.4 und 7.2.2.5. Letztgenannte fordert im Übrigen den Tausch von Grenzwertgebern mit Lochhülse hin zu solchen mit Schlitz.
Hinter den Beiträgen stehen Fachautoren aus den Bereichen Flüssiggas, Heizöl, flüssige Medien, Tankmanagement und Sicherheitstechnik, die ihr Wissen aus Produktmanagement, Entwicklung, technischer Kundenbetreuung, Schulung und Normungsarbeit einbringen.
Die Mitglieder des Redaktionsteams verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Planung, Anwendung und Weiterentwicklung technischer Lösungen für die sichere Versorgung mit Flüssiggas und flüssigen Brennstoffen. Mehrere Autoren engagieren sich in Fachgremien und Arbeitskreisen des DVGW, DVFG und der figawa sowie in nationalen und europäischen Normungsausschüssen. Zum Team gehören unter anderem Sachkundige nach G 607 und G 608, Befähigte Personen nach TRF sowie Experten, die an der Entwicklung und Bewertung technischer Regelwerke und Branchenstandards mitwirken.
Neben Informationen zu Produkten und Lösungen von GOK vermittelt die Redaktion insbesondere Wissen rund um Sicherheit, Vorschriften, Wartung, Betrieb und zukünftige Technologien im Bereich Flüssiggas und flüssige Medien.
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.