Bei der Vielzahl an Gesetzen und Richtlinien in Deutschland geht das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) leicht mal unter. Nicht selten kommt es vor, dass im Handel GOK-Artikel angeboten werden, die nicht dem Gesetz entsprechen. Deshalb hat GOK eine Lösung entwickelt.
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Schon vor Jahren haben wir begonnen, den Fachhandel bei der Präsentation der GOK-Artikel zu unterstützen. Dabei haben wir gewisse Entwicklungen im stationären Handel beobachten können. Gerade bezüglich der Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes stellten wir Ungereimtheiten fest.
Das Produktsicherheitsgesetz, kurz: ProdSG, setzt eine Fülle von Richtlinien der EU in nationales Recht um. Es „gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden“, so der genaue Wortlaut. Das Gesetz gilt also für nahezu alle Artikel, die Händler im Rahmen eines Gewerbes verkaufen.
ProdSG vs. GOK-Artikel
Im Zuge der Beobachtungen haben wir des Öfteren festgestellt, dass Druckregler, Schlauchleitungen, Schlauchbruchsicherungen etc. ohne Beachtung des Produktsicherheitsgesetzes am Point of Sale (kurz: POS; zu deutsch: Ort, an dem der Händler sein Warenangebot ausstellt) präsentiert wurden.
Hilft bei der ansehnlichen Präsentation der GOK-Artikel: das eigens konzipierte Shop-System.
Gesetzesverstoß
Oftmals verpacken Fachhändler vom Hersteller gelieferte Artikel komplett neu, was an sich noch kein Problem ist. Man sollte sich aber bewusst machen, dass sämtliche Herstellerpflichten im Rahmen des ProdSG auf den Fachhändler übergehen, wenn er die Waren aus der Originalverpackung nimmt und beispielsweise in eine eigene Umverpackung legt.
Die Schwierigkeiten entstehen dann, wenn auf der händlereigenen Verpackung die ursprünglich richtige Kennzeichnung verfälscht wird. Beispielsweise wenn sich die Angaben zu den Anschlüssen, Typbezeichnungen oder Leistungsdaten von der Originalkennzeichnung unterscheiden.
Weiterhin ist im Paragraph 3 festgelegt, dass – speziell bei sicherheitsrelevanten Bauteilen – dem Produkt eine Montage- und Bedienungsanleitung beiliegen muss. GOK liefert diese zwar mit, allerdings landet sie nicht selten beim Umverpacken im Papiermüll. Das stellt einen groben Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz dar!
Auch der Schutz der Ware an sich sollte gewährleistet sein. Die Anschlüsse an Druckreglern, Schlauchleitungen und Verbindungsteilen sind besonders schutzbedürftig. Das heißt: Eine Vielzahl der Produkte benötigt eine spezielle Verpackung. Diese soll einerseits optisch ansprechend sein und gleichermaßen die Artikel vor Beschädigung schützen. Nicht bei allen Waren, die die Händler umgepackt haben, war das der Fall.
Die Montage- und Bedienungsanleitung muss immer beim Produkt sein.
Vorteile nutzen
Alles in allem gewiss kein Zustand, der für uns und schon gar nicht für den Fachhandel von Dauer sein sollte. Deshalb haben wir ein Shop-System entwickelt, das vor allem geltendem Recht entspricht und darüber hinaus weitere Vorteile bietet.
Dem Fachhandel bieten die Shop-Verpackungen Sicherheit sowie eine ansprechende und einheitliche Präsentation. Der Kunde erkennt sofort die Marke GOK wieder und weniger Müll schont die Umwelt. Unter dem Strich eine dreifache Win-Situation.
Hinter den Beiträgen stehen Fachautoren aus den Bereichen Flüssiggas, Heizöl, flüssige Medien, Tankmanagement und Sicherheitstechnik, die ihr Wissen aus Produktmanagement, Entwicklung, technischer Kundenbetreuung, Schulung und Normungsarbeit einbringen.
Die Mitglieder des Redaktionsteams verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Planung, Anwendung und Weiterentwicklung technischer Lösungen für die sichere Versorgung mit Flüssiggas und flüssigen Brennstoffen. Mehrere Autoren engagieren sich in Fachgremien und Arbeitskreisen des DVGW, DVFG und der figawa sowie in nationalen und europäischen Normungsausschüssen. Zum Team gehören unter anderem Sachkundige nach G 607 und G 608, Befähigte Personen nach TRF sowie Experten, die an der Entwicklung und Bewertung technischer Regelwerke und Branchenstandards mitwirken.
Neben Informationen zu Produkten und Lösungen von GOK vermittelt die Redaktion insbesondere Wissen rund um Sicherheit, Vorschriften, Wartung, Betrieb und zukünftige Technologien im Bereich Flüssiggas und flüssige Medien.
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.