GOK-Schlauchleitungen für Propan (LPG) werden mit einem gelben Anhänger versehen, mithilfe dessen der Betreiber weiß, wann er die Schlauchleitung austauschen muss.
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GOK-Schlauchleitungen für Propan (LPG) werden mit einem gelben Anhänger versehen, mithilfe dessen der Betreiber weiß, wann er die Schlauchleitung austauschen muss.
Der gelbe Anhänger befindet sich an vielen orangefarbenen Schlauchleitungen von GOK für die Gase Propan und Butan (LPG). Er ist ein Service für Betreiber von Flüssiggasanlagen, in denen die Schlauchleitung zum Einsatz kommt.
Schlauchleitungen unterliegen Austauschfristen. So simpel, logisch und unumgänglich das auch klingen mag, so häufig vergisst es der Betreiber schlichtweg. Oder das Herstellungsdatum der Schlauchleitung ist nicht mehr zu lesen.
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Immer wieder erreichten uns Fragen, wie man das Herstellungsdatum herausfindet beziehungsweise wo es auf der Schlauchleitung abgedruckt ist. Um jedem Anwender schnell Klarheit zu verschaffen, wann er tauschen muss, versehen wir die GOK-Schlauchleitungen seit einiger Zeit mit einem gelben Anhänger.
Auf diesem sind verschiedene Piktogramme abgebildet. Der Betreiber muss lediglich seine Flüssiggasanlage dem entsprechenden Einsatzzweck zuordnen und kann vom Service-Anhänger ablesen, in welchem Jahr er die Schlauchleitung austauschen muss. Nachfolgend eine Übersicht, welche Einsatzzwecke die Piktogramme symbolisieren.
Das auf dem Anhänger angegebene Austauschjahr bezieht sich auf die zwischen Piktogramm und Jahreszahl stehende Technische Regel, Vorschrift beziehungsweise Arbeitsblatt – zum Beispiel DGUV 110-010 (ehemals DGUV V 79) oder G 607.
Natürlich kann es passieren, dass der gelbe Schlauchanhänger im Lauf der Jahre abreißt oder verloren geht. Wie finden Sie dann das Herstellungsdatum heraus? Die Antwort finden Sie in diesem Beitrag: Ist die aufgedruckte Nummer auf der Schlauchleitung für Flüssiggas die GOK-Artikelnummer?
Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.