Wie bringe ich die Gasflasche(n) sicher vom Flüssiggashändler oder Baumarkt nach Hause? Da Flüssiggas – also Propangas, Butangas oder deren Gemische, in Flaschen seit einiger Zeit boomt, stellen sich diese Frage immer mehr. In diesem Beitrag geben wir die Antwort samt Tipps, Tricks und einer Produktempfehlung für den Transport.
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Wie bringe ich die Gasflasche(n) sicher vom Flüssiggashändler oder Baumarkt nach Hause? Da Flüssiggas – also Propangas, Butangas oder deren Gemische, in Flaschen seit einiger Zeit boomt, stellen sich diese Frage immer mehr. In diesem Beitrag geben wir die Antwort samt Tipps, Tricks und einer Produktempfehlung für den Transport.
Mit Flüssiggas betriebene Geräte erfreuen sich bei Privatpersonen zunehmender Beliebtheit. Gasgrill, Terrassenstrahler, Gasherd oder die Flüssiggasanlage im Wohnmobil oder Wohnwagen – immer benötigt der Verbraucher eine oder mehrere Gasflaschen. Das bringt uns zur ersten und vorab entscheidenden Frage:
Darf ich Gasflaschen im Auto transportieren?
Grundsätzlich ist der Transport von Flüssiggasflaschen mit dem Pkw nicht verboten. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten, wenn der private Transport mit dem Auto sicher und ordnungsgemäß ablaufen soll. Die Stichworte lauten: Kennzeichnung, Ladungssicherung, Transportmenge!
Dieser weiße Aufkleber muss auf der Gasflasche sein, bevor man sie transportieren darf.
Wie transportiere ich die Gasflasche sicher?
Bevor Sie die Gasflasche(n) überhaupt einladen, stellen Sie sicher, dass die Behälter die obligatorische weiße Banderole zur Kennzeichnung haben. Diese ist Pflicht!
An sich gibt es einige Möglichkeiten, wie beispielsweise die Gasflasche mit Zurrgurten oder Bändern zu fixieren oder zwischen Rücksitzbank und Frontsitzen einzuklemmen. Das funktioniert, ist praktikabel, hat aber auch einige Nachteile. Ist die Gasflasche nicht ganz sauber, hat man zum Beispiel den Dreck gleich in den Autositzen hängen.
Besonders komfortabel ist die Ausführung TROLLEY. Damit können Nutzer die Gasflasche bequem, wie beispielsweise einen Koffer, auch nach der Fahrt mit dem Auto transportieren. Die Version TROLLEY hat im Gegensatz zur Standardausführung BASE einen stufenlos ausziehbaren Handgriff sowie Rollen und fungiert zusätzlich quasi als Transportwagen.
Die Transportsicherung TROLLEY für Gasflaschen hat zwei große Vorteile: Sicherer Transport im Auto durch das stabile Gestell sowie komfortable Handhabung dank der beiden Transportrollen. Das mühsame Tragen der schweren und unhandlichen Gasflasche entfällt.
Übrigens gibt es auch spezielle Transportboxen für Gasflaschen, allerdings kommen die eher seltener bei Flüssiggas zum Einsatz und vorwiegend beim Transport von medizinischen Gasen.
Sowohl der liegende als auch der stehende Transport im Auto ist erlaubt. Wer die Transportsicherung TROLLEY oder BASE einsetzt, wird die Gasflasche in der Regel liegend mitführen. Egal ob nun stehend oder liegend, wichtig ist in jedem Fall, dass die Gasflasche ausreichend gesichert ist und nicht im schlimmsten Fall durchs Auto oder den Kofferraum poltern kann.
Wer die Gasflasche liegend transportiert, sollte sie vorzugsweise quer zur Fahrtrichtung platzieren.
Mit der Transportsicherung BASE lassen sich Gasflaschen besonders komfortabel und sicher liegend transportieren, beispielsweise im Kofferraum.
Wie viele Gasflaschen darf ich transportieren?
Die „haushaltsüblichen“ Mengen von einer oder zwei Gasflaschen zu transportieren, ist kein Problem. Mehr als 333 Kilogramm Nettomasse dürfen Privatpersonen allerdings nicht befördern. Wobei das eine Größenordnung darstellt, die für die allermeisten ohnehin nicht infrage kommt.
Wie lange kann ich die Gasflasche im Auto lassen?
Die Gasflasche – egal ob leer oder voll – sollte nicht länger als unbedingt notwendig im Auto sein. Das heißt: Flasche nach dem Kauf einladen und umgehend nach Hause transportieren. Planen Sie so, dass Sie nicht noch nach dem Gasflaschenkauf den Großeinkauf erledigen, Wäsche aus der Reinigung holen oder auf irgendein Amt müssen.
Achten Sie immer darauf, dass die Belüftungsanlage des Pkw angeschaltet ist und eines, besser mehrere Fenster geöffnet sind. Nicht erst seitdem die Sommer immer heißer werden, ist auch der Hinweis berechtigt, die Flüssiggasflaschen vor zu hohen Temperaturen zu schützen. Prinzipiell können Gasflaschen einiges an Temperatur ab, aber dennoch sollten Sie nichts herausprovozieren, was einfach vermeidbar ist.
Kann ich Gasflaschen im Anhänger transportieren?
Ja, natürlich. Die Regelungen für diese Transportform sind ähnlich wie beim Transport im Inneren des Autos. Daher: Kennzeichnung der Gasflasche prüfen, Ventile kontrollieren sowie die Ventilschutzkappe und die Ladung gut sichern. Da auf einem Anhänger naturgemäß eine ausreichende Belüftung gegeben ist, dürfen Sie sich das Öffnen der Fenster und das Aufdrehen der Lüftung auf Maximum sparen…
Welche Strafe droht bei falschem Transport von Gasflaschen?
Wer die Vorschriften zum Transport von Gasflaschen nicht beachtet, begeht in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. In anderen Ländern dürfte es ähnlich sein. Egal ob Sie dann eine gefüllte oder leere Gasflasche nicht ordnungsgemäß transportieren, kann ein Bußgeld in der Spanne zwischen 25 und 200 Euro fällig werden sowie ein Punkt – je nach Schwere des Vergehens.
Hinter den Beiträgen stehen Fachautoren aus den Bereichen Flüssiggas, Heizöl, flüssige Medien, Tankmanagement und Sicherheitstechnik, die ihr Wissen aus Produktmanagement, Entwicklung, technischer Kundenbetreuung, Schulung und Normungsarbeit einbringen.
Die Mitglieder des Redaktionsteams verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Planung, Anwendung und Weiterentwicklung technischer Lösungen für die sichere Versorgung mit Flüssiggas und flüssigen Brennstoffen. Mehrere Autoren engagieren sich in Fachgremien und Arbeitskreisen des DVGW, DVFG und der figawa sowie in nationalen und europäischen Normungsausschüssen. Zum Team gehören unter anderem Sachkundige nach G 607 und G 608, Befähigte Personen nach TRF sowie Experten, die an der Entwicklung und Bewertung technischer Regelwerke und Branchenstandards mitwirken.
Neben Informationen zu Produkten und Lösungen von GOK vermittelt die Redaktion insbesondere Wissen rund um Sicherheit, Vorschriften, Wartung, Betrieb und zukünftige Technologien im Bereich Flüssiggas und flüssige Medien.
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.