Mit dem Gasgrill auf Booten und Segelschiffen zu grillen, wird immer beliebter. Wir sagen, ob es überhaupt erlaubt ist.
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Mit dem Gasgrill auf Booten und Segelschiffen zu grillen, wird immer beliebter. Wir sagen, ob es überhaupt erlaubt ist.
Vom Boot aus die Angelrute auswerfen, frischen Fisch fangen und selbigen im Anschluss direkt auf dem Gasgrill zubereiten. So zumindest die Wunschvorstellung vieler Bootsbesitzer. Aber: Ist es überhaupt erlaubt, einen Gasgrill an Bord zu betreiben?
Einen Gesetzestext, der explizit auf diesen Einsatzzweck eingeht, gibt es nicht wirklich. Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll das Arbeitsblatt G 608 (A) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) heranzuziehen. Diese technische Regel befasst sich mit Flüssiggasinstallationen auf Booten, daher der Arbeitstitel „Kleine Wasserfahrzeuge – Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage“.
Aber auch das Arbeitsblatt G 608 (A) gibt keine Auskunft, ob es erlaubt ist oder nicht. Es schränkt lediglich die Nutzung von Gasgrills ein. So dürfen Grills nicht dafür genutzt werden, um Innenräume auf dem Boot oder Segelschiff zu heizen, wenn die Temperaturen sinken.
Darüber hinaus stellt die technische Regel eine generelle Bedingung an Gasgeräte, die auf Wasserfahrzeugen zum Einsatz kommen: Gasgrill, Backofen, Kochfeld und Co. müssen zwingend eine CE-Kennzeichnung haben und den Anforderungen der DIN EN ISO 10239 entsprechen. Diese Norm definiert, was bei der Installation von Flüssiggasanlagen auf Wasserfahrzeugen einzuhalten ist.
Um die Ausgangsfrage zu beantworten: Ja, Sie dürfen einen Gasgrill auf dem Boot betreiben. Es besteht kein Verbot seitens des Gesetzgebers, eines Verbandes oder Vereins. Mittlerweile gibt es auch eine recht ordentliche Auswahl an Gasgrills für Boote. Beliebt sind Modelle, die mit einer Gaskartusche betrieben werden aufgrund ihrer Handlichkeit. Viele Bootsbesitzer greifen aber auch zur 5 oder 11 Kilogramm-Flasche und stellen diese an Deck.
Im Gegensatz dazu bietet GOK eine relativ elegante Lösung mit der Versorgungsklappe für Boote. Diese ist in die Außenwand eingelassen und stellt quasi eine Abzweigung von der fest installierten Gasleitung dar. Über eine Steckkupplung (siehe Abbildung) und eine entsprechende Schlauchleitung können Sie den Gasgrill direkt über die im Flaschenkasten stehende Gasflasche betreiben.
Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.