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Gaskartuschen im Gebäude oder Keller lagern – was erlaubt und was verboten ist

Kategorie: Camping & Freizeit, Haushalt & Gewerbe

Gaskartuschen sind nahezu überall im Einsatz: Beim Camping am Hockerkocher, beim Grillen mit Gas oder bei Lötpistolen. Wer keinen plötzlichen Gasmangel riskieren will, hat neben der angeschlossenen Gaskartusche eine weitere als Ersatz. Aber: Wo lagert man diese? Im Freien oder dürfen die Gaskartuschen auch im Gebäude gelagert werden? Und wie viele darf man überhaupt zuhause lagern?

Dürfen Gaskartuschen in der Wohnung gelagert werden? Was ist mit dem Keller? Viele Nutzer sind verunsichert, wenn es um die richtige Lagerung von Gaskartuschen geht. Dieser Beitrag erklärt, was laut Vorschrift erlaubt ist, welche Risiken bestehen und wie Sie Gaskartuschen sicher im Innenbereich aufbewahren.

Gaskartuschen sind im Alltag vieler Menschen präsent – sei es beim Camping, Grillen oder als Energiequelle für Heiz- und Kochgeräte. Doch wenn es um die Lagerung dieser kleinen Gasbehälter geht, herrscht oft Unsicherheit: Darf man sie in der Wohnung aufbewahren? Ist der Keller ein geeigneter Ort? Und welche Vorschriften gelten eigentlich?

In diesem Beitrag erhalten Sie fundierte Antworten auf diese Fragen. Wir zeigen, wo Gaskartuschen im Gebäude gelagert werden dürfen, welche gesetzlichen Regelungen greifen und warum bestimmte Orte wie der Keller tabu sind. Außerdem geben wir praxisnahe Tipps für die sichere Lagerung im Innenbereich.

Ziel ist es, Ihnen als Fachanwender, technikaffinem Händler oder sicherheitsbewusstem Endverbraucher eine verlässliche Orientierung zu geben – auf Basis der Technischen Regel für Flüssiggas (TRF) sowie des Arbeitsblatts G 612 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches).

Wo kommen Gaskartuschen typischerweise zum Einsatz?

Gaskartusche von GOK zum Stechen mit einem Füllgewicht von 190 Gramm. Kann im Gebäude gelagert werden, allerdings unter gewissen Voraussetzungen.

Gaskartuschen finden in vielen Bereichen des täglichen Lebens und der Freizeit Anwendung. Besonders verbreitet sind sie im Campingbereich, beim Outdoor-Kochen, in mobilen Heizgeräten, bei Lötarbeiten und in Gasgrills oder Tischkochern.

Zu den häufigsten Anwendungsfeldern gehören:

  • Camping- und Gaskocher für Zelturlaub, Wohnmobil oder Biwak
  • Gasbetriebene Heizgeräte (z. B. Heizstrahler oder Zeltheizungen)
  • Grillgeräte mit Kartuschenanschluss
  • Mobile Löt- und Brenngeräte im Heimwerker- oder Profibereich
  • Notfallausrüstung zur autarken Wärme- und Energieversorgung

Gerade im mobilen Einsatz überzeugen Kartuschen durch ihr geringes Gewicht und die einfache Handhabung. Doch durch die flexible Nutzung steigt auch das Risiko unsachgemäßer Lagerung – insbesondere nach der Nutzung, etwa wenn die Kartusche halbvoll zurück in den Keller wandert.

Daher gilt: Egal ob im Campingurlaub oder in der Werkstatt – auch nach dem Einsatz muss die Gaskartusche fachgerecht und sicher aufbewahrt werden.

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Warum Gaskartuschen nicht in den Keller gehören

Keller gelten als Räume unter Erdgleiche. Da austretendes Flüssiggas schwerer ist als Luft und sich im Fall einer Leckage am tiefsten Punkt sammelt, besteht hier eine besonders hohe Explosionsgefahr.

Die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) sowie das Arbeitsblatt G 612 des DVGW untersagen daher die Lagerung von Gaskartuschen in Kellerräumen oder vergleichbaren Bereichen unterhalb der Erdgleiche – unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerbliche Nutzung handelt.

Besonders kritisch: Im Falle eines Gasaustritts kann sich Flüssiggas in Bodennähe ansammeln, ein zündfähiges Gemisch mit der Umgebungsluft bilden und durch kleine Zündquellen – etwa Lichtschalter, Heizungen oder elektrische Geräte – zur Explosion führen. Diese Risiken gelten auch für scheinbar „trockene“ oder selten genutzte Kellerräume.

Daher gilt: Der Keller ist als Lagerort für Gaskartuschen und auch Gasflaschen grundsätzlich ungeeignet – aus technischer wie aus rechtlicher Sicht.

Räume unter Erdgleiche sind völlig ungeeignet für die Lagerung von Gaskartuschen. Wer hier fahrlässig handelt riskiert viel!
Räume unter Erdgleiche sind völlig ungeeignet für die Lagerung von Gaskartuschen. Wer hier fahrlässig handelt riskiert viel!

Was ist bei der Lagerung von Gaskartuschen im Gebäude erlaubt?

Darf ich die Gaskartuschen im Gebäude lagern? Ja, das dürfen Sie – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Laut Arbeitsblatt G 612 des DVGW dürfen in Aufenthaltsräumen höchstens zwei Gaskartuschen gelagert werden – jedoch nicht beide im selben Raum. Es gilt: Maximal eine Gaskartusche pro Raum. Geeignete Räume sind z. B. gut belüftete Hauswirtschaftsräume, Garagen mit natürlicher Lüftung oder Lagerräume mit ausreichender Luftzirkulation – stets oberhalb der Erdgleiche. Aufenthaltsräume wie Wohnzimmer oder Schlafzimmer sind hingegen nicht als Lagerort vorgesehen.

Die Gaskartuschen haben selbstverständlich nichts in Schlafräumen verloren. Vermeiden Sie also die Lagerung dort unbedingt.
Gaskartuschen haben selbstverständlich nichts in Schlafräumen verloren. Vermeiden Sie also die Lagerung dort unbedingt.

Zusätzlich gilt: Die Gaskartuschen müssen gegen Umfallen gesichert sein, dürfen keiner direkten Wärmequelle ausgesetzt werden und müssen mechanisch unbeschädigt sowie technisch dicht sein. Es bestehen keine explosionsgefährdeten Bereiche, sofern die Dichtheit des Kartuschenventils bzw. des geschlossenen Flaschenabsperrventils mit zum Beispiel schaumbildenden Mitteln (Seifenwasser oder Lecksuchspray) nachgewiesen wurde. Wer die Möglichkeit hat, sollte aber Gaskartuschen oder auch Gasflaschen immer außerhalb des Gebäudes lagern, zum Beispiel in einem gut belüfteten Geräteschuppen oder Gartenhaus.

Technische und gesetzliche Vorgaben zur Lagerung

Die wichtigsten Vorschriften zur Lagerung von Gaskartuschen im privaten Bereich ergeben sich aus dem Arbeitsblatt G 612 des DVGW sowie der Technischen Regel für Flüssiggas (TRF). Diese legen verbindlich fest, unter welchen Bedingungen Gaskartuschen in Innenräumen aufbewahrt werden dürfen.

Beide Regelwerke schließen dabei Räume unterhalb der Erdgleiche klar aus und geben detaillierte Vorgaben zu Belüftung, Aufstellbedingungen, maximal zulässiger Stückzahl sowie zu sicherheitsrelevanten Aspekten wie der Aufstellposition oder dem Abstand zu Wärmequellen.

Wichtig: Diese Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Gaskartuschen gerade genutzt werden oder gelagert werden sollen – der Sicherheitsrahmen ist in beiden Fällen identisch.

So lagern Sie Gaskartuschen sicher und praxisgerecht

Für die Lagerung von Gaskartuschen gelten nicht nur gesetzliche Vorgaben – auch praktische Sicherheitsaspekte spielen eine entscheidende Rolle. Die folgenden Hinweise helfen dabei, Risiken im Alltag effektiv zu minimieren:

  • Nur aufrecht stehend lagern: Die Gaskartusche sollte stets in vertikaler Position aufbewahrt werden. Das mindert das Risiko einer Undichtigkeit am Ventil.
  • Kühl und trocken lagern: Idealerweise liegen die Umgebungstemperaturen zwischen 10 und 25 Grad Celsius. Hohe Temperaturen können den Druck im Behälter gefährlich erhöhen.
  • Nicht neben Wärmequellen aufbewahren: Heizkörper, Backöfen, direkte Sonneneinstrahlung oder andere Hitzequellen sind zu vermeiden.
  • Gut belüftete Räume wählen: Frischluftzufuhr sorgt dafür, dass eventuell austretendes Gas nicht in gefährlicher Konzentration verweilt.
  • Zugänglich, aber kindersicher lagern: Der Lagerort sollte leicht zu kontrollieren, aber vor unbefugtem Zugriff geschützt sein.

Achten Sie zusätzlich darauf, nur unbeschädigte und dichte Kartuschen zu lagern. Falls Undichtigkeiten am Ventil, Rost oder mechanische Schäden erkennbar sind, darf die Kartusche nicht mehr verwendet oder gelagert werden.

Wer häufiger mit Gaskartuschen umgeht – z. B. in Werkstätten, beim Camping oder im Handel – sollte zusätzlich regelmäßige Sichtkontrollen einplanen und ggf. ein separates, belüftetes Aufbewahrungssystem nutzen.

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Häufige Fragen zur Lagerung von Gaskartuschen

Nein. Kellerräume gelten als Räume unter Erdgleiche. Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, kann sich bei einem Leck Gas am Boden sammeln – das Risiko einer Explosion ist hoch. Die TRF und das DVGW-Arbeitsblatt G 612 schließen eine Lagerung im Keller eindeutig aus.
In Räumen mit bestimmungsgemäßem Aufenthalt sind maximal zwei Gaskartuschen erlaubt – aber nur eine pro Raum. Diese Regelung gilt gemäß Arbeitsblatt G 612 des DVGW.
Geeignet sind gut belüftete, trockene Räume oberhalb der Erdgleiche – z. B. Hauswirtschaftsraum, Garage mit Lüftung oder Geräteschuppen. Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Kellerräume sind ungeeignet.
Zwischen 10 und 25 °C. Hitzequellen oder starke Temperaturschwankungen sollten unbedingt vermieden werden, da sie den Druck im Behälter erhöhen.
Die Kartusche sollte unbeschädigt, rostfrei und dicht sein. Prüfen Sie regelmäßig das Ventil und den Behälter. Bei Undichtigkeiten darf sie weder verwendet noch gelagert werden.
Nein – hinsichtlich Lagerbedingungen wie Belüftung, Temperatur, Aufstellung und Ausschluss des Kellers gelten im Wesentlichen die gleichen Anforderungen.

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Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.