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Heizungsmodernisierung 2026: Welche Rolle spielen Flüssiggas und Heizöl nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes?

Kategorie: Tank & Versorgung

Das Gebäudemodernisierungsgesetz verändert die Situation für Heizungen und Heizungsmodernisierung im Bestand deutlich: Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen bleiben als Optionen erhalten, werden aber an steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe gekoppelt. Für Eigentümer, Fachhandwerk und Energieversorger rücken damit Tanklösungen, Bio-LPG, Bioöl sowie erneuerbare Substitute wie DME oder rDME stärker in den Fokus.

Titelbild Heizungsmodernisierung 2026 - Gebäudemodernisierungsgesetz

Was hat sich seit März 2026 geändert?

Darf eine Öl- oder Flüssiggasheizung 2026 und darüber hinaus weiterbetrieben werden? Wenn ja, braucht es eine Heizungsmodernisierung? Und was gilt, wenn das Erdgasnetz in einer Region perspektivisch zurückgebaut oder umgewidmet wird? Diese Fragen stellen sich viele Eigentümer im Gebäudebestand immer wieder. Seit dem Frühjahr 2026 hat sich die Rechtslage politisch deutlich weiterentwickelt: Das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, wurde am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen und passierte am selben Tag den Bundesrat ohne Vermittlungsausschuss.

Wichtig für laufende Projekte ist die genaue Einordnung: Stand 23. Juli 2026 war das Gesetz nach den verfügbaren amtlichen Verfahrensinformationen parlamentarisch abgeschlossen, die ersten Regelungen treten aber erst am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Bis dahin bleibt das bisherige Gebäudeenergiegesetz formal maßgeblich. Für die Planung ist trotzdem klar: Der politische und rechtliche Rahmen verschiebt sich weg von einer starren Technologievorgabe hin zu einer stärker brennstoffbezogenen Modernisierungslogik.

Vom Heizungsgesetz zum GModG: mehr Wahlfreiheit, aber keine Beliebigkeit

Der Kern des neuen Ansatzes ist die Abkehr von der bisherigen 65-Prozent-Regel (jede Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden). Nach dem beschlossenen GModG sollen verschiedene technische Lösungen wieder ausdrücklich möglich sein: Wärmepumpen, Wärmenetze, Solarthermie, Biomasse- und Hybridlösungen, KWK-Anlagen, Stromdirektheizungen unter engen Voraussetzungen sowie auch Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen.

Diese Öffnung bedeutet allerdings nicht, dass bestehende Öl- und Gasheizungen unverändert weiterbetrieben werden können.

Wer in einem bestehenden Gebäude eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einsetzt, muss künftig steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe sicherstellen. Damit wird nicht die Heiztechnik, sondern der eingesetzte Energieträger zum entscheidenden Modernisierungsfaktor.

Für Eigentümer und Fachplaner ist diese Differenzierung wichtig. Im Bestand gibt es selten die eine ideale Lösung. Dämmstandard, Heizflächen, verfügbare Infrastruktur, Investitionsbudget, Denkmalschutz und regionale Wärmeplanung können stark voneinander abweichen. Das GModG trägt dieser Realität stärker Rechnung, verlangt aber zugleich eine belastbare Brennstoffstrategie.

Die Bio-Treppe: Was neue Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen künftig leisten müssen

Für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen im bestehenden Gebäude sieht das beschlossene GModG eine stufenweise Pflicht zu klimafreundlicheren Brennstoffen vor. Nach dem im parlamentarischen Verfahren beschlossenen Modell steigt der vorgeschriebene Anteil in vier Schritten:

  • ab 1. Januar 2029: mindestens 10 Prozent
  • ab 1. Januar 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 1. Januar 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 1. Januar 2040: mindestens 60 Prozent

Genannt werden dabei unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und bestimmte Wasserstoffarten einschließlich Derivaten. Diese sogenannte Bio-Treppe ist für Tanklösungen besonders relevant, weil sie die bestehende Infrastruktur nicht grundsätzlich ausschließt. Stattdessen ist die zentrale Frage, welche Brennstoffe verfügbar sind, wie sie nachgewiesen werden und ob Anlage, Komponenten und Herstellerfreigaben für den jeweiligen Einsatz passen.

Zusätzlich enthält das GModG einen Auftrag für ein weiteres Gesetz zur Grüngas- und Grünheizölquote. Die Bundesregierung soll bis zum 1. Dezember 2026 einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Ziel ist, den Hochlauf klimafreundlicher Brennstoffe auf der Lieferseite zu organisieren und die Brennstoffe bis 2045 vollständig klimaneutral auszurichten. Für Investitionsentscheidungen ist das ein starkes Signal, aber noch keine vollständig ausformulierte Marktregel.

Wer eine Heizungsmodernisierung ab 2026 anstrebt, sollte unbedingt die im Gebäudemodernisierungsgesetz verankerte sogenannte Bio-Treppe kennen.

Warum Flüssiggas im Gebäudebestand an Bedeutung gewinnen kann

Flüssiggas hat im Bestand einen strukturellen Vorteil: Es ist netzunabhängig. Die Energie wird im Tank vor Ort gelagert und bedarfsgerecht geliefert. Das ist dort relevant, wo kein Wärmenetz vorhanden ist, ein Erdgasanschluss unsicher wird oder ein Wechsel auf eine reine Wärmepumpenlösung nur mit erheblichen baulichen Eingriffen möglich wäre.

Die Diskussion um mögliche Stilllegungen, Umwidmungen oder wirtschaftlich schwieriger werdende Erdgasverteilnetze verstärkt diesen Punkt. Sinkt die Zahl der Gasnetzkunden, können Netzentgelte und Versorgungsperspektiven stärker in den Fokus rücken. Flüssiggas ist davon nicht abhängig.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser, landwirtschaftliche Gebäude, kleinere Gewerbeeinheiten oder abgelegene Bestandsobjekte kann das ein wichtiges Argument sein.

Mit biogenem Flüssiggas wird diese Rolle zukunftsfähiger. Bio-LPG ist chemisch mit konventionellem Flüssiggas vergleichbar und kann grundsätzlich in vorhandenen Versorgungsstrukturen eine Rolle spielen. Gleichzeitig werden Substitute und Beimischkomponenten wie DME oder rDME als erneuerbare Bausteine diskutiert. Für höhere Beimischungen oder spezifische Anwendungen sind jedoch Normung, Materialverträglichkeit, Herstellerfreigaben und sicherheitstechnische Auslegung entscheidend.

Heizöl bleibt Teil der Modernisierungsrealität, aber mit neuen Anforderungen

Auch Heizöl verschwindet durch das GModG nicht automatisch aus dem Gebäudebestand; für Heizöl gelten dieselben Vorteile wie für Flüssiggas (Netzunabhängigkeit, Lagerung vor Ort). Moderne Öl-Brennwerttechnik kann so in bestimmten Bestandsgebäuden weiterhin eine realistische Option sein, vor allem wenn Tankraum, Leitungsführung und Sicherheitskomponenten vorhanden und technisch in Ordnung sind.

Die Zukunftsfähigkeit hängt aber stärker als früher vom Brennstoff ab. Bioöl und perspektivisch weitere erneuerbare oder synthetische flüssige Brennstoffe wie HVO können fossile Anteile reduzieren.

Entscheidend bleibt, dass die eingesetzten Produkte den Vorgaben entsprechen und zur Anlage passen. Betreiber sollten deshalb nicht nur den Wärmeerzeuger betrachten, sondern auch Tank, Entnahme, Filterung, Grenzwertgeber, Hebersicherung und weitere sicherheitsrelevante Komponenten prüfen lassen.

Für das Fachhandwerk bedeutet das: Eine Heizungsmodernisierung mit Heizöl oder Flüssiggas ist künftig stärker erklärungs- und nachweisorientiert. Neben Effizienz und Investition zählen Brennstoffpfad, Verfügbarkeit, Dokumentation und technische Eignung des Gesamtsystems.

Flüssiggasanlagen und Heizölanlagen
Wissen zu klassischen Wärmeerzeugungsanlagen

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Wärmepumpe, Hybrid oder Tanklösung: Entscheidend ist das konkrete Gebäude

Die Wärmepumpe bleibt in vielen Fällen eine sehr gute Lösung, besonders in gut gedämmten Gebäuden mit niedrigen Vorlauftemperaturen. Im unsanierten oder nur teilweise modernisierten Bestand ist die Entscheidung jedoch komplexer. Alte Heizkörper, hohe Systemtemperaturen, knappe Aufstellflächen, Schallschutzfragen oder begrenzte elektrische Anschlussleistungen können zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen.

In solchen Fällen können Hybridlösungen oder moderne Brennwertsysteme mit Flüssiggas beziehungsweise Heizöl eine technisch robuste Übergangs- oder Dauerlösung sein, besonders wenn eine vorhandene Tankinfrastruktur weiter genutzt werden kann und der künftige Brennstoffpfad frühzeitig mitgedacht wird.

Eine seriöse Planung sollte deshalb nicht mit einer pauschalen Lieblingslösung beginnen, sondern mit der Betrachtung des Gebäudes:

  • Wärmebedarf, Heizflächen und notwendige Vorlauftemperatur
  • Speicher- und Tankzustand, Abgassystem und vorhandene Leitungen
  • Platzverhältnisse, Investitionsrahmen und regionale Wärmeplanung
Handwerker arbeitet an einem Aussengeraet der Waermepumpe vor einer gelben Hauswand CR
Auch wenn Wärmepumpe in aller Munde sind, nicht immer sind sie auch die passenden Lösung. Wichtig ist, dass Handwerker und Eigenheimbesitzer eine realistische Bestandaufnahmen des Gebäudes machen.
KI-generiertes Bild

Förderung und Kosten: neue BEG-Regeln seit Juli 2026 beachten

Parallel zum GModG wurden auch die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Die KfW nennt seit 21. Juli 2026 weiterhin eine Grundförderung von 30 Prozent für die Heizungsmodernisierung.

Für Wohngebäude gelten dabei neue beziehungsweise konkretisierte Förderhöchstbeträge: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.

Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent und sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte. Für selbstnutzende Eigentümer ist der Einkommensbonus stärker gestaffelt; unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderobergrenze bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen.

Für fossile Standardlösungen ergibt sich daraus kein Freifahrtschein. Rechtliche Zulässigkeit, Förderung und langfristige Betriebskosten sind getrennt zu bewerten. Gerade bei neuen Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizungen müssen Eigentümer künftige Brennstoffanteile, Preisentwicklung, CO₂-Kosten und Nachweise in die Rechnung einbeziehen.

Sichere Tankversorgung: Die Komponenten zwischen Tank und Wärmeerzeuger zählen

Bei einer tankbasierten Heizungsmodernisierung entscheidet nicht nur der Kessel über Betriebssicherheit und Zukunftsfähigkeit. Ebenso wichtig ist die Technik zwischen Tank und Wärmeerzeuger.

Bei Flüssiggasanlagen gehören dazu insbesondere Druckregler, Sicherheitsabsperreinrichtungen, Überdrucksicherungen, Leitungen und Armaturen. Bei Heizölanlagen stehen unter anderem Filter, Entnahmeventile, Grenzwertgeber, Hebersicherungen und Leckage- beziehungsweise Sicherheitseinrichtungen im Fokus.

Gerade ältere Anlagen sollten nicht nur auf Funktion, sondern auch auf Zustand, Zulassung, Dimensionierung und Eignung für mögliche Brennstoffvarianten geprüft werden.

Hier liegt ein zentraler Beitrag des Fachhandwerks und der Komponentenhersteller. Regel- und Sicherheitstechnik muss zum Medium, zum Druckbereich und zur Anwendung passen. GOK arbeitet deshalb an der Zukunftstauglichkeit seiner Produkte, etwa im Bereich Ölfeuerungsanlagen mit BIO- und GREEN-FUELS-READY-Kennzeichnungen sowie bei der Prüfung von Komponenten für Bio-LPG, DME oder rDME. Entscheidend bleibt immer die konkrete technische Freigabe für den jeweiligen Einsatz.

Heizoelanlage Einstrangsystem mit Komponenten wie Hebersicherung Grenzwertgeber Entnahmeventil und Filter
Ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Heizungsmodernisierung: Qualität und Zustand der verwendeten Komponenten wie Antiheberventil, Filter, Entnahmeventil und Grenzwertgeber.

Fazit: Flüssiggas, Bio-LPG und erneuerbare Substitute werden wichtiger

Die Heizungsmodernisierung 2026 wird technologieoffener, aber nicht einfacher. Das Gebäudemodernisierungsgesetz stärkt die Wahlmöglichkeiten im Bestand und macht deutlich, dass Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen nicht pauschal aus dem Markt gedrängt werden. Gleichzeitig verschiebt sich der Maßstab: Zukunftsfähig ist eine Lösung nur, wenn Effizienz, Brennstoffpfad, Nachweise und Betriebssicherheit zusammenpassen.

Für Flüssiggas ist diese Entwicklung besonders relevant. Netzunabhängige Versorgung, vorhandene Tankinfrastruktur, biogenes Flüssiggas und erneuerbare Substitute wie DME oder rDME können wichtige Bausteine einer realistischen Wärmewende im Bestand sein. Der Weg führt jedoch nicht über pauschale Versprechen, sondern über fachgerechte Planung, geeignete Komponenten und eine klare Einordnung der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen.

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FAQ: Häufige Fragen zur Heizungsmodernisierung 2026

Im Gebäudebestand bleiben neue Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen nach dem beschlossenen GModG grundsätzlich möglich. Zu beachten sind jedoch der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens, Übergangsregeln und die künftige Bio-Treppe für klimafreundliche Brennstoffanteile.
Die Bio-Treppe beschreibt steigende Pflichtanteile klimafreundlicher Brennstoffe bei neuen Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen im Bestand: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Biogenes Flüssiggas wird im GModG ausdrücklich als klimafreundlicher Brennstoffpfad genannt. Es kann bestehende Flüssiggasinfrastruktur perspektivisch stärken, sofern Verfügbarkeit, Nachweisführung und technische Freigaben passen.
Nicht pauschal. DME und rDME gelten als interessante erneuerbare Substitute oder Beimischkomponenten. Ihr Einsatz hängt aber von Normen, Materialverträglichkeit, Anlagenkonzept und Herstellerfreigaben ab.
Nein. Wärmepumpen sind häufig sinnvoll, müssen aber zum Gebäude passen. Hohe Vorlauftemperaturen, alte Heizflächen oder begrenzte bauliche Möglichkeiten können Hybrid- oder Tanklösungen im Einzelfall wirtschaftlich und technisch interessant machen.

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Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.