Wer auf dem Campingplatz mehrere Gasgeräte wie Gasgrill, Gaskocher und Kühlschrank betreibt, kommt schnell auf eine recht große Entnahmemenge an Flüssiggas, wenn alle Geräte mal gleichzeitig laufen. Wenn der Camper dann auch noch einen Generator zur Stromerzeugung mit Flüssiggas versorgen will, dürfte die Gasflasche recht schnell vereisen. Lösung ist eine zweite unabhängige Gasversorgung im Caravan bzw. Wohnmobil, wobei es aber die eine oder andere Sache zu beachten gilt.
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Freitagabend auf Deutschlands Campingplätzen: Die Partygäste trudeln langsam ein. Der Gasgrill läuft, auf dem Gasherd köcheln die Beilagen. Der Kühlschrank temperiert die Getränke und der gasbetriebene Generator soll Strom für die Außenbeleuchtung erzeugen. Wer seiner Gasversorgung in dem Moment zu viel zumutet, kann auch eine böse Überraschung erleben. Wir zeigen, wie man diese verhindern kann.
Sollten die erwähnten Gasgeräte tatsächlich gleichzeitig laufen, droht dem Betreiber vor allem eines: die Vereisung der Gasflasche. Denn vermutlich überschreitet die benötigte Leistung die tatsächlich mögliche. Und immer wenn dauerhaft ein Ungleichgewicht zwischen Verbrauch und maximaler Entnahmeleistung herrscht, vermindert das sukzessive die Entnahmemenge.
Bedingungen für zweite Gasversorgung
Was passiert? Das Grillgut braucht länger zum Garen, die Getränke werden warm und die Beleuchtung fängt an zu flackern!
Was kann man dagegen tun? Sich eine zweite unabhängige Gasversorgung vom Fachbetrieb einbauen lassen!
Aber Vorsicht: Eine solche zweite separate Versorgungsanlage erlauben die Vorgaben nur, wenn ein Generator Bestandteil der Anlage ist. Die Empfehlung lautet sogar, dass die zweite Versorgungsanlage ausschließlich für den Generator ausgelegt ist.
Das ist auch definitiv der einzige Anwendungsfall, in dem eine separate Anlage zulässig ist. Aber auch hierfür existieren weitere Bedingungen gemäß der DIN EN 1949:
Die Gesamtentnahme der angeschlossenen Gasgeräte muss den Verbrauchswert der Gasentnahme von 1,5 Kilogramm Flüssiggas pro Stunde (kg/h) überschreiten. Das ist umgerechnet ein kW-Wert von knapp 19.
Wenn es sich um eine zweite separate Gasversorgung handelt, muss diese – das Adjektiv sagt es bereits – tatsächlich auch komplett unabhängig von der ersten Anlage laufen. Das heißt: Die beiden Anlagen dürfen an keiner Stelle miteinander verbunden sein. Und eine der beiden Leitungen darf ausschließlich den Generator mit Gas versorgen.
Auf der GOK-Website finden Sie übrigens die passenden Komponenten für eine zweite Gasversorgung – übersichtlicht in einem eigenen Prospekt: Lösungen für Flüssiggas in Freizeitfahrzeugen.
Kennzeichnungspflicht
Im Flaschenkasten des Freizeitfahrzeugs muss ganz klar gekennzeichnet sein, welche Anlage welches angeschlossene Gasgerät mit Flüssiggas versorgt. So möchte man vermeiden, dass ein Wirrwarr entsteht, welches Gasgerät nun wo angeschlossen ist.
Jede Gasversorgungsanlage braucht auch eine eigene Prüfbescheinigung, in der aber auf die jeweils andere hingewiesen werden muss. Nichtsdestotrotz darf der Prüfer nur eine Prüfplakette kleben und die Prüfung der beiden Anlagen muss zum gleichen Zeitpunkt stattfinden.
Unter dem Strich: Wer das alles beachtet, darf auch zwei unabhängige Gasversorgungen in seinem Freizeitfahrzeug betreiben, um dem eingangs geschilderten Szenario vorzubeugen. Denn keiner will den Freitagabend hungrig, durstig und im Dunkeln verbringen – auch wenn bei der intakten Campergemeinschaft sicher die Stellplatznachbarn gerne aushelfen.
Hinter den Beiträgen stehen Fachautoren aus den Bereichen Flüssiggas, Heizöl, flüssige Medien, Tankmanagement und Sicherheitstechnik, die ihr Wissen aus Produktmanagement, Entwicklung, technischer Kundenbetreuung, Schulung und Normungsarbeit einbringen.
Die Mitglieder des Redaktionsteams verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Planung, Anwendung und Weiterentwicklung technischer Lösungen für die sichere Versorgung mit Flüssiggas und flüssigen Brennstoffen. Mehrere Autoren engagieren sich in Fachgremien und Arbeitskreisen des DVGW, DVFG und der figawa sowie in nationalen und europäischen Normungsausschüssen. Zum Team gehören unter anderem Sachkundige nach G 607 und G 608, Befähigte Personen nach TRF sowie Experten, die an der Entwicklung und Bewertung technischer Regelwerke und Branchenstandards mitwirken.
Neben Informationen zu Produkten und Lösungen von GOK vermittelt die Redaktion insbesondere Wissen rund um Sicherheit, Vorschriften, Wartung, Betrieb und zukünftige Technologien im Bereich Flüssiggas und flüssige Medien.
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.