Die Frage, ob GOK-Druckminderer und Armaturen an Gastankflaschen passen, wird zunehmend häufig gestellt. Na klar, gibt es doch immer mehr von den sogenannten Gastankflaschen beziehungsweise Tankgasflaschen im Markt. Camper möchten am liebsten die bestehenden Komponenten weiterhin nutzen. Geht das? Passen große Druckregelanlagen wie Caramatic SafeDrive oder Caramatic DriveOne sowie die DriveTwo-Varianten ebenfalls?
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Die Frage, ob GOK-Druckminderer und Armaturen an Gastankflaschen passen, wird zunehmend häufig gestellt. Na klar, gibt es doch immer mehr von den sogenannten Gastankflaschen beziehungsweise Tankgasflaschen im Markt. Camper möchten am liebsten die bestehenden Komponenten weiterhin nutzen. Geht das? Passen große Druckregelanlagen wie Caramatic SafeDrive oder Caramatic DriveOne sowie die DriveTwo-Varianten ebenfalls?
Die kurze Antwort lautet: Ja, in den meisten Fällen passen GOK-Druckregler und Armaturen an Gastankflaschen. Informationen oder Einschränkungen hierzu entnehmen Sie bitte den Montage- und Bedienungsanleitungen zum jeweiligen Druckminderer oder Armatur.
Warum passen sie?
Sowohl Gastankflaschen als auch herkömmliche Gasflaschen verwenden in der Regel die gleichen Anschlussarten. Das ist in den allermeisten Fällen für Deutschland der sogenannte KLF-Anschluss, oder im Fachjargon auch G.12.
Wichtig bei der Prüfung, ob GOK-Armaturen auf die Gastankflasche passen: Zuallererst mal müssen Anschlussgewinde der Gastankflasche und Anschluss am Druckminderer oder der Armatur zusammenpassen. Für Deutschland ist das meistens der KLF-Anschluss.
Wichtig: Anschluss der Gastankflaschen
Gewindegröße: Vergewissern Sie sich, dass der Anschluss des Druckreglers oder des Hochdruckschlauchs mit dem Anschluss an der Gastankflasche übereinstimmt. Das zu beachten, ist beim Neukauf recht einfach. Entweder Sie lassen sich beim Fachhandel beraten oder lesen aufmerksam die Produktbeschreibung beim Onlinehändler.
Wenn Sie bereits einen Druckminderer oder Druckregelanlage haben und diese für eine Gastankflasche einsetzen möchten, checken Sie zunächst den Anschluss an der Gastankflasche. Welchen Anschluss der GOK-Druckregler hat, finden Sie auf dem Typschild heraus. In diesem Beitrag finden Sie eine detaillierte Anleitung:
Ob GOK-Druckminderer an die Gastankflasche passen, lässt sich zum Teil bereits mit einem einfachen Blick auf das Typschild prüfen.
Es hat zwar nur untergeordnet mit der Gastankflasche zu tun, ist für die ordnungsgemäße Funktion der gesamten Flüssiggasanlage aber enorm wichtig: Achten Sie bei der Konfiguration der Anlage bitte unbedingt darauf, dass der Betriebsdruck der Druckregelarmaturen zum Betriebsdruck der angeschlossenen Gasgeräte passt.
Sprich: Hat die Gasheizung einen Betriebsdruck (Typschild beachten!) von 30 mbar, muss der Druckminderer exakt diesen Ausgangsdruck zur Verfügung stellen. Die Angabe zum Ausgangsdruck in mbar finden Sie ebenfalls auf dem Typschild unserer Druckregler, hier pd=30mbar.
Auf dem Typschild von GOK lässt sich der wichtige Ausgangsdruck ablesen. Der muss zum Betriebsdruck der angeschlossenen Gasgeräte passen.
Befüllverbot für Gastankflaschen, warum?
Bei all den Vorteilen, die solche Gastankflaschen mit sich bringen, kommen wir nicht umhin, immer auch auf Folgendes hinzuweisen:
Der Grund liegt in fehlenden technischen Regelungen für Gastankflaschen. Sowohl die DIN EN 1949 als auch das DVGW-Arbeitsblatt G 607, die für die Installation bzw. Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen maßgeblich sind, kennen keine „Tankflaschen“ oder „Gastankflaschen“. Ohne eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht weiterhin ein generelles Befüllverbot für diese Art von Behältnis in Deutschland.
Zusammenfassung und Fazit
Ja, in aller Regel passen Druckregler und Armaturen von GOK auf die immer beliebter werdenden Gastankflaschen. Allerdings sei dazu auch gesagt, dass derzeit (Stand: August 2024) das eigenmächtige Befüllen von Gastankflaschen an Tankstellen in Deutschland verboten ist. Wann es eine potenzielle Aufhebung dieses Verbots gibt, ist derzeit nicht absehbar.
Hinter den Beiträgen stehen Fachautoren aus den Bereichen Flüssiggas, Heizöl, flüssige Medien, Tankmanagement und Sicherheitstechnik, die ihr Wissen aus Produktmanagement, Entwicklung, technischer Kundenbetreuung, Schulung und Normungsarbeit einbringen.
Die Mitglieder des Redaktionsteams verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Planung, Anwendung und Weiterentwicklung technischer Lösungen für die sichere Versorgung mit Flüssiggas und flüssigen Brennstoffen. Mehrere Autoren engagieren sich in Fachgremien und Arbeitskreisen des DVGW, DVFG und der figawa sowie in nationalen und europäischen Normungsausschüssen. Zum Team gehören unter anderem Sachkundige nach G 607 und G 608, Befähigte Personen nach TRF sowie Experten, die an der Entwicklung und Bewertung technischer Regelwerke und Branchenstandards mitwirken.
Neben Informationen zu Produkten und Lösungen von GOK vermittelt die Redaktion insbesondere Wissen rund um Sicherheit, Vorschriften, Wartung, Betrieb und zukünftige Technologien im Bereich Flüssiggas und flüssige Medien.
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Häufige Fragen zu GOK Druckregler auf Gastankflaschen
Ja, in den meisten Fällen passen Druckregler und Armaturen von GOK an Gastankflaschen. Voraussetzung ist, dass die Anschlussgewinde kompatibel sind – meist handelt es sich in Deutschland um den KLF-Anschluss (G.12).
Gastankflaschen in Deutschland verwenden in der Regel den KLF-Anschluss, der auch als G.12 bekannt ist.
Ein Blick auf das Typschild des Druckreglers zeigt, welchen Anschluss und Ausgangsdruck das Gerät hat. Dieser muss mit dem Anschlussgewinde der Gastankflasche übereinstimmen.
Der Ausgangsdruck des Druckreglers muss exakt dem Betriebsdruck der angeschlossenen Gasgeräte entsprechen – zum Beispiel 30 mbar. Diese Information steht ebenfalls auf dem Typschild.
Nein, das Befüllen von Gastankflaschen an Tankstellen ist in Deutschland derzeit verboten, da es keine gültigen technischen Regelungen für diese Behälter in der Norm DIN EN 1949 oder im DVGW-Arbeitsblatt G 607 gibt.
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.