Nach zwei Jahren ist die Gasprüfung am Caravan, Wohnmobil oder Boot fällig. Aber: Wie finden Sie einen Sachkundigen, der die Flüssiggasanlage prüft? Wir zeigen, welche digitalen und auch welche nicht-digitalen Quellen Sie anzapfen können.
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Die Gasprüfung beim Wohnwagen oder Wohnmobil steht an? Oder Sie haben eine größere Änderung an der Flüssiggasanlage Ihres Bootes vorgenommen? Beispielsweise die Beschaffenheit der Anlage verändert oder das Gasgerät ausgewechselt? In solchen Fällen benötigen Sie einen Sachkundigen, der die Anlage am Freizeitfahrzeug prüft. Nur: Wo finden Sie einen solchen in der Umgebung?
Flüssiggas ist sowohl in Freizeitfahrzeugen zu Lande wie auch auf dem Wasser sehr beliebt. Zum Beispiel kommt es als Energieträger für Gasheizungen, Gasgrills oder Gaskochfelder zum Einsatz. Um dem notwendigen Sicherheitsgedanken Rechnung zu tragen, müssen Caravaner, Camper, Bootsbesitzer und Co. mit Ihrem Fahrzeug zu festgelegten Prüfungen. Die Anlässe für die Prüfung sind im jeweiligen Regelwerk verankert.
Technisches Regelwerk
Das Arbeitsblatt G 607 (A) des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) beschäftigt sich mit Flüssiggasanlagen in Caravans und Wohnmobilen. Vorgeschrieben sind die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, die Wiederholungsprüfung vor Ablauf von 24 Monaten sowie die Prüfung nach Änderung.
Für Boote und Schiffe legt das Arbeitsblatt G 608 (A) die Regeln fest. Die Anlässe für die Prüfung der Flüssiggasanlage sind die gleichen wie beim Caravan und Wohnmobil: Inbetriebnahme, Wiederholung sowie Änderung.
Grundsätzlich gibt es sehr einfache Wege, einen Sachkundigen für Ihr Freizeitfahrzeug zu finden: über das Internet, Ihre Werkstatt, den Fachhändler und direkt vor Ort am Campingplatz beziehungsweise am Hafen.
Für die Prüfung nach G 607 gibt es mittlerweile einige Verzeichnisse und Portale. Dort sind entsprechende Sachkundige hinterlegt und Sie können mittels Standortsuche herausfinden, welcher Prüfer nächstgelegen ist. Folgende Möglichkeiten zur Recherche im Internet sind uns bekannt:
Auch wenn das Internet unaufhaltsam auf dem Vormarsch ist, gibt es auch weiterhin nicht-digitale Wege, an Kontaktadressen zu kommen. Fragen Sie doch einfach mal den Campingplatzbetreiber, in Ihrer Werkstatt oder beim Fachhändler, wann Sie das nächste Mal dort einen Sachkundigen antreffen können beziehungsweise ob man Ihnen eine Kontakadresse vermitteln kann.
Oftmals finden Sie zum Beispiel an den Informationsstellen am Campingplatz auch einen Aushang zum nächsten Vor-Ort-Termin eines Sachkundigen.
Ähnlich ist es im Hafen beziehungsweise in der Marina. Der Betreiber weiß bestimmt, wann der Sachkundige nach G 608 das nächste Mal vor Ort ist oder es hängt irgendwo aus.
Hinter den Beiträgen stehen Fachautoren aus den Bereichen Flüssiggas, Heizöl, flüssige Medien, Tankmanagement und Sicherheitstechnik, die ihr Wissen aus Produktmanagement, Entwicklung, technischer Kundenbetreuung, Schulung und Normungsarbeit einbringen.
Die Mitglieder des Redaktionsteams verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Planung, Anwendung und Weiterentwicklung technischer Lösungen für die sichere Versorgung mit Flüssiggas und flüssigen Brennstoffen. Mehrere Autoren engagieren sich in Fachgremien und Arbeitskreisen des DVGW, DVFG und der figawa sowie in nationalen und europäischen Normungsausschüssen. Zum Team gehören unter anderem Sachkundige nach G 607 und G 608, Befähigte Personen nach TRF sowie Experten, die an der Entwicklung und Bewertung technischer Regelwerke und Branchenstandards mitwirken.
Neben Informationen zu Produkten und Lösungen von GOK vermittelt die Redaktion insbesondere Wissen rund um Sicherheit, Vorschriften, Wartung, Betrieb und zukünftige Technologien im Bereich Flüssiggas und flüssige Medien.
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.