Vorneweg: Natürlich existieren im Umgang mit Flüssiggas, also Propan und Butan, Gefahren. Das ist aber nichts Ungewöhnliches in unserem Alltag. Hält man sich nicht an gewisse Sicherheitsregeln, sind auch Strom, Heizöl oder Feuer potenziell gefährliche Medien bzw. Elemente. Wir zeigen in diesem Beitrag auf, was im Umgang mit Gasflaschen zu beachten ist, damit die private Nutzung sicher und komfortabel bleibt – so wie seit Jahrzehnten schon!
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Vorneweg: Natürlich existieren im Umgang mit Flüssiggas, also Propan und Butan, Gefahren. Das ist aber nichts Ungewöhnliches in unserem Alltag. Hält man sich nicht an gewisse Sicherheitsregeln, sind auch Strom, Heizöl oder Feuer potenziell gefährliche Medien bzw. Elemente. Wir zeigen in diesem Beitrag auf, was im Umgang mit Gasflaschen zu beachten ist, damit die private Nutzung sicher und komfortabel bleibt – so wie seit Jahrzehnten schon!
Explosion der Gasflasche
Die größte Horrorvorstellung vieler ist ganz bestimmt, dass die Gasflasche explodiert. Das ist aber so gut wie ausgeschlossen. Die nüchterne Logik gibt schon mal einen klaren Hinweis, dass das zwar nominell eine Gefahr ist, faktisch jedoch nicht: Europaweit sind unfassbar viele Flüssiggasflaschen im Umlauf – mindestens im zweistelligen Millionenbereich. Wären die Risiken wirklich so hoch, müssten wir alle viel mehr Notiz von gravierenden Unfällen nehmen. Und noch viel entscheidender: Nie und nimmer wären so viele Flaschen im Umlauf, da es Verbrauchern, Firmen, Behörden und nicht zuletzt dem Gesetzgeber schlichtweg zu gefährlich wäre!
Für Flüssiggasflaschen gibt es europa- und weltweit unzählig viele Anwendungsmöglichkeiten. Die mobile Energie aus Flaschen ist auch deshalb so beliebt, weil sie sehr sicher ist – sofern gewisse Regeln beachtet werden!
Das soll nun aber nicht heißen, dass Unfälle nicht vorkommen. Sollte es tatsächlich mal dazu kommen, gibt es eine Analyse und die besagt in der Regel, dass ein falscher Umgang mit dem Medium ursächlich für den Unfall war. Und selbst wenn mal etwas passiert, geht es quasi nie so vonstatten, wie sich viele den Worst Case ausmalen, nämlich dass die Gasflasche mit einem lauten Knall platzt.
Kommt es mal zu Unfällen, ist es zumeist so, dass Flüssiggas aus der Anlage bzw. aus der Gasflasche unbemerkt austritt, sich irgendwo sammelt und es dann zu einer Verpuffung bzw. einer Explosion kommt. Warum kann Propangas oder Butangas aus der Anlage austreten? Mal ist eine Verbindung nicht richtig angezogen, mal hat ein Gasschlauch ein Leck oder der Betreiber macht einen Fehler aufgrund von Arglosigkeit oder schlichtweg Unkenntnis.
Wir haben mal aufgelistet, worauf im Besonderen zu achten ist, um potenzielle Gefahren gar nicht erst entstehen zu lassen. Diese Tipps haben wir auf drei Szenarien – Transport, Lagerung und Betrieb der Gasflasche – angewandt.
Transport Gasflasche
Dazu haben wir bereits einen eigenen Beitrag im Blog verfasst, der alle Details aufzeigt. Nachfolgend in aller Kürze die Quintessenz aus dem Beitrag:
Keine „längeren“ Fahrten mit Gasflaschen an Bord
Genaue Sichtprüfung der Gasflasche hinsichtlich Beschädigungen
Ist die Schutzkappe vorhanden?
Gasflasche erst kurz vor Fahrtantritt einladen
Ladungssicherung!
Transport sowohl liegend (quer zur Fahrtrichtung) als auch stehend (Standfestigkeit!) gestattet
Während der Fahrt für ausreichende Be- und Entlüftung im Auto sorgen
Gasflasche nicht bei großer Hitze und Sonneneinstrahlung über längeren Zeitraum im Auto stehen lassen!
Die wenigsten vermuten, dass auch bei der Lagerung Gefahren entstehen könnten. Sie können auch nur auftreten, wenn der Betreiber der Gasflaschen nicht gewisse Grundregeln beherzigt und überdies noch ein Defekt an der Gasflasche vorliegt bzw. diese manipuliert wird.
Wer thematisch in die Tiefe gehen möchte, bitte gerne den Beitrag anschauen. Hier zumindest schon mal die wichtigsten Tipps zur richtigen Lagerung von Gasflaschen im eigenen Zuhause:
Grundsätzlich dürfen zwei Gasflaschen (einschließlich entleerter) im Haushalt sein, eine zum Betrieb und eine als Reserve (gilt für Gasflasche bis zu einem Füllgewicht von 16 Kilogramm)
Pro Raum darf lediglich eine Gasflasche vorhanden sein
Gasflaschen niemals in Räumen unter Erdgleiche (also Keller) lagern!
Gasflaschen niemals in Schlafräumen, Durchgängen oder Treppenhäusern lagern!
Untergrund muss eben sein!
Unbedingt darauf achten, Gasflasche in entsprechendem Abstand zu Wärmequellen aufzustellen
Empfehlung: Gasflasche immer in Räumlichkeiten lagern, die gut be- und entlüftet sind.
Die Gasflasche kann auch mal über einen längeren Zeitraum in der prallen Sonne stehen. Das macht ihr nichts aus. Hat der Betreiber jedoch die Möglichkeit, die Gasflasche geschützt unterzubringen, sollte er das auch am besten tun.
Stichwort Wärmequelle: Immer wieder taucht die Frage auf, ob es nicht wahnsinnig gefährlich ist, die Gasflasche praller Sonne auszusetzen. Wir haben uns sowohl im Blog als auch auf YouTube mit dieser Frage beschäftigt. In aller Kürze: Nein, es ist unbedenklich, wenn die Gasflasche in der prallen Sonne steht, selbst bei Außentemperaturen von über 30 Grad.
Betrieb Gasflasche
Für den dauerhaft sicheren Betrieb von Gasflaschen bzw. der gesamten Flüssiggasanlagen gibt es einige Grundregeln. Wer diese beachtet, schafft für sich selbst und seine Angehörigen oder Gäste ein Maximum an Sicherheit.
– Montage und Anschluss
Bei der Installation wird der Grundstein gelegt für einen sicheren Betrieb. Bitte unbedingt die Montage- und Bedienungsanleitung aller Komponenten der Flüssiggasanlage lesen. Auf der Gasflasche finden Sie einen Aufkleber, der nochmals auf die wichtigsten Tipps hinweist.
Auch wenn es banal klingt, aber: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Montage. Zu viele Fehler passieren in der Hektik und weil alles schnell gehen muss. Achten Sie insbesondere darauf, dass der Gasschlauch den in der Bedienungsanleitung angegebenen Mindestbiegeradius nicht unterschreitet (knickfrei) und die Verbindungen auch wirklich zueinander passen.
Wasserpumpenzangen bzw. Rohrzangen sind bei der Montage tabu! Der Druckregler wird beispielsweise handfest auf die Gasflasche angeschraubt. Am besten Sie haben ein MiniTool und fixieren damit die Verbindung. Klobige Werkzeuge können zu Beschädigungen an den Verbindungselementen führen, was früher oder später wiederum eine Undichtheit begünstigt.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, prüft regelmäßig die Verbindungen, zum Beispiel von Druckminderer und Gasschlauch oder Druckminderer und Gasflasche. Das schützt selbst vor minimalen Undichtheiten.
– Vorabprüfung (der Komponenten)
Nach korrekter Montage werfen Sie bitte einen abschließenden Blick auf die Komponenten. Entdecken Sie Risse oder sehr spröde Stellen beim Schlauch oder beschädigte Stelle an Druckminderer bzw. Verbindungselementen, nehmen Sie die Anlage erst gar nicht in Betrieb. Lassen Sie die zweifelhaften Komponenten von einer Fachperson untersuchen oder kaufen direkt Ersatz.
– Austauschfristen
Achten Sie in jedem Fall auch auf die vorgeschriebenen Austauschfristen für Verschleißteile wie Druckminderer Schlauch. Im Privaten sind das zehn Jahre ab Baujahr der Komponente.
– Komponenten der Flüssiggasanlage
Herzstück der Flüssiggasanlage ist an sich immer der Druckminderer, auch Druckregler genannt. Nicht ganz uneigennützig empfehlen wir freilich, auf eine hohe Qualität beim Kauf der Komponenten zu achten. Das gewährleistet dauerhaft die Sicherheit der Anlage – in Kombination mit den hier beschriebenen Tipps.
Weitere Komponenten, neben dem Druckminderer, für die Flüssiggasanlage können zum Beispiel sein: Gasschlauch, Absperr- oder Umschaltventil, Schlauchbruchsicherung, Verschraubungen.
Achten Sie auch bitte darauf, dass Sie die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen einsetzen. In diesem Ratgeber finden Sie die passenden Komponenten samt Sicherheitseinrichtungen zu Ihrem Anwendungsfall.
– Dichtheitsprüfung
Sind die Komponenten auf dem neuesten Stand und alles ist richtig angeschlossen, dann kommt die einfache Dichtheitsprüfung. Wie diese am einfachsten und schnellsten durchgeführt werden kann, das haben wir in diesem Video dokumentiert:
Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit, dennoch sei es erwähnt: Bitte niemals die Dichtheit der Anlage mit einer offenen Flamme, beispielsweise einem Feuerzeug prüfen; oder gar auf die Idee kommen, mit dem Feuerzeug zu prüfen, ob noch Gas in der Gasflasche ist.
Die Dichtheitsprüfung mit Lecksuchspray oder alternativ mit einem Wasser-Seife-Gemisch ist sehr simpel und zeigt dem Betreiber sehr schnell, ob die Anlage dicht ist oder nicht.
– Gasflaschenventil
Wenn wirklich alles in Ordnung ist, können Sie das Gasflaschenventil der Flasche aufdrehen. Wir empfehlen, das Ventil bis zum Anschlag aufzudrehen, obwohl schon nach wenig Umdrehung das obligatorische Zischen kommt und das Gas damit fließt. Weshalb? So wissen Sie immer, in welcher Richtung Sie drehen müssen, um die Gasflasche zu schließen!
Das klingt natürlich banal, aber ist besonders wichtig, wenn es mal schnell gehen muss und hektisch wird. Beispiel: Sie haben einen Fettbrand am Gasgrill. Da zählt jede Sekunde. Nicht jeder behält da einen klaren Kopf und dreht das Ventil auf Anhieb in die richtige Richtung. Steht das Ventil auf Anschlag, ist klar, in welche Richtung gedreht werden muss.
Es steht zwar nirgends explizit geschrieben, wir empfehlen es jedoch dringend: Schließen Sie das Gasflaschenventil nach jeder Benutzung der Gasflasche, schließen Sie diese also redensartlich. Kinder spielen vielleicht am Gasherd oder Gasgrill oder man selbst bleibt mal am Drehregler hängen. All das kann keine Auswirkungen haben, wenn die Gasflasche geschlossen ist.
GOK empfiehlt, das Gasflaschenventil immer bis zum Anschlag voll aufzudrehen und nach jeder Benutzung der Gasflasche es auch wieder komplett zuzudrehen.
– Wechsel der Gasflasche
Der Wechsel von einer leeren auf eine volle Gasflasche ist an sich kein Problem, wenn der Nutzer einen gewissen Ablauf beachtet:
Absperrventil am Gasgerät schließen
Leere Gasflasche komplett schließen
Druckminderer von der Gasflasche lösen
Verschlussmutter auf das Gasflaschenventil schrauben
Schutzkappe auf das Gasflaschenventil aufsetzen
Leere Gasflasche beiseite stellen
Schutzkappe und Verschlussmutter vom Gasflaschenventil der vollen Gasflasche nehmen
Druckminderer zunächst handfest an Gasflasche schrauben und mit dem MiniTool nachziehen
Gasflaschenventil langsam öffnen, dann bis zum Anschlag voll aufschrauben
Anlage auf Dichtheit prüfen
Ist die Gasflasche leer, bitte die Verschlussmutter auf das Gewinde drehen und die rote Schutzkappe aufziehen.
Ist die Anlage dicht, können Sie das Absperrventil am Gasgerät öffnen und Gasgrill, Gasheizung oder Gasherd betreiben. Stellen Sie eine Undichtheit fest, können Sie natürlich nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Suchen Sie die Ursache für die Undichtheit, beheben Sie den Fehler, prüfen Sie erneut und nehmen die Anlage wieder in Betrieb, sofern alles passt.
– Prüfung der Flüssiggasanlage
Sowohl Flüssiggasanlagen im Gebäude als auch im Freien unterliegen einer gewissen Prüfpflicht. Das heißt, dass der Betreiber in regelmäßigen Abständen seine Anlage von einer Fachperson prüfen lässt.
Diese Zeitspanne ist nicht exakt definiert, aber in der Praxis hat es sich etabliert, Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre prüfen zu lassen.
Gemäß den technischen Regeln hat es sich etabliert, die Flüssiggasanlage alle zwei Jahre von einer Fachperson prüfen zu lassen.
Fazit
Flüssiggas ist ein Medium, das einen respektvollen, aber keinesfalls ängstlichen Umgang verdient – wie viele andere Medien auch. Ob der Vielzahl an Anwendungsfällen und Einsatzgebieten von Flüssiggas ist die Anzahl an Unfällen als äußerst gering einzuschätzen. Und wie bereits erwähnt: Viele Unfälle sind auf Fehler in der Handhabung oder Leichtsinn zurückzuführen. Wenn Sie sich diesen Beitrag aufmerksam durchgelesen haben und verantwortungsvoll mit Ihrer Anlage umgehen, steht einem dauerhaft sicheren Betrieb nichts im Weg.
Hinter den Beiträgen stehen Fachautoren aus den Bereichen Flüssiggas, Heizöl, flüssige Medien, Tankmanagement und Sicherheitstechnik, die ihr Wissen aus Produktmanagement, Entwicklung, technischer Kundenbetreuung, Schulung und Normungsarbeit einbringen.
Die Mitglieder des Redaktionsteams verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Planung, Anwendung und Weiterentwicklung technischer Lösungen für die sichere Versorgung mit Flüssiggas und flüssigen Brennstoffen. Mehrere Autoren engagieren sich in Fachgremien und Arbeitskreisen des DVGW, DVFG und der figawa sowie in nationalen und europäischen Normungsausschüssen. Zum Team gehören unter anderem Sachkundige nach G 607 und G 608, Befähigte Personen nach TRF sowie Experten, die an der Entwicklung und Bewertung technischer Regelwerke und Branchenstandards mitwirken.
Neben Informationen zu Produkten und Lösungen von GOK vermittelt die Redaktion insbesondere Wissen rund um Sicherheit, Vorschriften, Wartung, Betrieb und zukünftige Technologien im Bereich Flüssiggas und flüssige Medien.
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Häufige Fragen zur Benutzung von Flüssiggas im Haushalt
Eine Explosion ist äußerst unwahrscheinlich, solange sich an die geltenden Sicherheitsregeln gehalten wird – etwa korrektes Lagern, geprüfte Armaturen und regelmäßige Inspektionen.
Ein Austritt von Propan/Butan kann in geschlossenen Räumen Sauerstoff verdrängen und erstickende oder explosive Räume erzeugen. Deshalb: nie unten, immer draußen oder gut belüftet lagern.
Im Privatgebrauch sind maximal zwei Flaschen erlaubt – eine in Betrieb, eine Reserve – und pro Raum nicht mehr als eine Flasche.
Flaschen dürfen in Gebäuden stehen, z. B. Küche, aber nur unter Einhaltung der TRF-Vorschriften: nur zugelassene Typen, keine Unterkellerung, mit sicherer Belüftung.
Nein: Laut Herstellerangaben und Blogbeitrag ist die Lagerung in der Sonne (auch bei über 30 °C) unbedenklich – optimal ist aber ein schattiger Platz.
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.