Der Gastank steht im Freien, das Gasgerät im Gebäude. Zangsläufig muss die Rohrleitung durch eine Mauer hindurch, um Tank mit Gerät zu verbinden. Wenn das Ganze oberirdisch passieren soll, gibt es eine recht simple, sichere und bequeme Lösung: die Mauerdurchführung (mit integrierter Hauptabsperreinrichtung). Damit sind vermeintlich waghalsige Eigenkonstruktionen ausgeschlossen.
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Die Ausgangssituation: Der Flüssiggastank steht außerhalb des Gebäudes, das Gasgerät innerhalb. Das Problem: Um beides miteinander zu verbinden, müssen wir an einer Stelle durch die Hauswand. Die Lösung: eine Mauerdurchführung für die Rohrleitung – bei Bedarf sogar mit integrierter Hauptabsperreinrichtung.
Die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) sagen unter Punkt 7.2.12 „Hauseinführungen“:
„Bei Hauseinführungen oberhalb des Erdreichs können die Rohrleitungen mit einem Schutzrohr durch die Außenwand des Gebäudes geführt werden.“
Die TRF spezifiziert das nochmals näher unter dem Punkt 7.3.3 und zeigt auch ein Beispiel einer „handwerklich hergestellten Hauseinführung“.
Bastelei an Mauerdurchführung unerwünscht
Theoretisch könnte man nun also eine Kernbohrung herstellen und ein Schutzrohr durch die Mauer führen. Nachteil daran: Je nach handwerklichem Geschick kann das Ganze recht schnell in eine unsaubere Bastelei abdriften – und das sollte man doch tunlichst im Umgang mit Flüssiggas vermeiden.
Um eine saubere und in der Praxis bewährte Lösung zu installieren, bietet GOK eine sogenannte Mauerdurchführung an. Voraussetzung für die Installation ist eine Kernbohrung in der Mauer mit einem Durchmesser von über 50 und maximal 110 Millimetern.
Mit der von GOK vertriebenen Mauerdurchführung für Flüssiggas-Rohrleitungen erfüllen Sie die Forderungen aus den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF).
Gleicher Arbeitsschritt innen und außen
Durch diese Bohrung schieben Sie dann das vormontierte Kunststoffschutzrohr und verschrauben den Flansch mit der Mauerinnenseite. Danach folgt der gleiche Arbeitsschritt für die Außenseite: Bringen Sie den Flansch an der Hausmauer an und fixieren diesen.
An den Flanschen finden Sie jeweils eine Einfüllöffnung, die im nächsten Arbeitsschritt wichtig wird. Denn nun müssen Sie den Zwischenraum abdichten, beispielsweise mit Silikon oder einem anderen geeigneten Füllstoff. So binden Sie das Schutzrohr fest in das Mauerwerk ein.
Abschluss der Arbeit
Schieben Sie nun die Rohrabdichtung an der Außenseite auf das Kupferrohr und ziehen sie fest. Wenn das passiert ist, können Sie den Schrumpfschlauch auf das Kupferrohr aufstecken. Die letzten beiden Arbeitsschritte sind dann: die Gasversorgungsleitung anschließen und den Schrumpfschlauch „aufschrumpfen“.
Sollte einmal, was nicht zu hoffen ist, an der Anlage unkontrolliert Flüssiggas austreten, muss der Betreiber oder Handwerker, die Leitung schnell und unkompliziert schließen können. Das geht mit einer Hauptabsperreinrichtung, die bereits bei einer bestimmten Ausführung samt Kupferrohr mit der Mauerdurchführung kombiniert ist und übrigens auch von den TRF gefordert ist. So spart sich der Monteur einen Arbeitsschritt.
Die Mauerdurchführung mit integrierter Hauptabsperreinrichtung kann dem Monteur einen zusätzlichen Arbeitsschritt sparen.
Hinweis
Bitte beachten Sie unseren Hinweis, dass die oben beschriebenen Arbeiten an der Anlage nur eine befähigte Person durchführen darf.
Hinter den Beiträgen stehen Fachautoren aus den Bereichen Flüssiggas, Heizöl, flüssige Medien, Tankmanagement und Sicherheitstechnik, die ihr Wissen aus Produktmanagement, Entwicklung, technischer Kundenbetreuung, Schulung und Normungsarbeit einbringen.
Die Mitglieder des Redaktionsteams verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Planung, Anwendung und Weiterentwicklung technischer Lösungen für die sichere Versorgung mit Flüssiggas und flüssigen Brennstoffen. Mehrere Autoren engagieren sich in Fachgremien und Arbeitskreisen des DVGW, DVFG und der figawa sowie in nationalen und europäischen Normungsausschüssen. Zum Team gehören unter anderem Sachkundige nach G 607 und G 608, Befähigte Personen nach TRF sowie Experten, die an der Entwicklung und Bewertung technischer Regelwerke und Branchenstandards mitwirken.
Neben Informationen zu Produkten und Lösungen von GOK vermittelt die Redaktion insbesondere Wissen rund um Sicherheit, Vorschriften, Wartung, Betrieb und zukünftige Technologien im Bereich Flüssiggas und flüssige Medien.
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.