Aus konventionellen Flüssiggasflaschen dürfen Sie nie liegend entnehmen. Egal ob es eine 5, 11 oder 33 Kilogramm-Flasche ist, sie muss immer stehen und vor dem Umkippen geschützt sein.
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Aus konventionellen Flüssiggasflaschen dürfen Sie nie liegend entnehmen. Egal ob es eine 5, 11 oder 33 Kilogramm-Flasche ist, sie muss immer stehen und vor dem Umkippen geschützt sein.
Glücklicherweise sieht man es selten bis nie, denn es sind mit die gravierendsten Fehler, die man im Umgang mit dem Propan-Butan-Gemisch machen kann: die Flüssiggasflasche kippen, hinlegen oder auf den Kopf stellen und so versuchen, ein Gerät zu betreiben.
Egal ob 5, 11 oder 33 Kilogramm-Flasche – mit einem Propan-Butan-Gemisch gefüllte Behälter beinhalten zwei Phasen: flüssig und gasförmig. Aufgrund der Schwerkraft lagert sich die Flüssigphase des Mediums am Boden der Flasche ab, sofern der Behälter aufrecht steht. Oberhalb des Flüssigkeitsspiegels befindet sich die Gasphase, die über Entnahmeventil und Druckregler in die Anlage gelangt.
Druckregler, Schlauchleitungen und die weiteren Armaturen sind ausschließlich für den Betrieb mit Gasphase zugelassen. Flüssigphase im Leitungssystem kann zu unkontrollierbaren Zuständen führen (siehe 1.).
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Würde die Gasflasche während der Entnahme liegen, gelangt nicht verdampfte Flüssigphase in das Leitungssystem. Passiert das, können zwei große Probleme entstehen:
Deshalb fordern die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF 2012) unter Punkt 6.2.1 „Aufstellung von Flüssiggasflaschen – Allgemeines“: „Flüssiggasflaschen müssen zur Entnahme stehend aufgestellt werden.[…]Flüssiggasflaschen sind auf waagerechtem, ebenem Boden ausreichend standfest aufzustellen.“
Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.