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Wie funktioniert ein Sicherheitsabblaseventil PRV?

Kategorie: Camping & Freizeit, Haushalt & Gewerbe, Sicherheit

Das Sicherheitsabblaseventil PRV ist im Druckregler für Flüssiggas integriert und schützt vor Überdruck, indem es Gas in die Umgebung abbläst.

Das Sicherheitsabblaseventil ist eine im Druckregler integrierte Sicherheitseinrichtung. Es bläst Flüssiggas in die Umgebung ab, sobald der Druck über den definierten Höchstwert steigt.

Entweder das PRV (Pressure Relief Valve) ist die einzige Sicherheitseinrichtung des Druckreglers oder es ist mit dem OPSO (Over-Pressure Shut Off; deutsch: Sicherheitsabsperrventil SAV) kombiniert.

PRV als alleinige Sicherheitseinrichtung

  • Schmutz setzt sich an einer Engstelle des Druckreglers fest.
  • Der Druck steigt kontinuierlich an und überschreitet den zulässigen Höchstwert.
  • Der Überdruck hebt die Membrane.
  • Die Positionsveränderung der Membrane bewirkt, dass sich ein Spalt am Ventilhebel öffnet.
  • Der Überdruck entweicht durch die Entlüftungsöffnung im Deckel des Druckreglers.

PRV mit OPSO kombiniert

  • Das OPSO spricht aufgrund eines Überdrucks an und sperrt den Gasdurchgang.
  • Starke Sonneneinstrahlung oder steigende Temperaturen bewirken einen Druckanstieg in Leitung und Druckregler.
  • Der Überdruck hebt die Membrane.
  • Die Positionsveränderung der Membrane bewirkt, dass sich ein Spalt am Ventilhebel öffnet.
  • Der Überdruck entweicht durch die Entlüftungsöffnung im Deckel des Druckreglers.

Nachdem der Überdruck entwichen ist, schließt das PRV wieder selbsttätig, egal ob alleinige Sicherheitseinrichtung oder mit einem OPSO kombiniert.


Was kann man tun, wenn das PRV abgeblasen hat?

Sowohl bei Druckreglern mit PRV als alleinige Sicherheitseinrichtung als auch kombiniert mit dem OPSO empfehlen wir, einen Fachmann hinzuzuziehen, der die Anlage überprüft.

Tipp für den Fachmann: Schauen Sie sich doch mal unseren Beitrag an, wie man das OPSO wieder entriegelt.

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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.