Wer gewerblich einen Gasgrill nutzt, muss einige Sachen berücksichtigen: Dauerhafte Funktionalität. hohe Beanspruchung des Geräts sowie der Anlage und die Sicherheit für sich, seine Mitarbeiter und die Kunden. In diesem Beitrag erklären wir, was der Gewerbetreibende bei Druckregler, Gasschlauch und Co. beachten muss, geben Empfehlungen ab und ordnen den Begriff „gewerblich“ ein.
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In den USA bereits sehr weit verbreitet und auch in Deutschland auf dem Vormarsch: der Gasgrill. Wenn Sie den Grill privat nutzen, sind die passenden Armaturen (Druckminderer, Schlauchleitung) bereits im Lieferumfang enthalten. Welchen Druckregler bzw. Schlauchleitung müssen Sie aber einsetzen, wenn Sie den Gasgrill gewerblich einsetzen? Und muss die Anlage regelmäßig auf Dichtheit und Funktion geprüft werden? Wenn ja, wie und von wem? In diesem Beitrag hilft Ihnen das Team vom GOK-Blog, um gewerblich genutzte Gasgrills sicher zu betreiben.
Es ist zwar eine Binsenweisheit, aber speziell auf den Gastronomiebereich sehr zutreffend: Zeit ist Geld. In Bezug auf die Gerätschaften heißt das: Sie müssen auf Knopfdruck funktionieren und abliefern. Unter anderem deswegen ist der Gasgrill so beliebt, bei allen die gewerbsmäßig brutzeln oder es im weiteren Rahmen ihres Geschäftsbetriebs machen.
Neben der Funktionalität ist für jeden Verantwortlichen Sicherheit ein großes Thema. Wie muss die Flüssiggasanlage beschaffen und errichtet sein, um mir selbst als Betreiber und eventuell meinen Mitarbeitern größtmögliche Sicherheit zu bieten? Bevor wir diesen Punkt angehen, widmen wir uns zunächst aber der Frage:
Was fällt unter den Begriff gewerblich?
Eines ist klar: Wenn Sie beispielsweise privat in der Freizeit für Ihre Familie oder Freunde Steaks und Würstchen brutzeln, ist das freilich keine gewerbliche Nutzung. Sie verfolgen damit keinen kommerziellen Zweck, sondern im besten Fall lediglich einen kulinarischen.
Anders sieht es aus, wenn Sie den Gasgrill zum Beispiel
in einem Restaurant,
im Imbissstand oder
auf Verkaufsständen auf Märkten
verwenden. In solchen Fällen machen Sie das als Gewerbetreibender aus eben jenen kommerziellen Gründen, sprich: Sie wollen Geld damit verdienen und der Gasgrill ist gewissermaßen Mittel zum Zweck.
Sonderfall Sportverein?
Ein Sonderfall ist es, wenn der Sportverein an seinen Heimspielen den Gasgrill anwirft, um die Zuschauer mit Leckereien vom Rost zu verwöhnen. Da aber in aller Regel das Grillgut nicht kostenlos über die Theke geht, zählt auch diese Verwendung eher zu gewerblich.
Anforderungen an Armaturen
Nachdem wir eine Abgrenzung zwischen privat und gewerblich durchgeführt haben, können wir uns nun der Frage widmen, welche speziellen Anforderungen bei gewerblicher Verwendung der Flüssiggasanlage existieren.
Der Druckregler, auch Druckminderer genannt, ist das Herzstück in Bezug auf die Funktionalität der gesamten Anlage. Sie als Gewerbetreibender benötigen einen Druckregler mit sogenannter Überdrucksicherheitseinrichtung. Steht der Gasgrill im Freien, empfehlen wir den speziellen „Grillregler„.
Steht der Gasgrill in einem Raum, beispielsweise im Imbisstand auf dem Volksfest, braucht der Druckregler zusätzlich eine thermische Absperreinrichtung (Bild). Ob die Armatur von GOK über eine solche verfügt, erkennen Sie, wenn auf dem Typschild ein „t“ oder „F1-T“ steht.
Schlauchleitung
Beim Gasschlauch an sich gibt es keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich – ausgenommen bei der Länge (siehe nachfolgender Punkt „Schlauchbruchsicherung“). Sie als Betreiber sollten lediglich darauf achten, dass die Schlauchleitung orange ist, die Anschlüsse für die zu verbindenden Armaturen passen und sie die richtige Länge des Gasschlauchs auswählen.
Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich kann der Betreiber zwischen einer Schlauchleitung aus Gummi oder Kunststoff wählen. Unabhängig vom Werkstoff ist für den Gewerbetreibenden die Schlauchbruchsicherung bei einer Länge des Gasschlauchs von größer als 40 Zentimetern Pflicht.
Schlauchbruchsicherung
Apropos Länge des Gasschlauchs: Sollte diese größer als 40 Zentimeter sein, ist für den Gewerbetreibenden eine Schlauchbruchsicherung Pflicht. Sie ist sowohl als separates Bauteil erhältlich wie auch im Druckregler direkt integriert.
Austauschfrist
Hohe Temperaturen, Dauerbetrieb, direkte Sonneneinstrahlung – Komponenten wie Druckregler und Schlauchleitung sind teilweise intensiver Belastung ausgesetzt. Deswegen existieren bindende Austauschfristen, die die Regel 110-010 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 110-010) festlegt.
Spätestens zehn Jahre nach Herstelldatum muss der Betreiber Druckregler, Schlauchleitung und sonstige Verschleißteile der Flüssiggasanlage tauschen.
Prüffrist
Ebenfalls in der DGUV 110-010 sind die Prüffristen bei gewerblichen genutzten Gasgrills verankert. Der Gewerbetreibende muss demnach eine befähigte Person beauftragen, die:
die Anlage vor der ersten Inbetriebnahme prüft.
nach Instandsetzungsarbeiten oder Veränderungen prüft, die die Betriebssicherheit beeinflussen können.
die Anlage nach Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr prüft.
Die Prüffrist kommt auf die Art der Flüssiggasanlage an. In einer Tabelle sind sämtliche Prüffristen nun konkretisiert. Diese Tabelle finden Sie unter 6.5 in der DGUV-Regel 110-010.
Wer den Gasgrill gewerblich nutzt, muss auf Grundlage der DGUV 110-010 prüfen bzw. prüfen lassen. In der Praxis hat sich ein Prüfintervall von zwei Jahren bewährt.
Tipp
Unser Tipp an Gewerbetreibende: Beschäftigen Sie sich doch einmal intensiver mit der DGUV 110-010 – wenn Sie das nicht ohnehin schon einmal getan haben. Sie ist ein Sammelsurium für die allgemeine Verwendung von Flüssiggas im Gewerbe – und nicht nur beschränkt auf Gasgrills, sondern auf verschiedene Gasgeräte.
Unter dem Strich sollten Sie solche Vorschriften nicht als Schikane sehen, um Sie an Ihrem eigentlichen Geschäftsbetrieb zu hindern. Sie sind vielmehr eine Hilfe, um ein Höchstmaß an Sicherheit herzustellen. Sowohl für den Gewerbetreibende und dessen Mitarbeiter als auch gegenüber seinen Gästen.
Hinter den Beiträgen stehen Fachautoren aus den Bereichen Flüssiggas, Heizöl, flüssige Medien, Tankmanagement und Sicherheitstechnik, die ihr Wissen aus Produktmanagement, Entwicklung, technischer Kundenbetreuung, Schulung und Normungsarbeit einbringen.
Die Mitglieder des Redaktionsteams verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Planung, Anwendung und Weiterentwicklung technischer Lösungen für die sichere Versorgung mit Flüssiggas und flüssigen Brennstoffen. Mehrere Autoren engagieren sich in Fachgremien und Arbeitskreisen des DVGW, DVFG und der figawa sowie in nationalen und europäischen Normungsausschüssen. Zum Team gehören unter anderem Sachkundige nach G 607 und G 608, Befähigte Personen nach TRF sowie Experten, die an der Entwicklung und Bewertung technischer Regelwerke und Branchenstandards mitwirken.
Neben Informationen zu Produkten und Lösungen von GOK vermittelt die Redaktion insbesondere Wissen rund um Sicherheit, Vorschriften, Wartung, Betrieb und zukünftige Technologien im Bereich Flüssiggas und flüssige Medien.
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.