GOK zeigt Ihnen, wie Sie als Betreiber Ihre Flüssiggas-Flaschenanlage auf Dichtheit prüfen können. Lecksuchspray oder das Manometer des Druckreglers kommen zum Einsatz.
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GOK zeigt Ihnen, wie Sie als Betreiber Ihre Flüssiggas-Flaschenanlage auf Dichtheit prüfen können. Lecksuchspray oder das Manometer des Druckreglers kommen zum Einsatz.
Eine vereinfachte Dichtheitsprüfung der mit Flüssiggas betriebenen Flaschenanlage sollte der Betreiber eines Gasgerätes wie Grill, Heizpilz oder Heizstrahler vor jeder Benutzung und nach einem Flaschenwechsel durchführen.
Zunächst sind selbstverständlich alle Einzelkomponenten der Anlage wie Flüssiggasflasche, Druckregler, Schlauchleitung, Schlauchbruchsicherung und Gasgerät zu verbinden – sofern das nicht ohnehin schon der Fall ist.
Im Anschluss müssen Sie folgende Schritte durchführen, um die Dichtheit der Flüssiggasanlage zu überprüfen:
Bilden sich Blasen, müssen Sie sämtliche Verbindungen nachziehen. Sollten sich danach weiterhin Blasen bilden, dürfen Sie das Gasgerät auf keinen Fall in Betrieb nehmen, sondern müssen das undichte Bauteil unverzüglich austauschen.
Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung des Gasgeräteherstellers. Dort finden sich ebenfalls Angaben zur Dichtheitsprüfung.
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Im gewerblichen Bereich – sowie auch zunehmend im privaten – setzen Betreiber immer häufiger einen Druckregler mit Manometer ein. Dieses hilft, um die Dichtheit einer Flüssiggasanlage einfach und schnell zu prüfen. Folgende Schritte sollten Sie beachten:
Der angezeigte Druck darf während der Prüfzeit nicht abfallen, dann ist die Flüssiggas-Flaschenanlage dicht. Sinkt der Druck während der Prüfzeit, sollten Sie alle lösbaren Verbindungen mit Lecksuchspray einsprühen, wie oben beschrieben. Somit können Sie die Undichtheit lokalisieren.
Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.