Ob Sie den Gasgrill gewerblich oder privat nutzen, hat Auswirkungen auf Prüf- und Austauschfristen, Druckregler und Schlauchbruchsicherung.
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Ob Sie den Gasgrill gewerblich oder privat nutzen, hat Auswirkungen auf Prüf- und Austauschfristen, Druckregler und Schlauchbruchsicherung.
Gewerbetreibender oder Privatperson? Das allein entscheidet bei der Verwendung eines Gasgrills in wesentlichem Maß über die anzuwendenden Vorschriften sowie Prüf- und Austauschfristen, Druckregler und Schlauchbruchsicherung.
Vorneweg stellt sich die Frage, was eine private und was eine gewerbliche Nutzung ist. Wenn Sie beispielsweise für Ihre Familie oder Freunde grillen und damit keinen kommerziellen Zweck verfolgen, nutzen Sie den Gasgrill ausschließlich privat. Demgegenüber steht die gewerbliche Verwendung von Gasgrills. Nachfolgend einige Beispiele:
Man kann geteilter Meinung sein, ob es ein gewerblicher oder privater Betrieb eines Gasgrills ist, wenn der Sportverein an seinen Heimspielen den Zuschauern Bratwurst und Steaks auf Gasgrills zubereitet und verkauft. Da der Verkauf entgeltlich ist und einem kommerziellen Zweck dient, handelt es sich jedoch eher um ein Gewerbe.
Nachdem wir geklärt haben, was eine private und was eine gewerbliche Nutzung des Gasgrills ist, können wir auf die Unterschiede eingehen.
Wenn Sie privat im Freien grillen, sind keinerlei Sicherheitseinrichtungen beim Druckregler vorgeschrieben. Was nicht heißt, dass nie etwas passieren kann. Immer mehr Hobby-Griller, die sich eingehender mit den Bauteilen um den Gasgrill herum beschäftigt haben, erkennen die Vorzüge hochwertiger Druckregler mit Sicherheitseinrichtungen. Im Fall der Fälle schützen sie die teilweise sehr teuren Gasgrills vor Schäden durch Überdruck und – was bedeutend wichtiger ist – den Griller und die Mitmenschen.
Zudem bietet ein Manometer die Möglichkeit einfach und schnell eine Dichtheitsprüfung durchzuführen, bevor Sie den Grill anwerfen. Im gewerblichen Bereich sind Druckregler mit Überdrucksicherheitseinrichtung Pflicht. Welchen der beiden Grillregler Sie im gewerblichen beziehungsweise im privaten Bereich am besten einsetzen, zeigen wir im Video-Tutorial:
Ebenfalls ein Muss, wenn der Gasgrill mal im Innenbereich und nicht im Freien steht: die thermische Absperreinrichtung. Ob der Druckregler von GOK über eine solche verfügt, erkennen Sie, wenn auf dem Typschild ein „t“ oder „F1-T“ steht.
Aber: Im Privatbereich sind solche Anwendungsfälle – also der Gasgrill im Innenbereich – nicht definiert beziehungsweise erlaubt. Im Privatbereich darf der Gasgrill nur im Freien betrieben werden.
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Sowohl bei der privaten als auch der gewerblichen Verwendung eines Gasgrills ist die Schlauchbruchsicherung nicht von vornherein Pflicht. Wenn Sie eine Schlauchleitung verwenden, die kleiner oder gleich 400 Millimeter ist, können Sie auf die Sicherheitsarmatur in jedem Fall verzichten. Im gewerblichen Bereich ist sie ab einer Schlauchleitungslänge von mehr als 400 Millimetern Pflicht, bei privatem Gebrauch ab 1.500 Millimetern.
Egal wie Sie Ihren Gasgrill nutzen, die Schlauchleitungen sind immer dieselben: Orange, zumeist aus Gummi mit Textileinlage und in unterschiedlichen Längen sowie Anschlüssen.
Das Arbeitsblatt G 612 (A) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) regelt den „Betrieb von ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen im Freizeitbereich zur Verwendung im Freien“, sprich: unter anderem die private Nutzung von Gasgrills. Demnach sind Verschleißteile wie Druckregler und Schlauchleitung spätestens zehn Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszutauschen.
Für das Gewerbe legt die Regel 110-010 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (bisher: DGUV V 79) die Austauschfristen fest. Diese Vorschrift gilt nur für Deutschland. Spätestens zehn Jahre nach Herstelldatum muss der Betreiber Druckregler, Schlauchleitung und sonstige Verschleißteile der Flüssiggasanlage tauschen.
Zu guter Letzt die Unterschiede in der Prüfung der Anlage. Bei privater Nutzung sollten Sie vor jeder Benutzung eine vereinfachte Dichtheitsprüfung durchführen.
Der Gewerbetreibende hat deutlich mehr Pflichten in Bezug auf die Prüfung seiner Flüssiggasanlage. Er muss eine befähigte Person beauftragen, die:
Zu den Prüffristen: Vor Erscheinen der DGUV 110-010 hatte es sich in der Praxis durchgesetzt, dass die Flüssiggasanlage im Abstand von zwei Jahren geprüft wird. Die DGUV 110-010 konkretisiert die Prüffristen nun endlich und fasst diese in einer Tabelle für die unterschiedlichen Anlagenformen zusammen (siehe 6.5).
Unternehmerinnen und Unternehmen empfehlen wir, sich die DGUV 110-010 herunterzuladen und genau durchzulesen bzw. zu beachten.
Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.