Das Manometer des Druckreglers/Druckminderers zeigt nicht den Füllstand der Gasflasche an. GOK bietet eine Lösung zur Inhaltsmessung.
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Das Manometer des Druckreglers/Druckminderers zeigt nicht den Füllstand der Gasflasche an. GOK bietet eine Lösung zur Inhaltsmessung.
Viele Nutzer glauben, dass das Manometer am Gasregler den Füllstand der Gasflasche anzeigt – ähnlich wie eine Tankanzeige im Auto. Doch das ist ein Irrtum: Was das Manometer wirklich anzeigt und welche Alternative es gibt, um den Füllstand präzise zu messen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Zeigt das Manometer am Gasregler wirklich, wie viel Gas noch in der Flasche ist? Diese Frage hören Fachleute regelmäßig – denn viele Nutzer gehen davon aus, dass der Zeiger darüber Aufschluss gibt, wie viel Flüssiggas noch in der Gasflasche ist. Tatsächlich führt dieses Missverständnis häufig zu unnötigem Austausch oder gar Betriebsstörungen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was das Manometer tatsächlich misst, warum es nicht zur Füllstandsanzeige geeignet ist und welche praktische Alternative es gibt, um den Gasvorrat im Blick zu behalten.
Das Manometer zeigt den sogenannten Vordruck am Druckregler an. Das ist der Gasdruck, der von der Gasflasche zum Druckregler strömt und dort im Eingang anliegt. Vereinfacht gesprochen, bleibt dieser Druck so lange konstant, wie sich Flüssiggas in der Flasche befindet.
Erst wenn kein flüssiges Gas mehr verdampft, sinkt der Druck – dann aber sehr rapide. Der Zeiger des Manometers fällt in diesem Szenario sehr schnell von meist um 6 bar in Richtung 0. Ein Rückschluss auf den Füllstand ist in dieser Phase jedoch nicht möglich.
Flüssiggas, also Propan und Butan sowie deren Gemische, wird aus der Gasflasche in der Regel im gasförmigen Zustand entnommen. Ist noch genügend verflüssigtes Gas in der Flasche, woraus sich das Gaspolster bilden kann, bleibt der Druck weitestgehend stabil – unabhängig davon, ob die Flasche noch halb voll oder fast leer ist. Erst wenn das Flüssiggas vollständig verdampft ist, fällt der Druck ab. Physikalisch ist also keine kontinuierliche Füllstandsanzeige über den Druck möglich.
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Solange Flüssiggas verdampft, bleibt der Druck konstant. Ist jedoch kein flüssiges Gas mehr vorhanden, sinkt der Druck im Gasraum schlagartig. Der Zeiger bewegt sich dann schnell nach links – viele Nutzer interpretieren das als plötzlichen „Druckverlust“, obwohl es sich um ein normales Verhalten handelt.
Auch wenn das Manometer nicht den Füllstand der Gasflasche anzeigt, erfüllt es dennoch eine wichtige Funktion – vor allem in puncto Sicherheit und Funktionskontrolle der Gasanlage.
Das Manometer misst den Druck, mit dem das Gas aus der Flasche vor dem Regler anliegt – den sogenannten Vordruck oder Flaschendruck. Dieser sollte sich – auch in Abhängigkeit von der Außentemperatur– in einem typischen Bereich um die 6 bar bewegen. Ist der Druck auffällig niedrig, obwohl die Flasche voll ist, kann das auf ein Problem hinweisen.
Ein plötzlicher Druckabfall kann auch auf Undichtigkeiten oder Störungen hinweisen – etwa, wenn bei geschlossenen Armaturen Druckverlust auftritt. In Kombination mit einer Dichtheitsprüfung ist das Manometer also hilfreich, um Undichtigkeiten zu erkennen.
Wer sich für die Füllstandüberwachung der Gasflasche interessiert, dem können wir hingegen den Senos4s PLUS empfehlen. Der Senso4s misst das Gewicht des in der Gasflasche befindlichen Flüssiggases und leitet es dann via Bluetooth ans Smartphone oder Tablet weiter.
Die gleichnamige App bereitet in der Folge die Daten grafisch und optisch auf. Zudem kann der Nutzer eine Warnmeldung einstellen, wenn der Füllstand unter eine definierte Grenze fällt.
Das Manometer am Druckregler ist ein wichtiges Kontrollinstrument. Es zeigt den aktuellen Gasdruck (Flaschendruck) – nicht den Füllstand. Solange Flüssiggas in der Flasche verdampft, bleibt dieser konstant. Erst bei leerer Flasche sinkt der Druck.
Unser Tipp: Nutzen Sie das Manometer zur Dichtheitskontrolle, aber nicht zur Füllstandsanzeige. Dafür gibt es präzisere Methoden wie Waagen, Sensoren oder digitale Systeme.
Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.