Auch wenn es zunehmend bekannt wird, wissen es längst nicht alle: Auch für ausschließlich privat genutzte Gasgrills existieren Prüf- und Austauschfristen für Komponenten der Flüssiggasanlage, wie zum Beispiel Druckregler und Gasschlauch. Wir zeigen, was der Griller wann tauschen muss und wie er zu prüfen hat.
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Mehr Flexibilität als beim Gasgrill geht fast nicht: Räuchern, Sizzlen, Niedrigtemperatur – alles quasi auf Knopfdruck möglich, in Sekundenschnelle und so oft an einem Abend wie man möchte. Um das auch immer mit dem Höchstmaß an Sicherheit zu verbinden, sollten die Betreiber die geltenden Prüf- und Austauschfristen der Komponenten beachten.
Eines vorneweg: In diesem Beitrag geht es ausschließlich um privat betriebene Gasgrills, also wenn der Hausherr oder die Hausfrau für seine/ihre Liebsten grillt. Sobald ein kommerzieller Zweck im Spiel ist, sollten Sie sich mal diesen Beitrag hier anschauen: Wie unterscheiden sich gewerblicher und privater Betrieb eines Gasgrills?
Technische Regel
Wenn Sie aber den Gasgrill nur für private Zwecke anwerfen, sind Sie erstens hier richtig und zweitens gilt die G 612. Diese ist eine technische Regel und heißt eigentlich korrekt: Arbeitsblatt DVGW G 612 (A).
Besonders relevant für die Betreiber von Gasgrills – und im Übrigen natürlich auch von allen weiteren Gasgeräten im Freizeitbereich -: die Punkte „7 – Instandhaltung“ und „8 – Prüfung der Flüssiggasanlage“.
Vorab die eigentlich wenig überraschende Info: Generell sind die Flüssiggasgeräte nach der Betriebsanleitung des Herstellers instand zu halten. Das erwähnt auch nochmal explizit die G 612. Darauf folgend eine ebenfalls an sich logische Textpassage: Egal welche Komponente, wenn sie einen Defekt aufweist und die Sicherheit darunter leiden könnte, muss der Betreiber sie schnellstmöglich auswechseln.
Instandhaltung – Austauschfristen
Und nun ein Zitat aus der G 612, das für sich spricht: „Druckregelgeräte und Schlauchleitungen sind spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln. Hinweis: Dafür ist der Betreiber verantwortlich.“
Das heißt, dass der Griller Druckregler/Druckminderer sowie den Gasschlauch spätestens nach zehn Jahren wechseln muss und für die Einhaltung der Austauschfristen selbst verantwortlich ist. Falls der Grillhersteller in seiner Bedienungsanleitung kürzere Austauschfristen vorgibt, sind diese maßgeblich.
Lesen Sie aufmerksam die Bedienungsanleitung des Druckreglers und vor allem auch die des Gasgrills. Die Hersteller können durchaus kürzere Austauschfristen fordern, als es beispielsweise das DVGW-Arbeitsblatt G 612 fordert.
Prüfung – Bestandteil der G 612
Ebenfalls Bestandteil der G 612 ist seit 2017 die detaillierte Prüfung der Flüssiggasanlage. Die technische Regel unterscheidet zwischen drei Anlässen:
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Prüfung vor jeder Inbetriebnahme
Wiederkehrende Prüfung
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Dieser Anlass umfasst eine Sichtprüfung, die wiederum folgende Bestandteile hat:
Korrekte Aufstellung der Gasflasche und der Geräte
Keine Zündquellen
Korrekte Installation und Zustand der Anlagenkomponenten
Austausch der Komponenten fällig?
Zudem muss der Betreiber die Dichtheit der Anlage sowie die korrekte Funktion der Brenner des Geräts prüfen.
Prüfung vor jeder Inbetriebnahme
Jedes Mal, bevor Sie den Grill anwerfen, sollten Sie die gesamte Anlage auf Dichtheit prüfen. Das sollte man insbesondere machen, wenn man den Grill über einige Stunden hinweg, eventuell sogar über Nacht betreibt. Ein Thema beispielsweise für Griller, die Pulled Pork lange bei kleiner Temperatur zubereiten und den Grill nachts nicht beaufsichtigen können.
Wiederkehrende Prüfung
Die wiederkehrende Prüfung umfasst dieselben Schritte wie die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme: Sicht-, Dichtheits- und Brennerfunktionsprüfung. Sie sollte in einem regelmäßigen Turnus (zum Beispiel alle zwei Jahre) vom Fachmann gemacht werden.
Hinter den Beiträgen stehen Fachautoren aus den Bereichen Flüssiggas, Heizöl, flüssige Medien, Tankmanagement und Sicherheitstechnik, die ihr Wissen aus Produktmanagement, Entwicklung, technischer Kundenbetreuung, Schulung und Normungsarbeit einbringen.
Die Mitglieder des Redaktionsteams verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Planung, Anwendung und Weiterentwicklung technischer Lösungen für die sichere Versorgung mit Flüssiggas und flüssigen Brennstoffen. Mehrere Autoren engagieren sich in Fachgremien und Arbeitskreisen des DVGW, DVFG und der figawa sowie in nationalen und europäischen Normungsausschüssen. Zum Team gehören unter anderem Sachkundige nach G 607 und G 608, Befähigte Personen nach TRF sowie Experten, die an der Entwicklung und Bewertung technischer Regelwerke und Branchenstandards mitwirken.
Neben Informationen zu Produkten und Lösungen von GOK vermittelt die Redaktion insbesondere Wissen rund um Sicherheit, Vorschriften, Wartung, Betrieb und zukünftige Technologien im Bereich Flüssiggas und flüssige Medien.
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.