Die Dichtheitsprüfung von Kleinflaschenanlagen ist mittlerweile Bestandteil des DVGW-Arbeitsblatts G 612 und daher auch für Privatpersonen von Interesse. Wir zeigen in diesem Artikel, wie man dank des Manometers am Druckregler die Dichtheitsprüfung schnell, unkompliziert und quasi „nebenbei“ macht.
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Einige sehen das Manometer am Druckregler fälschlicherweise als Füllstandsanzeige der Gasflasche an. Das ist es aber definitiv nicht. In erster Linie ist es dazu da, um den Druck, der in der Gasflasche herrscht, zuverlässig anzuzeigen. Hat das Manometer zwei Zeiger, einen schwarzen und einen roten, kann der Anwender darüber hinaus die Benutzung seiner Flüssiggasanlage schnell und komfortabel sehr sicher machen.
Die gesamte Anlage auf Dichtheit prüfen, ohne hochtrabende technische Gerätschaften, total unkompliziert, schnell und in der Zwischenzeit sogar noch etwas anderes machen. Klingt unrealistisch? Geht aber dennoch, dank eines am Druckregler integrierten Manometers. Wir spielen das mal an folgendem Szenario durch:
Beispielszenario
Die Gartenparty ist in vollem Gange, allerdings ist die Sonne weg und in der nächsten Stunde wird es deutlich kühler. Während der Gastgeber noch die letzten Steaks auf dem Gasgrill kross brät, schließt seine Frau bereits die Gasflasche an den Terrassenstrahler an.
Dichtheitsprüfung mit Manometer und rotem Zeiger
Mit maximal drei zusätzlichen Handgriffen macht sie eine Dichtheitsprüfung der gesamten Flüssiggasanlage am Terrassenstrahler und kann in der Zwischenzeit noch genüsslich ihr Steak essen. Wir zeigen, wie´s genau vonstattengeht:
Alle Absperrarmaturen am Terrassenstrahler schließen
Ventil an der Gasflasche langsam öffnen
Schauglas des Manometers mit dem aufgedruckten roten Zeiger auf die exakt gleiche Position des schwarzen Zeigers drehen. Der schwarze Zeiger markiert den tatsächlichen Druck
Ventil an der Gasflasche wieder schließen und zwei Minuten warten, damit sich ein eventueller Temperaturausgleich einstellt ⇒ Zeit nutzen, um den Teller mit Steak und Salaten zu bestücken
Gegebenenfalls roten Zeiger auf die veränderte Position des schwarzen Zeigers nachstellen
Dann die Prüfzeit von zehn Minuten einhalten ⇒ Zeit nutzen, um gemütlich zu essen
Die Dichtheitsprüfung lässt sich dank Manometer mit rotem Zeiger durchführen.
Die eine oder andere Stelle müssen wir vielleicht noch ein wenig genauer erklären. Daher zu 3.: Das Manometer hat einen schwarzen Zeiger, der den tatsächlichen Druck in der Gasflasche anzeigt. Den roten Zeiger hingegen kann der Gastgeber manuell verändern, da er auf dem Schauglas des Manometers aufgedruckt ist. Durch Drehen lässt er sich auf die exakt selbe Position wie der schwarze Zeiger bringen.
Zu 4.: Das Flüssiggas ist nun gewissermaßen in der Anlage eingeschlossen. Aufgrund der Umgebungstemperatur oder starker Sonneneinstrahlung sollte man jedoch die zwei Minuten warten, damit sich ein Temperaturausgleich im Gas einstellen kann.
Größere Abweichung? Lecksuche!
Sollte innerhalb dieser zwei Minuten der schwarze vom roten Zeiger aufgrund eben jener Temperaturunterschiede wegdriften, einfach den roten Zeiger wieder auf die Position des schwarzen bringen (zu 5.).
Sind roter und schwarzer Zeiger nach zehn Minuten noch immer auf der gleichen Position, ist die Anlage komplett dicht sowie bereit zur Nutzung. Bei einer größeren Abweichung sollten Sie die Dichtheitsprüfung nochmals wiederholen beziehungsweise direkt mit Lecksuchspray auf die Suche nach der undichten Verbindung gehen.
Dichtheitsprüfung mit Manometer ohne rotem Zeiger
Übrigens kann man die Flüssiggasanlage auch auf Dichtheit prüfen, wenn das Manometer nur einen schwarzen Zeiger hat:
Alle Absperrarmaturen am Terrassenstrahler schließen
Ventil an der Gasflasche langsam öffnen
Stellung des schwarzen Zeigers (Anzeige des aktuellen Flaschendrucks) manuell markieren
Ventil an der Gasflasche wieder schließen und zwei Minuten warten, damit sich ein eventueller Temperaturausgleich einstellt
Gegebenenfalls manuelle Markierung auf die veränderte Position des schwarzen Zeigers nachstellen
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.