Die Kombination aus unkontrolliert austretendem Flüssiggas und Feuer ist eine äußerst explosive Mischung. Um Betreiber vor Schlimmerem zu bewahren, gibt es die thermische Absperreinrichtung „T“ (TAE). Ein spezieller Mechanismus schließt die Gaszufuhr, wenn eine gewisse Temperatur überschritten wird.
Wozu benötige ich eine thermische Absperreinrichtung „T“ (TAE)?
Es ist eines der schlimmsten Szenarien, die man sich ausmalen kann: Die Firmenhalle oder das Privatgebäude steht in Flammen und der Betreiber kann die Gaszufuhr nicht schließen. Zwangsläufig droht das Feuer auf die Flüssiggasanlage überzugreifen; Ausmaß und Schäden wären verheerend, sollte es zu einer Explosion kommen. Eine thermische Absperreinrichtung verhindert den unkontrollierten Gasaustritt der nachfolgenden Armaturen und schützt vor größeren Schäden.
Die thermische Absperreinrichtung „T“, kurz: TAE, kommt vor unterschiedlichen Armaturen, beispielsweise Kugelhähnen und Einschraubverschraubungen, zum Einsatz sowie vor Druckreglern. Die TAE ist teilweise in den Anlagenkomponenten integriert, kann aber auch einzeln in der Leitung verbaut sein (siehe Produktbeispiele am Ende des Beitrags).
Schmelzpunkt
Die TAE funktioniert folgendermaßen: Bei einer Temperatur von circa 100 Grad Celsius beginnt ein Lotwerkstoff im Inneren der Armatur zu schmelzen. Ist der Lotwerkstoff in den flüssigen Zustand übergegangen, löst danach ein vorgespannter Schließkegel aus und unterbricht die Gaszufuhr.
Mit diesem Mechanismus kann beispielsweise der Betreiber einer Flaschenanlage verhindern, dass Gas austritt, wenn Komponenten einer Flüssiggasanlage aufgrund eines Brands schmelzen.
Austausch nach Auslösen
Nachdem die thermische Absperreinrichtung einmal ausgelöst hat, muss der Anwender sie austauschen. Der Schließkegel lässt sich danach nicht wieder spannen.
Unter anderem diese Produkte schützen Sie vor unkontrolliertem Gasaustritt, wenn zum Beispiel ein Feuer ausbrechen sollte:
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.