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Wie kann ich die Funktionsfähigkeit vom Grenzwertgeber prüfen?

20. November 2017/in Flüssige Medien & Tankmanagement, Füllstandskontrolle & Sicherheit, Rund um die Heizölanlage

An sich ist die Überfüllung eines Heizöltanks ausgeschlossen. Zunächst muss der Tankwagenfahrer den Freiraum ermitteln; das kann er beispielsweise über die SmartBox® machen. Anhand dieses Werts weiß der Mineralölhändler, wie viel Liter Heizöl in den Tank passen. Sollte er sich verkalkuliert haben oder die Füllstandsanzeige zeigte nicht korrekt an, schützt (de facto) trotzdem der Grenzwertgeber. Aber wie gewährleistet man, dass der Grenzwertgeber auch sicher anspricht, wenn es mal darauf ankommt? Weiterlesen

https://www.gok-blog.de/wp-content/uploads/2017/11/Titelbild-GWG_Pruefgeraet.jpg 375 675 GOK Media https://www.gok-blog.de/wp-content/uploads/2020/10/GOK-BLOG-Logo.svg GOK Media2017-11-20 07:00:342024-10-30 08:43:50Wie kann ich die Funktionsfähigkeit vom Grenzwertgeber prüfen?

Kann ich 30 mbar-Gasgeräte betreiben, wenn die Gasanlage von Caravan oder Wohnmobil 50 mbar hat?

6. November 2017/in Caravaning & Camping, Flüssiggas Freizeit

Brandneue Wohnwagen oder Wohnmobile sind mittlerweile immer mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet, deren Betriebsdruck bei 30 mbar (Millibar) liegt. Das ist in einer Norm geregelt, die für Mitgliedsländer der EU bindend ist – die EN 1949. Dementsprechend sind die meisten Gasgeräte für die Freizeitfahrzeuge, wie Boiler, Gasgrill, Kocher oder Heizungen auch für den Nenndruck von 30 mbar ausgelegt. Was aber, wenn die Gasanlage noch mit 50 mbar läuft? Weiterlesen

https://www.gok-blog.de/wp-content/uploads/2017/11/Titelbild-Caravan_23.jpg 324 675 GOK Media https://www.gok-blog.de/wp-content/uploads/2020/10/GOK-BLOG-Logo.svg GOK Media2017-11-06 07:00:182024-10-30 08:45:02Kann ich 30 mbar-Gasgeräte betreiben, wenn die Gasanlage von Caravan oder Wohnmobil 50 mbar hat?
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Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.

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