• DE
  • EN
  • Flüssiggas Freizeit
  • Flüssiggas Alltag
  • Flüssige Medien & Tankmanagement
  • Allgemeines
  • Über GOK
  • Produktvertrieb
  • Menü Menü
  • DE
  • EN
Suche
Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Flüssige Medien & Tankmanagement3 / Füllstandskontrolle & Sicherheit4 / Wie erhalte ich einen prüfbaren Trockenlaufschutz bei AdBlue®-Anlagen?...
Ein Trockenlaufschutz/Produktmangelsicherung ist wichtig für AdBlue-Anlagen, insbesondere wenn diese eine Eichung benötigen. Dann muss der Trockenlaufschutz auch prüfbar sein.

Wie erhalte ich einen prüfbaren Trockenlaufschutz bei AdBlue®-Anlagen?

24. März 2022/in Flüssige Medien & Tankmanagement, Füllstandskontrolle & Sicherheit
Ungefähre Lesedauer: 4 Minuten

Es ist der Albtraum eines jeden Tankstellen- oder Tankanlagenbetreibers. Der Tank mit AdBlue® ist leer, die Pumpe zieht Luft und könnte dadurch Schaden nehmen und/oder Abrechnungen verfälschen. Ein solches Szenario verhindert ein Trockenlaufschutz, auch als Produktmangelsicherung bekannt. Mit dem elektronischen Inhaltsanzeiger SmartBox 2 von GOK kann eine solche Produktmangelsicherung realisiert werden, die zudem mit einfachen Mitteln prüfbar ist. Dies ist seit Anfang 2022 Voraussetzung für die Eichung einer solchen Tankanlage!

Eigentlich – und die Betonung in diesem Satz liegt auf „Eigentlich“ – passiert es selten, dass ein Tank mit einem flüssigen Medium leerfährt und die Förderpumpe Luft saugt. Die meisten Betreiber haben den Füllstand im Blick; entweder indem sie elektronische oder mechanische Füllstandsanzeiger eingebaut haben (die sie im besten Fall noch aus der Ferne überwachen können) oder indem sie sich selbst regelmäßige Intervalle der Sichtprüfung auferlegt haben.

Dennoch: Es kann immer mal etwas Unvorhergesehenes passieren und die üblichen Mechanismen greifen nicht. Deshalb ist ein sogenannter Trockenlaufschutz, insbesondere bei kommerziell genutzten Tankstellen und Tankanlagen, gefordert.

Inhaltsverzeichnis

  • Trockenlaufschutz mit SmartBox 2
  • Spezialfall Eichung AdBlue®-Anlage
  • Alle AdBlue®-Anlagen betroffen?
  • Prüfung Trockenlaufschutz
  • Zulassung notwendig?

Trockenlaufschutz mit SmartBox 2

So ein Sicherheitsmechanismus ist auch relativ leicht, beispielsweise mit dem elektronischen Füllstandsanzeiger SmartBox 2, realisiert. Damit lassen sich flüssige Medien wie zum Beispiel AdBlue®, Heizöl, Diesel oder Wasser in drucklosen Tanks überwachen.

Die SmartBox 2 verfügt über zwei potenzialfreie Relaiskontakte mit frei wählbaren Schaltpunkten. Welche Vorteile das hinsichtlich eines Trockenlaufschutzes/Produktmangelsicherung bietet, beschreiben wir in einem Beispiel.

Nehmen wir an, dass ein Betreiber einer AdBlue®-Anlage die Förderpumpe seiner Tankanlage davor schützen möchte, Luft zu ziehen, weil der Tank leer ist. Wird die Pumpe nun über diese potentzialfreien Relaiskontakte angesteuert, so wird sichergestellt, dass sie nicht mehr fördert, wenn zum Beispiel der Tankinhalt 10 Prozent des Gesamtvolumens  unterschreitet. Setzt der Betreiber den zweiten Schaltpunkt auf 15 Prozent, nimmt die Pumpe den Betrieb erst wieder auf, sobald der Tankinhalt eben jenen Wert überschreitet – nach beziehungsweise während der Betankung.

Betreiber von AdBlue-Tankanlagen oder AdBlue-Tankstellen können mit der SmartBox 2 einen prüfbaren Trockenlaufschutz realisieren. Der elektronische Inhaltsanzeiger stoppt die Förderpumpe bei Unterschreiten eines definierten Füllstands. Die Prüfung ist sehr simpel.

Betreiber von AdBlue®-Tankanlagen oder AdBlue®-Tankstellen können mit der SmartBox 2 einen prüfbaren Trockenlaufschutz realisieren. Der elektronische Inhaltsanzeiger stoppt die Förderpumpe bei Unterschreiten eines definierten Füllstands. Die Prüfung ist sehr simpel.
Bild von Waid1995 auf Pixabay

Spezialfall Eichung AdBlue®-Anlage

Seit 2014 gibt es sie bereits, aber erst seit Anfang 2022 rückt sie wirklich in den Fokus: die Mess- und Eichverordnung (MessEV). Die Eichämter in Deutschland führen seit 2022 nur noch eine Eichung der AdBlue®-Anlage durch, wenn selbige über eine Produktmangelsicherung, sprich: einen Trockenlaufschutz, verfügt, die während der Eichung mit einfachen Mitteln prüfbar ist. Grund für die Änderung in 2022 ist, dass die Eichämter die MessEV nun anders interpretieren.

Das heißt konkret: Wer bei der AdBlue®-Anlage auf eine Eichung angewiesen ist, braucht zwangsläufig zum Beispiel die SmartBox 2, mit der diese einfach prüfbare Produktmangelsicherung realisiert werden kann.

Alle AdBlue®-Anlagen betroffen?

Nein, es sind nicht alle Anlagen davon betroffen. Nur Anlagen, die einer kommerziellen Nutzung unterliegen, also zum Beispiel Tankstellen, brauchen zwingend einen prüfbaren Trockenlaufschutz; eben jene Anlagen, die auch eine Eichung benötigen.

Nicht betroffen von dieser Pflicht sind unter anderem rein innerbetrieblich genutzte AdBlue®-Tankanlagen, zum Beispiel in Speditionen, um die eigene Flotte mit AdBlue® zu versorgen. Ob eine Produktmangelsicherung (Trockenlaufschutz) nicht dennoch sinnvoll ist für die eigene Anlage, müssen Betreiber nicht-kommerzieller Anlagen für sich selbst entscheiden.

Tankstellen mit einer AdBlue-Tankanlage benötigen definitv eine Eichung und daher auch einen prüfbaren Trockenlaufschutz, auch Produktmangelsicherung genannt.

Tankstellen mit einer AdBlue®-Tankanlage benötigen definitv eine Eichung und daher auch einen prüfbaren Trockenlaufschutz, auch Produktmangelsicherung genannt.

Prüfung Trockenlaufschutz

Vorangegangen war immer die Rede von einem „prüfbaren Trockenlaufschutz“ bzw. einer „prüfbaren Produktmangelsicherung“. Wie aber sieht so eine Prüfung aus und wer prüft? Uns liegen Informationen von mehreren deutschen Eichämtern vor, wonach eine ganz simple Funktionsprüfung genügt. Bezogen auf das System mit der SmartBox 2 bedeutet das: Einfach die Messsonde aus der Flüssigkeit herausziehen. Das simuliert gewissermaßen einen Leerstand des Tanks und die Förderpumpe muss in der Folge den Betrieb einstellen.

Zum einen prüft diese Funktion natürlich der Abgesandte des Eichamts, der schlussendlich auch für die Eichung zuständig ist. Zum anderen würden wir empfehlen, dass die Betreiber selbst von Zeit zu Zeit die Produktmangelsicherung durch einen Fachbetrieb überprüfen lassen.

Zulassung notwendig?

Obwohl es sehr häufig bei technischen Geräten einer speziellen Zulassung bedarf, ist es in diesem Fall anders gelagert. Im Kontext der prüfbaren Produktmangelsicherung (Trockenlaufschutz) braucht es keine spezifische Zulassung, beispielsweise des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik).

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Reddit
  • Per E-Mail teilen
https://www.gok-blog.de/wp-content/uploads/2022/03/Trockenlaufschutz-Produktmangelsicherung-bei-AdBlue-Anlagen-GOK-Blog.jpg 324 675 GOK Media https://www.gok-blog.de//wp-content/uploads/2020/10/GOK-BLOG-Logo.svg GOK Media2022-03-24 07:30:492022-03-24 10:57:28Wie erhalte ich einen prüfbaren Trockenlaufschutz bei AdBlue®-Anlagen?
Das könnte Dich auch interessieren
Warum muss ich die Flüssiggasanlage des Caravans oder Reisemobils alle zwei Jahre überprüfen lassen?
Kann ich die SmartBox als Grenzwertgeber oder Überfüllsicherung einsetzen?
Wie prüfe ich den Grenzwertgeber in einem Batterietanksystem?
Welche Funktionen hat die Senso4s-App?
Wofür ist der Kapillarschlauch im Kabel der Pegelsonde zur SmartBox gut?
Wie lange kann ich die SmartBox stromlos belassen?
  • Suche

  • Filtern

  • Kategorien

  • Alle Filter zurücksetzen
Ungefähre Lesedauer: 8 Minuten

Hinweis technische Anlage

Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.

GOK-BLOG-Logo-white

Regler- und Armaturen-Gesellschaft mbH & Co. KG

Anschrift

Obernbreiter Straße 2-18
97340 Marktbreit / Germany

Telefon: +49 9332 404-0
Telefax: +49 9332 404-49

E-Mail: info@gok.de
Web: www.gok.de

Schnellauswahl

  • Flüssiggas Freizeit
  • Flüssiggas Alltag
  • Flüssige Medien & Tankmanagement
  • Allgemeines
  • Über GOK
  • Produktvertrieb
  • Impressum
  • Bildquellen
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Einstellungen
Nach oben scrollen