Wenn es im Winter, Frühling oder Herbst kühler wird, greifen Camper zu Gasheizgeräten, um ihr Vorzelt vom Caravan beziehungsweise Wohnmobil zu beheizen. Dabei stellt sich die Frage, ob das überhaupt erlaubt ist.
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Wenn es im Winter, Frühling oder Herbst kühler wird, greifen Camper zu Gasheizgeräten, um ihr Vorzelt vom Caravan beziehungsweise Wohnmobil zu beheizen. Dabei stellt sich die Frage, ob das überhaupt erlaubt ist.
Speziell die Dauer- und Wintercamper greifen bei sinkenden Temperaturen gerne zum Gasheizgerät, damit es auch im Vorzelt schön mollig warm ist. Aber: Ist das überhaupt erlaubt? Eine knifflige Frage mit keiner eindeutigen Antwort.
Normalerweise definiert das Arbeitsblatt G 607 (A) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), was bei Flüssiggasanlagen für Caravan und Wohnmobil gilt. Da solche Gasheizgeräte aber mobil sind und nicht fest im Fahrzeug installiert, gilt ein anderes Arbeitsblatt des gleichen Vereins: das G 612 (A). Dieses regelt den Betrieb von Flüssiggasanlagen im Freien (Definition „im Freien“: Bereich mit unbegrenztem Luftaustausch).
Nach dem speziellen Anwendungsfall, Betrieb von Heizgeräten im Vorzelt, werden Sie aber vergebens in dem technischen Regelwerk suchen. Ergo: Der Einsatz solcher mit Flüssiggas (Propan, Butan) betriebenen Heizgeräte ist an sich nicht verboten, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. Das Arbeitsblatt verweist in einer Anmerkung vielmehr auf die Vorgaben des Geräteherstellers.
Diese finden Sie normalerweise in der mitgelieferten Montage- und Bedienungsanleitung. Häufig entdecken Sie darin die Aussage, dass wenn Sie das Gerät in geschlossenen Räumen einsetzen, diese wiederum ausreichend gut belüftet sein müssen. Das ist gerade beim Beheizen eines Vorzeltes eigentlich widersinnig, denn je besser das Vorzelt belüftet ist, desto schwieriger ist es auf Temperatur zu bringen.
Was aber bedeutet „gut belüftet“? Das hängt wiederum ganz von den Angaben des Herstellers in der Montage- und Bedienungsanleitung ab. Deshalb: Studieren Sie diese genau. Oftmals steht darin auch geschrieben, dass der Einsatz in geschlossenen Räumen komplett untersagt ist. Allerdings lässt sich aus unserer Sicht nicht endgültig klären, ob ein Vorzelt als geschlossener Raum gilt.
Zudem sollten Sie darauf achten, dass in der Anlage eine Sauerstoffmangelsicherung eingebaut ist. Heizgeräte verbrauchen immer Sauerstoff. Sinkt der Sauerstoffanteil der Luft in einem Raum auf ein bedrohliches Maß, sperrt diese Sicherheitseinrichtung die Gaszufuhr zum Gerät.
Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.