Zum Inhalt springenZum Footer springen

Wann muss ich Gasschläuche aus Edelstahl in Flüssiggasanlagen tauschen?

Kategorie: Haushalt & Gewerbe

Neben den allseits bekannten orangefarbenen Schlauchleitungen aus Gummi oder Kunststoff für Flüssiggasanlagen gibt es solche aus Edelstahl oder metallumflochtene Wellrohre.

Da die Regularien eine Austauschfristen bei den herkömmlichen Gasschläuchen vorschreiben, stellt sich die Frage, ob diese auch für solche aus Edelstahl gilt?

Um zum Beispiel einen Gasherd im Haushalt oder in einer Großküche mit Gasflasche beziehungsweise Druckminderer zu verbinden, werden teilweise Schlauchleitungen aus Edelstahl (Metallwellschlauch, Edelstahlwellschlauch) beziehungsweise metallumflochtene Wellrohre eingesetzt. Da stellt sich die Frage, ob für diese auch die übliche Austauschfrist gilt.

Nach wie vor dominiert der orangefarbene Gasschlauch in Flüssiggasanlagen mit Propan, Butan und deren Gemische. Diese Schlauchleitungen sind entweder aus Gummi oder Kunststoff gefertigt und prinzipiell sehr langlebig – trotz teils sehr intensiver und strapaziöser Nutzung.

So sehen die allseits bekannten Standard-Schlauchleitungen für Propan und Butan aus: links die Variante aus Gummi, rechts aus Kunststoff.
So sehen die allseits bekannten Standard-Schlauchleitungen für Propan und Butan aus: links die Variante aus Gummi, rechts aus Kunststoff.

Austauschfrist herkömmliche Schläuche

Nichtsdestotrotz sind sie ein Verschleißteil, unterliegen daher einer gewissen Alterung und müssen in regelmäßigen Abständen getauscht werden, um das Gefahrenpotenzial durch Gasaustritt zu minimieren. Für den Haushaltsbereich definieren die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) die Austauschfrist für Gasschläuche (Schlauchleitung). Nach zehn Jahren ab Herstelldatum (siehe Aufdruck oder Schlauchanhänger) müssen die Schläuche raus, so die TRF! Für den gewerblichen Bereich gibt die gültige DGUV 110-010 eine Austauschfrist von zehn Jahren vor.

Das könnte Sie auch interessieren

Weitere hilfreiche Inhalte zum Thema entdecken.

Zu den verwandten Beiträgen

Austauschfrist für Edelstahlschlauch?

Neben den orangefarbenen Schlauchleitungen aus Gummi und Kunststoff sind solche aus Edelstahl für Flüssiggasanlagen geeignet und verwendbar. GOK bietet diese unter anderem als Bestandteil eines Sets zum Anschluss vom Gasherd an oder als sogenannten Allgasschlauch für die Gassteckdose. Spätestens nach zehn Jahren stellt sich natürlich die Frage, ob die Austauschfristen aus den TRF auch für die Gasschläuche aus Edelstahl gelten. Die kurze Antwort lautet: Nein!

Unterschiedliche Normen

Etwas ausführlicher: Die TRF fordern den Austausch von Schlauchleitungen, die nach DIN 4815-2 oder DIN 16436-2 gefertigt sind; dazu zählen insbesondere die orangefarbenen Schläuche aus Gummi und Kunststoff. Schlauchleitungen aus Edelstahl, genauer gesagt: metallumflochtene Wellrohre, sind in der DIN 3384 oder DIN 14800 definiert. Die TRF schreiben für diese Gattung von Schläuchen keine Austauschfrist vor.

Das hängt natürlich auch mit dem Unterschied im Werkstoff zusammen. Während Materialien wie Gummi oder Kunststoff Alterung und Verschleiß unterliegen, ist Edelstahl nicht oder lediglich bedingt alterungsanfällig. Die Vorgaben des jeweiligen Herstellers sind dabei trotzdem verbindlich und zu beachten, falls es welche gibt.

Solche Alterungserscheinungen treten bei einem Gasschlauch aus Edelstahl oder einem metallumflochtenen Wellrohr natürlich nicht auf. Deshalb existiert keine Austauschfrist für derartige Leitungen.
Solche Alterungserscheinungen treten bei einem Gasschlauch aus Edelstahl oder einem metallumflochtenen Wellrohr natürlich nicht auf. Deshalb existiert keine Austauschfrist für derartige Leitungen.

Zusammenfassung – Fazit

Das heißt unter dem Strich, dass die orangefarbenen Schlauchleitungen aus Gummi oder Kunststoff nach zehn Jahren raus müssen aus den Flüssiggasanlagen im Haushalt und im gewerblichen Bereich. Gasschläuche aus Edelstahl unterliegen keiner Austauschfrist und müssen demzufolge nur ausgewechselt werden, wenn Nutzer oder Fachmann einen Defekt feststellen.

Da Edelstahl selbstredend als Rohstoff deutlich teurer und in der Bearbeitung aufwendiger  ist als Gummi oder Kunststoff, unterscheiden sich die Verkaufspreise der einzelnen Produkte. Anwender haben nun die Wahl – GOK hat beide Lösungen im Programm. 

Autor

Beitrag teilen

Weiterführende Beiträge

Dies könnte auch interessant sein

Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.