Lebensmittel müssen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet sein. Oft erreicht uns die Frage, ob es etwas Vergleichbares für Schlauchleitungen von GOK gibt? Es existieren zwar klar geregelte Fristen, allerdings kein Mindesthaltbarkeitsdatum.
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Gasschläuche – auch Schlauchleitungen genannt – sind ein zentrales Bauteil in jeder Flüssiggasanlage – egal ob beim Camping, am Grill, im Garten oder im gewerblichen Einsatz. Doch viele Nutzer wissen nicht, dass diese Schläuche nicht unbegrenzt haltbar sind.
Materialalterung, UV-Einstrahlung und mechanische Belastung können mit der Zeit zu Rissen oder Porosität führen, die im schlimmsten Fall gefährliche Undichtigkeiten verursachen können. Nationale Vorschriften wie z.B. DVGW-Regeln oder europäische Normen geben klare Austauschfristen vor, um die Sicherheit zu gewährleisten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie lange ein Gasschlauch verwendet werden darf, welche Unterschiede es zwischen privater und gewerblicher Nutzung gibt, woran Sie Verschleiß erkennen – und wie Sie Ihre Flüssiggasanlage durch rechtzeitigen Austausch sicher betreiben.
Warum die Haltbarkeit von Gasschläuchen begrenzt ist
Gasschläuche bestehen in der Regel aus mehreren Schichten – einer Gummi- oder thermoplastischen Innenschicht sowie einer Gummi- oder Kunststoff-Außenhaut. Das sorgt für Flexibilität, ist aber auch nicht vor klassischen Alterungsprozessen gefeit. Mit der Zeit verändern sich die Materialeigenschaften, denn Gasschläuche können hohen Belastungen ausgesetzt sein, wie zum Beispiel:
UV-Strahlung: Direkte Sonneneinstrahlung zersetzt die oberste Schicht und lässt den Schlauch ausbleichen, erhärten und verspröden.
Witterungseinflüsse: Regen, Frost und große Temperaturschwankungen setzen dem Material zu.
Mechanische Belastung: Knicken, Scheuern, zu hoher Druck oder Zugbelastungen verursachen Mikrorisse und Abnutzung.
Je nachdem welchen äußeren Einflüssen die Schlauchleitung ausgesetzt war, kann es durchaus sein, dass sie bereits nach fünf Jahren so aussieht.
Selbst wenn ein Schlauch äußerlich unbeschädigt wirkt, können im Inneren bereits Materialschäden vorhanden sein. Deshalb ist die Haltbarkeit von Gasschläuchen begrenzt – unabhängig von der Häufigkeit der Nutzung. Und klar ist: Je älter der Schlauch, desto stärker steigt der Grad der Alterung.
Vorschriften und Normen zur Gasschlauch-Haltbarkeit
Die Haltbarkeit von Gasschläuchen ist nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtliche Frage. Wobei das eine nahezu unweigerlich mit dem anderen zusammenhängt. In Deutschland – und vielen weiteren Ländern auch – gibt es klare Vorgaben, die sich vor allem auf die Technische Regel Flüssiggas (TRF) sowie auf die DVGW-Arbeitsblätter und Unfallvorschriften wie die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stützen. Für Gasschläuche gelten unter anderem:
DVGW-Regeln: Diese legen fest, dass Gasschläuche regelmäßig geprüft und nach einer bestimmten Nutzungsdauer ausgetauscht werden müssen – selbst, wenn keine sichtbaren Schäden vorhanden sind.
Europäische Normen (z. B. EN 16436): Sie definieren Materialanforderungen, Druckbeständigkeit und Prüfverfahren für Flüssiggasschläuche – eher relevant für Hersteller.
Unterschiede zwischen privater und gewerblicher Nutzung: Im privaten Bereich (z. B. Camping, Grillbetrieb) gelten teils andere Austauschintervalle als in gewerblichen Anwendungen. Gewerbliche Nutzer sind in der Regel zu kürzeren Prüf- und Austauschfristen verpflichtet, da die Belastung der Schläuche höher ist und strengere Sicherheitsauflagen bestehen.
Diese Regelwerke sorgen dafür, dass Gasschläuche nur innerhalb ihrer sicheren Lebensdauer betrieben werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern kann im Schadensfall auch haftungsrechtliche Probleme bekommen.
Austauschfristen im Überblick
Die empfohlene Nutzungsdauer eines Gasschlauchs hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere von der Art der Nutzung, den Umgebungsbedingungen und den geltenden Vorschriften. Grundsätzlich gilt:
Privater Einsatz im Freien DVGW-Arbeitsblatt G 612 (Camping, Grill, Garten): Betreiber müssen den Gasschlauch/die Gasschläuche alle 10 Jahre tauschen, auch wenn keine sichtbaren Schäden vorhanden sind. Bei auffälligen Mängeln durch starke Beanspruchung muss der Schlauch sofort ersetzt werden.
Privater Einsatz im Haus DVGW-TRF: Schläuche müssen alle 10 Jahre gegen neue getauscht werden.
Caravaning nach DVGW-Arbeitsblatt G 607: Hier ist ein Austauschintervall von 10 Jahren festgelegt. Die Schläuche müssen jedoch regelmäßig im Rahmen der Gasprüfung mindestens alle 2 Jahre kontrolliert werden.
Einsatz in Booten DVGW Arbeitsblatt G 608: Hier gilt eine Austauschfrist von 6 Jahren ab Herstelldatum.
Gewerbliche Nutzung DGUV Regel 110-010 (z. B. Gastronomie, Baugewerbe, Vereine): Auch hier gilt der Austausch nach spätestens 10 Jahren.
Ein sofortiger Austausch ist immer dann notwendig, wenn Undichtigkeiten, Risse, Quetschstellen oder poröse Stellen festgestellt werden – unabhängig vom Alter der Schlauchleitung.
Ganz wichtig zudem: Das Austauschintervall bezieht sich immer auf das Herstellungsdatum des Gasschlauchs und nicht auf den Zeitpunkt des Einbaus!
Verschleiß und Schäden erkennen
Ein Gasschlauch sollte regelmäßig visuell kontrolliert werden. Typische Anzeichen für Verschleiß oder Schäden sind:
Risse und Porosität: Feine Haarrisse oder poröse Oberflächen weisen auf Materialalterung hin.
Aufquellungen oder Blasenbildung: Können auf innere Materialschäden oder chemische Reaktionen hindeuten.
Verfärbungen: Starke Ausbleichungen durch UV-Einwirkung oder dunkle Flecken durch Hitzeeinwirkung oder Brand.
Mechanische Beschädigungen: Quetschungen, Knicke oder Scheuerstellen, die die Festigkeit des Schlauchs beeinträchtigen.
Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn der Schlauch ungewöhnlich riecht (Gasgeruch) oder ein zischendes Geräusch wahrnehmbar ist. In solchen Fällen muss der Betrieb sofort eingestellt und der Schlauch ersetzt werden.
Gasschlauch prüfen und wechseln – Schritt für Schritt
Ein sicherer Betrieb einer Flüssiggasanlage setzt voraus, dass der Gasschlauch regelmäßig überprüft und bei Bedarf fachgerecht gewechselt wird.
Sichtprüfung: Kontrollieren Sie den Schlauch auf äußere Schäden, Verfärbungen, Knicke oder poröse Stellen.
Dichtheitsprüfung: Mithilfe von Lecksuchspray oder Seifenlauge alle Verbindungen bei geöffnetem Gasventil (unter Betriebsruck) absprühen. Bilden sich weitere Blasen, liegt eine Undichtigkeit vor.
Schlauch demontieren: Gaszufuhr schließen, Überwurfmuttern, Verschraubungen oder ggf. Schnellkupplung lösen.
Neuen Schlauch kaufen und montieren:Schlauch gemäß Anforderungen im Fachhandel besorgen. Dichtflächen sauber halten, neuen Schlauch spannungsfrei verlegen und Anschlüsse fest anziehen, aber nicht überdrehen (Montage- und Bedienungsanleitung beachten).
Abschließende Prüfung: Erneut eine Dichtheitsprüfung durchführen, um die korrekte Montage und die Dichtheit der Verbindungen zu bestätigen.
Mit dem gelben Anhänger an der Schlauchleitung von GOK haben Anwender immer im Blick, wann der nächste Tausch fällig ist.
Wer unsicher ist oder gewerblich genutzte Anlagen nach DGUV Regel 110-010 betreibt, sollte den Schlauchwechsel von einem zugelassenen Fachbetrieb durchführen lassen.
Jede Veränderung einer Flüssiggasanlage und jeder Austausch von Komponenten erfordert eine erneute Prüfung mit Anpassung der Dokumentation.
Fazit
Gasschläuche sind sicherheitsrelevante Bauteile, die einer begrenzten Lebensdauer unterliegen. Unabhängig vom äußeren Zustand muss nach den geltenden Vorschriften regelmäßig ein Austausch erfolgen – im privaten Bereich in der Regel nach 10 Jahren, im gewerblichen Umfeld oft früher. Witterung, UV-Strahlung und mechanische Belastung verkürzen die Haltbarkeit zusätzlich. Wer seinen Schlauch regelmäßig kontrolliert, Verschleiß rechtzeitig erkennt und Austauschintervalle einhält, sorgt nicht nur für die eigene Sicherheit, sondern verhindert auch teure Folgeschäden.
Empfehlung: Prüfen Sie Ihren Gasschlauch vor jeder Inbetriebnahme, mindestens einmal jährlich, führen Sie eine Dichtheitsprüfung durch und ersetzen Sie ihn sofort bei Beschädigungen – unabhängig vom Alter.
Hinter den Beiträgen stehen Fachautoren aus den Bereichen Flüssiggas, Heizöl, flüssige Medien, Tankmanagement und Sicherheitstechnik, die ihr Wissen aus Produktmanagement, Entwicklung, technischer Kundenbetreuung, Schulung und Normungsarbeit einbringen.
Die Mitglieder des Redaktionsteams verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Planung, Anwendung und Weiterentwicklung technischer Lösungen für die sichere Versorgung mit Flüssiggas und flüssigen Brennstoffen. Mehrere Autoren engagieren sich in Fachgremien und Arbeitskreisen des DVGW, DVFG und der figawa sowie in nationalen und europäischen Normungsausschüssen. Zum Team gehören unter anderem Sachkundige nach G 607 und G 608, Befähigte Personen nach TRF sowie Experten, die an der Entwicklung und Bewertung technischer Regelwerke und Branchenstandards mitwirken.
Neben Informationen zu Produkten und Lösungen von GOK vermittelt die Redaktion insbesondere Wissen rund um Sicherheit, Vorschriften, Wartung, Betrieb und zukünftige Technologien im Bereich Flüssiggas und flüssige Medien.
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Häufige Fragen zur Nutzung eines Gasschlauches
Im privaten und gewerblichen Bereich meist 10 Jahre.
In Deutschland sind dies unter anderem die DVGW-Arbeitsblätter G 607, G 608 und G 612, die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), DGUV-Vorschriften sowie europäische Normen wie EN 16436.
Typische Anzeichen sind Risse, poröse Stellen, Blasenbildung, Verfärbungen, Knicke, Gasgeruch oder Zischgeräusche.
Obwohl unterschiedliche Regelwerke gelten, gleichen sich die Austauschfristen von 10 Jahren ab Herstelldatum des Gasschlauchs.
Das Material wird hart und/oder spröde und kann undicht werden, wodurch Gefahren entstehen können.
Durch Sichtkontrolle und eine Dichtheitsprüfung unter Betriebsdruck mit Lecksuchspray oder Seifenlauge.
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Wo finde ich Bedienungsanleitungen zu GOK-Produkten?
Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.