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Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Flüssige Medien & Tankmanagement3 / Rund um die Heizölanlage4 / Was mache ich, wenn ich einen neuen Grenzwertgeber brauche?

Was mache ich, wenn ich einen neuen Grenzwertgeber brauche?

31. März 2016/in Flüssige Medien & Tankmanagement, Rund um die Heizölanlage
Ungefähre Lesedauer: 1 Minute

Wenn Sie einen neuen Grenzwertgeber gegen Überfüllen benötigen, müssen Sie etwas besonders beachten. Der Grenzwertgeber braucht einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis oder die CE-Kennzeichnung.

1508000Ältere Prüfbescheide oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Tanks enthielten die Auflage: „Der Tank/das Tanksystem ist mit einem für diese Tanks zugelassenen Grenzwertgeber auszurüsten.“ Die Zulassung für den Grenzwertgeber (Bild) war für den Anwendungsbereich konkreter Tanktypen eines Herstellers oder eines Tanks nach Norm bestimmt. Sprich: Der Hersteller des Tanks konnte am besten sagen, welchen speziellen Grenzwertgeber Sie für welchen Tanktyp als Austausch einsetzen dürfen.

Änderung in der Zulassung

Die derzeitigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und Leistungserklärungen für Grenzwertgeber geben keine entsprechend konkreten Tanktypen mehr vor. Demzufolge erfolgt die Verwendung von Grenzwertgebern unabhängig von bestimmten Tanktypen.

Das heißt wiederum: Beim Austausch von Grenzwertgebern an Tanks mit Prüfbescheiden oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen dürfen nunmehr alle Grenzwertgeber mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis oder CE-Kennzeichnung eingebaut werden.

Zwei simple Bedingungen existieren: 
  • Der Grenzwertgeber muss sowohl in den vorgesehenen Anschluss am Tank passen
  • als auch eine Sondenlänge haben, mit der das bisherige Einstellmaß wieder hergestellt werden kann und auch das dazugehörige Kontrollmaß ablesbar ist.

Eine Übersicht der verschiedenen Grenzwertgeber von GOK finden Sie auf unserer Website.

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