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Wie präsentiere ich GOK-Artikel am Point of Sale (POS) rechtskonform?

10. Juli 2017/in Allgemeines, Inside GOK
Ungefähre Lesedauer: 2 Minuten

Schon vor Jahren haben wir begonnen, den Fachhandel bei der Präsentation der GOK-Artikel zu unterstützen. Dabei haben wir  gewisse Entwicklungen im stationären Handel beobachten können. Gerade bezüglich der Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes stellten wir Ungereimtheiten fest.

Das Produktsicherheitsgesetz, kurz: ProdSG, setzt eine Fülle von Richtlinien der EU in nationales Recht um. Es „gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden“, so der genaue Wortlaut. Das Gesetz gilt also für nahezu alle Artikel, die Händler im Rahmen eines Gewerbes verkaufen.

ProdSG vs. GOK-Artikel

Im Zuge der Beobachtungen haben wir des Öfteren festgestellt, dass Druckregler, Schlauchleitungen, Schlauchbruchsicherungen etc. ohne Beachtung des Produktsicherheitsgesetzes am Point of Sale (kurz: POS; zu deutsch: Ort, an dem der Händler sein Warenangebot ausstellt) präsentiert wurden.

GOK-Artikel erhalten Fachhändler auch in einer speziellen Shop-Verpackung, die Teil eines Shop-Systems ist.

Hilft bei der ansehnlichen Präsentation der GOK-Artikel: das eigens konzipierte Shop-System.

Gesetzesverstoß

Oftmals verpacken Fachhändler vom Hersteller gelieferte Artikel komplett neu, was an sich noch kein Problem ist. Man sollte sich aber bewusst machen, dass sämtliche Herstellerpflichten im Rahmen des ProdSG auf den Fachhändler übergehen, wenn er die Waren aus der Originalverpackung nimmt und beispielsweise in eine eigene Umverpackung legt.

Die Schwierigkeiten entstehen dann, wenn auf der händlereigenen Verpackung die ursprünglich richtige Kennzeichnung verfälscht wird. Beispielsweise wenn sich die Angaben zu den Anschlüssen, Typbezeichnungen oder Leistungsdaten von der Originalkennzeichnung unterscheiden.

Weiterhin ist im Paragraph 3 festgelegt, dass – speziell bei sicherheitsrelevanten Bauteilen – dem Produkt eine Montage- und Bedienungsanleitung beiliegen muss. GOK liefert diese zwar mit, allerdings landet sie nicht selten beim Umverpacken im Papiermüll. Das stellt einen groben Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz dar!

  Wo finde ich Bedienungsanleitungen zu GOK-Produkten?

Schutz vor Beschädigung

Auch der Schutz der Ware an sich sollte gewährleistet sein. Die Anschlüsse an Druckreglern, Schlauchleitungen und Verbindungsteilen sind besonders schutzbedürftig. Das heißt: Eine Vielzahl der Produkte benötigt eine spezielle Verpackung. Diese soll einerseits optisch ansprechend sein und gleichermaßen die Artikel vor Beschädigung schützen. Nicht bei allen Waren, die die Händler umgepackt haben, war das der Fall.

GOK-Artikel müssen vom Fach- und Einzelhandel immer mit der Montage- und Bedienungsanleitung an den Endkunden verkauft werden.

Die Montage- und Bedienungsanleitung muss immer beim Produkt sein.

Vorteile nutzen

Alles in allem gewiss kein Zustand, der für uns und schon gar nicht für den Fachhandel von Dauer sein sollte. Deshalb haben wir ein Shop-System entwickelt, das vor allem geltendem Recht entspricht und darüber hinaus weitere Vorteile bietet.

  Wozu benötige ich den gelben Anhänger an GOK-Schlauchleitungen?

Dem Fachhandel bieten die Shop-Verpackungen Sicherheit sowie eine ansprechende und einheitliche Präsentation. Der Kunde erkennt sofort die Marke GOK wieder und weniger Müll schont die Umwelt. Unter dem Strich eine dreifache Win-Situation.

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