Warum 30 mbar-Gasdruckregler in Deutschland (fast) nie erlaubt sind
Immer wieder taucht die Frage auf: Warum darf ich meinen Gasgrill mit 30 mbar nicht einfach an eine deutsche Gasflasche anschließen? Die Antwort liegt in einem komplexen Zusammenspiel aus Technik, Normen und Sicherheitsvorgaben. Dieser Beitrag klärt auf, für wen 30 mbar überhaupt erlaubt ist – und warum in Deutschland fast immer 50 mbar gilt.
Ob Campingkocher aus Italien oder Gasgrill vom niederländischen Händler – viele Geräte aus dem Ausland sind für einen Betriebsdruck von 30 mbar ausgelegt. Doch in Deutschland stößt man mit solchen Geräten schnell an rechtliche Grenzen. Der Grund: Hierzulande ist der Standarddruck für Flüssiggasanlagen in Haushalt und Freizeitbereich 50 mbar. 30 mbar hingegen ist nur in speziellen Fällen zulässig bzw. vorgeschrieben – etwa im Wohnmobil oder Wohnwagen. In diesem Beitrag erklären wir, warum 30 mbar in Deutschland meist nicht erlaubt ist, welche technischen und normativen Unterschiede dahinterstehen und welche Möglichkeiten es für den regelkonformen Einsatz gibt.
Was bedeutet der Unterschied zwischen 30 und 50 mbar eigentlich?
Die Angaben „30 mbar“ und „50 mbar“ stehen für den Nenndruck eines Gasgeräts bzw. eines Druckreglers. Gemeint ist der Druck, mit dem das Gas vom Regler zum Verbrauchsgerät strömt. Dabei handelt es sich um einen Niederdruckbereich, der für den sicheren Betrieb von Flüssiggasgeräten entscheidend ist.
Technisch betrachtet hat der Druck direkten Einfluss auf den erforderlichen Volumenstrom. Bei 30 mbar muss für die gleiche Gasmenge ein höherer Volumenstrom fließen als bei 50 mbar. Aus diesem Grund besitzen 30-mbar-Geräte in der Regel größere Brennerdüsen als 50-mbar-Geräte. Die Leistung eines Gasgeräts ergibt sich also nicht allein aus dem Druck, sondern aus der Kombination von Druck und Düsenquerschnitt.
Ein falsches Zusammenspiel dieser beiden Faktoren kann zu Problemen führen: Ist die Düsengröße für den vorliegenden Druck nicht ausgelegt, drohen unsaubere Verbrennung, Überhitzung oder ungenügende Leistung. Deshalb ist es wichtig, dass Druckregler und angeschlossene Gasgeräte immer aufeinander abgestimmt sind.
Nur wenn Gasdruckregler und Verbrauchsgerät kompatibel sind, ist ein sicherer und effizienter Betrieb möglich.
Warum ist 50 mbar in Deutschland der Standard?
Der Betriebsdruck von 50 mbar ist in Deutschland seit Jahrzehnten etabliert und wurde in den nationalen Regelwerken als Standard verankert. Ursprünglich ergab sich dieser Wert aus praktischen Erfahrungen mit Gasgeräten im Haushalt und Garten, die für eine ausreichende Heizleistung und eine stabile Verbrennung auf diesen Druck angewiesen sind.
Ein wesentlicher Vorteil von 50 mbar liegt im höheren Gasdurchsatz bei gleichbleibender Düsengröße. Dadurch können leistungsstarke Geräte wie Gasgrills, Heizstrahler oder Kochfelder effizient betrieben werden. Zudem wurde beobachtet, dass bei 50 mbar eine saubere und gleichmäßige Verbrennung besonders gut zu erzielen ist, wenn die Brennerdüsen entsprechend ausgelegt sind.
Auch aus normativer Sicht hat sich der 50-mbar-Wert durchgesetzt. In Deutschland geben die Technische Regel für Flüssiggas (TRF) und entsprechende DVGW-Arbeitsblätter diesen Druck für nahezu alle stationären und ortsveränderlichen Anlagen vor. Die Geräteindustrie hat sich darauf eingestellt: In Deutschland zugelassene Flüssiggasgeräte für Haus und Garten sind auf 50 mbar ausgelegt und entsprechend CE-zertifiziert (Kennzeichnung G50).
Dass andere europäische Länder primär 30 mbar einsetzen, hat historische Gründe. Eine vollständige EU-weite Harmonisierung besteht bislang nur für bestimmte Anwendungsbereiche wie z. B. Campingfahrzeuge.
Warum sind 30 mbar-Druckregler in Deutschland (meist) nicht erlaubt?
Die zentrale rechtliche Grundlage für den Betrieb von Flüssiggasgeräten in Deutschland bildet das DVGW-Regelwerk sowie die Technischen Regeln für Flüssiggas (TRF). Darin ist klar definiert, dass in festen Installationen (zum Beispiel: Gasherd im Wohngebäude) und ortsveränderlichen Freizeitgeräten im Freien (Gasgrills, Terrassenstrahler etc.) ausschließlich ein Anschlussdruck von 50 mbar zulässig ist. Druckregler mit 30 mbar sind in diesen Bereichen nicht erlaubt.
Der Grund für das Verbot liegt nicht primär in fehlenden Sicherheitseinrichtungen, sondern in der Tatsache, dass 30 mbar-Druckregler schlicht nicht in den maßgeblichen deutschen Regelwerken vorgesehen sind. Die Technische Regel Flüssiggas (TRF) und die einschlägigen DVGW-Arbeitsblätter definieren ausschließlich einen Anschlussdruck von 50 mbar als zulässigen Betriebsdruck für stationäre und ortsveränderliche Anlagen außerhalb von Campingfahrzeugen. Da 30 mbar darin nicht genannt wird, ist der Einsatz solcher Regler in diesen Bereichen per Definition nicht zulässig.
Zudem ist die Gefahr einer Fehlanwendung hoch: Wenn ein 30-mbar-Gerät versehentlich mit einem 50-mbar-Regler betrieben wird, drohen Überhitzung, unsaubere Verbrennung oder gar Brandgefahr. Um solche Risiken auszuschließen, setzen die deutschen Vorschriften auf Vereinheitlichung – und schreiben 50 mbar als einheitlichen Standarddruck vor.
Kurz gesagt: 30-mbar-Regler dürfen in Deutschland nur dort eingesetzt werden, wo sie explizit vorgesehen sind – insbesondere in Campingfahrzeugen nach europäischer Norm DIN EN 1949. In allen anderen Fällen gilt: Der Betrieb ist unzulässig und kann rechtliche sowie versicherungstechnische Konsequenzen nach sich ziehen.
Die europäische Norm DIN EN 1949 erlaubt den Einsatz von 30 mbar-Gasdruckreglern in Wohnmobilen und Wohnwagen.
Wann und wo ist 30 mbar erlaubt– im Wohnwagen oder Wohnmobil?
Während 30 mbar-Druckregler in Deutschland in den meisten Bereichen unzulässig sind, gibt es eine wichtige Ausnahme: Campingfahrzeuge wie Wohnwagen und Wohnmobile. Hier greift die europäische Norm DIN EN 16129 Anhang D, die den Betriebsdruck von 30 mbar als Standard definiert. Diese Vorgaben wurden in Deutschland in das DVGW-Arbeitsblatt G 607 übernommen und sind seit 2006 verbindlich für neu zugelassene Freizeitfahrzeuge.
Das bedeutet: Alle neueren Wohnmobile und Wohnwagen müssen seit 2006 mit einer Gasanlage betrieben werden, die auf 30 mbar ausgelegt ist. Fahrzeuge, die vor 2006 der Einführung dieser Norm gebaut wurden und eine 50-mbar-Anlage besitzen, unterliegen einem Bestandsschutz. Sie dürfen weiterhin betrieben werden und erhalten auch bei der Gasprüfung keine Beanstandung. Eine Umrüstung auf 30 mbar ist in diesem Fall freiwillig, aber nicht vorgeschrieben.
Ebenfalls erlaubt ist die Nutzung von 30-mbar-Geräten an fest installierten Gas-Außensteckdosen von Wohnmobilen oder Wohnwagen. Diese sind direkt mit der Bordanlage verbunden, arbeiten mit dem gleichen Betriebsdruck und gelten rechtlich als Teil der Fahrzeuginstallation. Voraussetzung ist, dass die verwendeten Geräte auch für 30 mbar ausgelegt sind und mit passenden Anschlüssen betrieben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Warum ist der Betrieb von 30 mbar an 50 mbar (und umgekehrt) problematisch?
Die Kombination unterschiedlicher Nenndrücke von Gerät und Regler ist nicht nur technisch problematisch, sondern auch sicherheitsrelevant und in den meisten Fällen unzulässig.
Ein 30-mbar-Gerät an einem 50-mbar-Regler zu betreiben, ist verboten. Der höhere Druck führt zu einer deutlich erhöhten Gaszufuhr, auf die das Gerät nicht ausgelegt ist. Die Folge sind zu große Flammen, unvollständige Verbrennung, mögliche Überhitzung und im Extremfall eine Brandgefahr. Auch mechanische Komponenten wie Dichtungen und Ventile können durch den zu hohen Druck Schaden nehmen. Das DVGW-Arbeitsblatt G 612 verbietet diesen Betrieb explizit.
Umgekehrt ist ein 50-mbar-Gerät an einem 30-mbar-Regler technisch ebenfalls nicht sinnvoll. Der Druck reicht in der Regel nicht aus, um den notwendigen Gasdurchsatz zu liefern. Das Gerät arbeitet mit zu geringer Leistung, heizt nicht richtig auf und zeigt oftmals unvollständige Verbrennung mit erhöhtem Rußausstoß. Auch dieser Betrieb ist laut Regelwerk nicht zulässig, da das Gerät außerhalb seiner spezifizierten Betriebsbedingungen verwendet wird.
Eine Ausnahme bilden spezielle technische Lösungen wie sogenannte Vordruckregler. Diese können in Wohnmobilen eingesetzt werden, wenn innerhalb einer bestehenden 50-mbar-Anlage ein einzelnes 30-mbar-Gerät betrieben werden soll. Voraussetzung ist eine fachgerechte Installation mit Sicherheitsvorkehrungen wie einer Abblaseleitung nach außen. Im privaten Bereich, etwa im Garten, ist solch eine Umrüstung jedoch rechtlich nicht zulässig.
Kurzum: Druckregler und Gasgerät müssen immer zueinander passen. Der Nenndruck ist auf dem Typenschild jedes Geräts angegeben – und genau dieser Wert muss mit dem Ausgangsdruck des verwendeten Reglers übereinstimmen.
Auf dem Typschild eines Gasreglers ist der Nenndruck immer angegeben.
Was tun mit importierten Gasgeräten für 30 mbar?
Der Kauf eines Gasgeräts im oder aus dem Ausland – etwa in den Niederlanden, Frankreich, den USA oder Italien – führt häufig zu einem Problem: Viele dieser Geräte sind auf 30 mbar Betriebsdruck ausgelegt. In Deutschland sind sie damit für den Anschluss an herkömmliche Flüssiggasflaschen grundsätzlich nicht zugelassen. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, wie man damit umgehen kann.
- Betrieb über die Fahrzeug-Gasanlage: Verfügen Sie über ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer 30 mbar-Anlage, können importierte 30 mbar-Geräte über die dortige Außensteckdose betrieben werden. Diese gehört zur Bordanlage und ist für diesen Druck vorgesehen – der Einsatz ist in diesem Fall zulässig. Die Gasgeräte sollten aber natürlich fürs Camping & Caravaning gedacht sein. Widersinnig ist es, das Freizeitfahrzeug im Garten zu parken, einen Schlauch von Gas-Außensteckdose zum 6-flammigen, stationären 30 mbar-Gasgrill zu legen und den über die Bordanlage zu betreiben.
- Umrüstung durch den Hersteller:
Einige Hersteller bieten Umrüstsätze oder alternative Düsen für den Betrieb mit 50 mbar an. Allerdings ist ein solcher Umbau nicht immer offiziell freigegeben. Erfolgt der Umbau ohne Abnahme durch eine Fachwerkstatt, kann die Betriebserlaubnis erlöschen und der Versicherungsschutz im Schadensfall gefährdet sein. - Rückgabe oder Tausch:
Wenn das Gerät neu und unbenutzt ist, kann ein Umtausch gegen ein 50-mbar-kompatibles Modell oft der einfachste Weg sein. Viele Händler kennen die Problematik und bieten entsprechende Varianten für den deutschen Markt an.
Grundsätzlich gilt: Auch wenn ein 30-mbar-Gerät technisch in Betrieb genommen werden kann, bedeutet das nicht, dass es in Deutschland auch zulässig ist. Im Zweifel sollte man sich vor dem Kauf oder Einsatz beraten lassen – etwa beim Fachhandel oder einem Gasinstallateur.
Beim Kauf von Gasgeräten auf den richtigen Betriebsdruck achten – das sorgt für Sicherheit und Funktionalität.
Fazit: 50 mbar als deutscher Standard mit klaren Ausnahmen
In Deutschland ist der Anschlussdruck von 50 mbar für Flüssiggasanlagen seit Jahrzehnten etabliert und fest in den technischen Regelwerken verankert. Er gilt für fast alle stationären und ortsveränderlichen Anwendungen im Haus, im Garten und im Freizeitbereich. Der Betrieb von Geräten mit 30 mbar ist nur dort zulässig, wo dies explizit vorgesehen ist – etwa in Gasanlagen von Wohnmobilen und Wohnwagen gemäß europäischen Vorgaben.
Die Normenlage ist eindeutig: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, gilt als unzulässig. Da 30 mbar in der TRF und relevanten DVGW-Arbeitsblättern nicht aufgeführt ist, dürfen solche Geräte nicht im regulären Gebrauch verwendet werden. Der Grund ist nicht technisches Misstrauen, sondern die konsequente Umsetzung von Sicherheitsanforderungen und Standardisierung.
Für Endanwender bedeutet das: Beim Kauf und Betrieb von Gasgeräten muss auf den angegebenen Nenndruck geachtet werden. Für den privaten Einsatz in Deutschland ist 50 mbar der Regelfall. Ausnahmen bestätigen – wie so oft – die Regel.
FAQ: Die häufigsten Fragen zu 30 und 50 mbar Gasdruckreglern
Warum sind 30 mbar-Gasdruckregler in Deutschland verboten?
Weil die maßgeblichen deutschen Vorschriften – insbesondere die TRF und DVGW-Arbeitsblätter – ausschließlich 50 mbar als zulässigen Betriebsdruck definieren. 30 mbar wird dort nicht genannt und ist damit grundsätzlich nicht erlaubt.
Wo darf ich 30 mbar-Geräte legal betreiben?
In Wohnmobilen und Wohnwagen mit entsprechender 30-mbar-Gasanlage. Voraussetzung ist, dass die Geräte für diesen Druck ausgelegt sind und der Anschluss über die Fahrzeuginstallation erfolgt.
Darf ich ein 30 mbar-Gerät mit einem 50 mbar-Regler betreiben?
Nein. Das ist verboten und gefährlich. Die überhöhte Gaszufuhr kann zu unsauberer Verbrennung, Überhitzung oder sogar Brand führen.
Was passiert, wenn ich ein 50 mbar-Gerät mit 30 mbar betreibe?
Das Gerät funktioniert meist nicht richtig: Die Leistung ist unzureichend, der Brenner läuft unvollständig. Auch das ist laut Regelwerk unzulässig.
Kann ich einen Vordruckregler nutzen, um 30 mbar an 50 mbar anzupassen?
Nur in speziell zugelassenen Fällen, z. B. innerhalb eines Fahrzeugs mit fachgerechter Installation. Für den Einsatz an Flaschenanlagen im Freien ist das nicht erlaubt.
Was ist mit Gasgeräten aus dem Ausland, z. B. Niederlande oder Italien?
Diese Geräte sind häufig auf 30 mbar ausgelegt. Sie dürfen in Deutschland nur betrieben werden, wenn sie an eine geeignete 30-mbar-Fahrzeuganlage angeschlossen sind oder – falls technisch möglich – vom Hersteller offiziell auf 50 mbar umgerüstet wurden.
Wie erkenne ich, welchen Druck mein Gerät benötigt?
Der Nenndruck ist auf dem Typenschild des Geräts und auf dem Druckregler angegeben. Beide Werte müssen übereinstimmen.