• DE
  • EN
  • Flüssiggas Freizeit
  • Flüssiggas Alltag
  • Flüssige Medien & Tankmanagement
  • Allgemeines
  • Über GOK
  • Produktvertrieb
  • Menü Menü
  • DE
  • EN
Suche
Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Flüssiggas Alltag3 / Flüssiggas im Gewerbe4 / Sind die Gasströmungswächter GS von GOK für Erdgasanlagen zugelassen?...

Sind die Gasströmungswächter GS von GOK für Erdgasanlagen zugelassen?

10. Februar 2016/in Flüssiggas Alltag, Flüssiggas im Gewerbe, Flüssiggas im Privathaushalt
Ungefähre Lesedauer: 1 Minute

Klare Antwort: Ja, Sie können die Gasströmungswächter GS auch in Anlagen verbauen, die mit Erdgas betrieben werden.

Die Zulassung der Sicherheitseinrichtung ist sowohl gültig für gasförmiges Flüssiggas (Propan, Butan) als auch für Erdgas gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260.

0274201

Den Gasströmungswächter GS (Bild) gibt es in verschiedenen Ausführungen hinsichtlich der Anschlüsse, Nennweiten, Einbaulagen und Nenndurchfluss.

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Reddit
  • Per E-Mail teilen
https://www.gok-blog.de/wp-content/uploads/2016/02/Titelbild-Gasstroemungswaechter_23.jpg 324 675 GOK Media https://www.gok-blog.de//wp-content/uploads/2020/10/GOK-BLOG-Logo.svg GOK Media2016-02-10 10:14:522023-02-13 09:01:27Sind die Gasströmungswächter GS von GOK für Erdgasanlagen zugelassen?
Das könnte Dich auch interessieren
Ist ein Gas-Kippschutzventil bei Heizpilz, Terrassenstrahler und Heizstrahler Pflicht?
Führt GOK Flammenrückschlagventile im Lieferprogramm?
Warum gibt es rote und graue GOK-Niederdruckregler für Behälteranlagen?
Welche Komponenten von GOK brauche ich als Privatperson für meinen Gasgrill?
Wie kann ich die Funktionsfähigkeit vom Grenzwertgeber prüfen?
Wie kann ich feststellen, ob das OPSO (SAV) angesprochen hat?
  • Suche

  • Filtern

  • Kategorien

  • Alle Filter zurücksetzen
Ungefähre Lesedauer: 8 Minuten

Hinweis technische Anlage

Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.

GOK-BLOG-Logo-white

Regler- und Armaturen-Gesellschaft mbH & Co. KG

Anschrift

Obernbreiter Straße 2-18
97340 Marktbreit / Germany

Telefon: +49 9332 404-0
Telefax: +49 9332 404-49

E-Mail: info@gok.de
Web: www.gok.de

Schnellauswahl

  • Flüssiggas Freizeit
  • Flüssiggas Alltag
  • Flüssige Medien & Tankmanagement
  • Allgemeines
  • Über GOK
  • Produktvertrieb
  • Impressum
  • Bildquellen
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Einstellungen
Nach oben scrollen