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Ist ein Gas-Kippschutzventil bei Heizpilz, Terrassenstrahler und Heizstrahler Pflicht?

6. Juni 2016/in Flüssiggas Alltag, Flüssiggas im Gewerbe, Flüssiggas im Privathaushalt

Inhaltsverzeichnis

  • Privat
  • Gewerbe
  • Empfehlung für Neukauf
  • Empfehlung für Nachrüstung
Ungefähre Lesedauer: 2 Minuten

Das Gas-Kippschutzventil sperrt den Gasdurchfluss, wenn Heizpilz, Terrassenstrahler oder Heizstrahler umkippen. Geräte, die der DIN EN 14543 entsprechen, müssen mit einer solchen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein.

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Gas-Kippschutzventil KS-40

Egal ob Sie das Heizgerät privat oder gewerblich verwenden, das Gas-Kippschutzventil ist bei neu ausgelieferten Heizpilzen, Terrassenstrahlern oder Heizstrahlern Pflicht. Nur wenn diese Sicherheitseinrichtung vorhanden ist, entsprechen die Geräte oben erwähnter Norm. Bereits im Betrieb befindliche Geräte können Sie mit einem Gas-Kippschutzventil nachrüsten.

Privat

Für private Einsatzzwecke schreibt dies das Arbeitsblatt G 612 (A) des Deutschen Verbands des Gas- und Wasserfaches (DVGW) mit einer kleinen Einschränkung vor. Wenn nämlich gewährleistet ist, dass das Heizgerät nicht umkippen kann, darf der Betreiber auf die zusätzliche Sicherheitseinrichtung verzichten.

Gewerbe

Den gewerblichen Einsatz regeln die Vorschrift 79 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V 79) und die Arbeits-Sicherheits-Informationen ASI 8.04 der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Auch hier gilt: Das Gas-Kippschutzventil ist Pflicht und sollte – sofern noch nicht vorhanden – schnellstmöglich nachgerüstet werden.

  Was ist beim Betrieb von Gas-Heizpilz, Gas-Heizstrahler, Gas-Terrassenstrahler privat und im Gewerbe/Gastronomie zu beachten?

Für Gewerbetreibende ist das Gas-Kippschutzventil beim Einsatz von Heizpilzen oder Terrassenstrahlern Pflicht.

Für Gewerbetreibende ist das Gas-Kippschutzventil beim Einsatz von Heizpilzen oder Terrassenstrahlern Pflicht.

Empfehlung für Neukauf

Sollten Sie sich einen Heizpilz, Terrassenstrahler oder Heizstrahler anschaffen wollen, checken Sie entweder selbst, ob das Gerät ein Gas-Kippschutzventil verbaut hat oder fragen Sie den Fachhändler. Wie erwähnt, ist die Sicherheitseinrichtung bei neuen Geräten nach DIN EN 14543 Pflicht. Daher macht es beim Neukauf keinen Unterschied, ob Sie Privatfrau bzw. Privatmann sind oder Gewerbetreibende(r).

 

Empfehlung für Nachrüstung

Im Gewerbe gibt es keine Ausflüchte: Wer Heizpilz und Co. im Einsatz hat, allerdings ohne Gas-Kippschutzventil, muss schnellstmöglich nachrüsten.

Im privaten Bereich ist es erlaubt, auf die Sicherheitseinrichtung zu verzichten, wenn das Gasgerät unter keinen Umständen kippen kann. Aber das ist ja gerade das Dilemma: Kann es der Betreiber immer und zu jeder Zeit garantieren, dass das Gerät nicht kippt? GOK empfiehlt daher, für relativ geringes Geld das Gas-Kippschutzventil nachzurüsten, um diese Gefahrenquelle auszuschalten.

 

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