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Gelten die Austauschfristen, auch wenn der Druckregler noch funktioniert?

31. März 2016/in Allgemeines, Druckregler Gasflasche & mehr, Druckregler, Gasflasche & mehr, Flüssiggas Alltag, Flüssiggas Freizeit, Wissenswert Flüssiggas

Inhaltsverzeichnis

  • Klare Regelung
  • Sicherheit der Anlage
  • Befähigte Person
  • Übersichtliche Hilfe
Ungefähre Lesedauer: 1 Minute

Grundsätzlich gelten die Austauschfristen auch für funktionierende Geräte, egal ob der Druckregler zum Beispiel im Caravan, Haushalt oder Gewerbe verbaut ist.

In Deutschland finden einige Vorschriften Anwendung bei Flüssiggasanlagen. Kurze Kostprobe: TRF 2012, DGUV  V 79, DIN 4811, DVGW-Arbeitsblatt G 607 (A)…

Klare Regelung

Einige dieser Vorschriften definieren eine Austauschfrist für die Komponenten der Anlage, insbesondere für Druckregler. Diese gelten auch, selbst wenn der Druckregler noch zuverlässig arbeitet und unabhängig davon, ob der Betreiber den Druckregler oft, selten oder überhaupt nicht einsetzt.

Sicherheit der Anlage

Der fristgerechte Austausch ist nicht als Schikane für den Betreiber zu verstehen. Er ist eine Präventivmaßnahme, um zum Beispiel die Sicherheit Ihrer Anlage dauerhaft zu gewährleisten.

Muss ausgetauscht werden, wenn die Frist abgelaufen ist: Druckregler für Haushalt und Gewerbe.

Befähigte Person

Natürlich gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Wenn eine befähigte Person Ihre gewerbliche Flüssiggasanlage prüft, abnimmt und bestätigt, dass die Anlage ordnungsgemäß arbeitet, kann es sein, dass Sie den Druckregler auch weiterhin einsetzen können. Verankert ist dieser Passus in der Vorschrift 79 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V 79).

Übersichtliche Hilfe

Mehr zu den Austauschfristen für Druckregler finden Sie auf einer informativen Übersicht.

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Hinweis technische Anlage

Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.

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